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21.12.2004

Landrat hält Erhöhung der Kreisumlage für unausweichlich

Keine Alternative sieht Landrat Kai-Uwe Bielefeld zu der von ihm im Entwurf des Kreishaushaltes 2005 vorgeschlagenen Erhöhung der Kreisumlage um 3 Punkte.

Die Kreisumlage stellt neben den Finanzausgleichsleistungen des Landes die Haupteinnahmequelle des Landkreises dar. Hier kann der Kreis die von den Gemeinden aus ihren Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen zu finanzierende Kreisumlage selbst mit gestalten. Durch die Festsetzung des Hebesatzes hat der Landkreis das Instrumentarium, die Höhe der Einnahmen den Haushaltsnotwendigkeiten entsprechend zu beeinflussen. Nach wie vor gilt hier der Grundsatz, dass kommunale Haushalte in den Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen müssen – auch wenn die Realität hiervon in allen Bereichen inzwischen weit entfernt ist. Im Rahmen der Verpflichtung zur Konsolidierung des Haushaltes ist dabei die Kreisumlage auf der Einnahmenseite die größte variable Komponente, um auf Einbrüche dort oder auf Ausgabesteigerungen zu reagieren. Dabei ließ man sich in der Vergangenheit bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes in prägender Weise von dem Grundsatz leiten, dass sich die Finanzlage auf Gemeinde- und Kreisebene gleichmäßig entwickeln soll. Hier hat sich aber im Jahr 2003 eine deutliche Verschiebung zu Ungunsten des Landkreises ergeben, und dies bei einer Kreisumlagenhöhe, die mit 51,5 % schon unter dem damaligen Durchschnitt des Regierungsbezirks Lüneburg lag.

„Ich verkenne überhaupt nicht, dass die kreisangehörigen Gemeinden und ganz besonders die Stadt Cuxhaven selbst mit zum Teil schwierigsten Haushaltssituationen kämpfen und überwiegend Bedarfszuweisungen empfangen. Eine zwingende Verknüpfung der Fehlbeträge bei Städten und Gemeinden und beim Landkreis in der Art und Weise, dass steigende Fehlbeträge auf der gemeindlichen Ebene quasi automatisch zu einer Reduzierung der Belastungen bei der Kreisumlage führen, Haushaltsverbesserungen bei den Gemeinden jedoch eine Steigerung des Hebesatzes zur Folge haben würden, halte ich aber in der jetzigen Lage nicht mehr für uneingeschränkt zeitgemäß. Damals war diese Entscheidung sicher richtig, heute könnte man sie in dieser Form so nicht mehr ohne weiteres vertreten. Denn eine solche Konstellation beinhaltet keine wirklichen Anreizfunktionen für die gemeindliche Seite, die Haushaltsergebnisse insoweit zu verbessern. Diese Auffassung vertritt ebenso das Kommunalprüfungsamt der Bezirksregierung Lüneburg, das den Landkreis soeben geprüft hat und dessen durchaus kritischer Abschlussbericht im Hinblick auf die Kreisfinanzen uns in Kürze ins Haus steht. Damit sich das Haushaltsdefizit des Landkreises in den kommenden Jahren eben nicht in ein worst-case-Szenario entwickelt, halte ich eine Erhöhung des Hebesatzes für unbedingt geboten. Die Bezirksregierung hat im Übrigen sehr wohl bei den Haushaltsgenehmigungen in 2004 darauf gedrungen, dass der strukturelle Fehlbedarf in 2005 nicht erneut ansteigen darf. Neben der Erhöhung der Kreisumlage haben wir deshalb auch schon 1,5 Mio. Euro aus unserer eigenen Verwaltung herausgepresst. Da ist Blut geflossen.“
Überdies: Sowohl im Jahr 2003 als auch prognostiziert für 2005 sind die Sozialausgaben so heftig gewachsen, dass in diesen Jahren jeweils der erforderliche Zuschussbedarf durch den Landkreis um ca. 4 Mio. Euro gestiegen ist. Diese dramatischen Ausgabensteigerungen im sozialen Bereich treffen insbesondere den Landkreis, nicht aber die Städte und Gemeinden in vergleichbarer Weise.

Landrat Kai-Uwe Bielefeld steht mit seiner Forderung nach einer Erhöhung der Kreisumlage für den Haushalt 2005 im Regierungsbezirk Lüneburg keineswegs alleine dar. In ebenfalls schlechten Haushaltssituationen schlagen wenigstens 7 Kollegen ihren Kreistagen eine Erhöhung der Kreisumlage um durchschnittlich 3 % vor. „Das ist unabdingbar, denn auch Städte und Gemeinden brauchen einen handlungsfähigen Landkreis“, sagt der Landrat. „Man muss sich einmal vor Augen halten, würden die Schulden des Vermögenshaushaltes und die Kassenkredite als Gesamtverschuldung gesehen, so hat der Landkreis jedenfalls im Dezember 2004 einen Stand von 155.749.000,00 Euro erreicht. Am Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2008 sind Zinsen für die Gesamtverschuldung (Kredite und Kassenkredite) von etwa 6,2 Mio. Euro vorgesehen. Bei einem in 2008 geplanten strukturellen Fehlbetrag von rd. 16 Mio. Euro (für 2005 ist ein struktureller Fehlbetrag von ca. 19 Mio. Euro geplant) werden damit bei einer entsprechenden Betrachtungsweise ca. 38 % des Fehlbetrages auf Zinszahlungen zurückzuführen sein. Schon jetzt zahlt der Landkreis Cuxhaven jeden Tag 11.800,00 Euro an Zinsen (Schuldendienst ca. 30.000,00 Euro). Damit wird auch die herausragende Bedeutung der Zinsen als finanzieller Belastungsfaktor besonders deutlich. Diese Last kann der Landkreis nicht alleine tragen.“

In Anbetracht der in den Jahren 1999 bis 2002 erwirtschafteten Fehlbeträge wäre es aus Sicht der Kommunalprüfung in Lüneburg wünschenswert gewesen, den Hebesatz, der 1998 noch bei 55 % angesiedelt war, nicht in der geschehenen Weise abzusenken. Die entstandenen Fehlbeträge hätten so verringert, teilweise gänzlich verhindert werden können.

„Mir ist völlig unverständlich, wie die Kollegen auf der Städte- und Gemeindeebene unter diesen Voraussetzungen davon sprechen können, der Landkreis wolle ohne sachlichen Grund eine Erhöhung der Kreisumlage. Sie wissen es doch besser. Es ist schon schlimm genug, wie es um die Kommunalfinanzen insgesamt steht. Verteilungsdiskussionen untereinander sind völlig unproduktiv. Die Ursachen muss man ganz woanders bekämpfen. Was uns den Hals bricht, ist der Einzelplan 4 mit den Sozialausgaben. Hier bekommen wir auf der Einnahmeseite nur ca. 62 % (2005 - ohne Berücksichtigung der allgemeinen Finanzzuweisungen -) dessen herein, was wir auszugeben verpflichtet sind, und das sind alles Rechtsverpflichtungen, die auf Bundes- oder Landesgesetzen beruhen“, so der Landrat weiter. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, sonst fahren die Finanzen bei Kreis und Gemeinden in binnen kürzester Frist vollständig an die Wand“.

Eine Entscheidung über die Höhe der Kreisumlage trifft letztlich der Kreistag. Eine schwierige Entscheidung für die Abgeordneten, sind doch die Mitglieder des Kreistages in erster Linie den Kreisfinanzen verpflichtet und können davor bei Doppelmandaten auch in Städten und Gemeinden nicht die Augen verschließen.