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26.10.2006
Öffentliches Beteiligungsverfahren für weitere Vogelschutzgebiete
Das Niedersächsische Umweltministerium hat öffentliches Beteiligungsverfahren zur Neuausweisung bzw. Ergänzung bestehender Vogelschutzgebiete eingeleitet
Das Niedersächsische Umweltministerium hat ein bis Mitte Dezember 2006 laufendes öffentliches Beteiligungsverfahren zur Neuausweisung bzw. Ergänzung bestehender Vogelschutzgebiete eingeleitet. In dem Verfahren werden neun weitere Gebiete sowie sechs Ergänzungen bereits bestehender Vogelschutzgebiete vorgeschlagen, nachdem Niedersachsen – wie verschiedene andere Bundesländer auch – im April 2006 von der EU aufgefordert worden war, weitere Gebiete zum Schutz von Vögeln auszuweisen.
Schwerpunkt der Nachmeldevorschläge ist der Küstenraum in den Landkreisen Aurich, Leer, Wittmund, Friesland, Wesermarsch und der Stadt Emden.
Im Landkreis Cuxhaven ist eine Erweiterungsfläche an das bereits bestehende Vogelschutzgebiet V 27 „Unterweser“ vorgesehen. Die nördlich an das bestehende Schutzgebiet angrenzende Fläche stellt einen Flussabschnitt im Naturraum Wesermarschen dar, der dem Vorland der großen Luneplate zwischen Flusskilometer 60 und 63 vorgelagert ist. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 98 ha und grenzt nördlich an das Deichvorland der großen Luneplate. Nach Informationen des Umweltministeriums erfolgte die Ausweisung, um einen bedeutenden Teillebensraum wertbestimmender Vogelarten in das bestehende Schutzgebiet zu integrieren. Die Flusswattflächen stellen bedeutende Rast- und Nahrungsflächen für Wat- und Wasservögel dar.
In einem öffentlichen Beteiligungsverfahren werden die jetzt vorgestellten Gebietsvorschläge mit den Betroffenen erörtert. Für den Bereich der Landkreise Wesermarsch und Cuxhaven findet am 03. November 2006 um 10.00 Uhr im Landkreis Wesermarsch (Brake, Kreishaus, Großer Sitzungssaal) eine Informationsveranstaltung statt, auf der die interessierte Öffentlichkeit der Ablauf des öffentlichen Beteiligungsverfahrens und die weiteren Schritte erläutert werden sollen. An dieser Informationsveranstaltung wird Herr Minister Sander persönlich teilnehmen.
Die Gebietsvorschläge sind auf der Grundlage der beim Land Niedersachsen vorhandenen Kenntnisse und Fachdaten entwickelt worden. Von Fall zu Fall können Korrekturen erforderlich werden, z. B. wenn ein Gebietsvorschlag Flächen eines rechtsverbindlichen Planfeststellungsbeschlusses, eines genehmigten Bauvorhabens oder eines gültigen Bebauungsplanes überlagert. Genauere und neuere Hinweise zur Auswahl und Abgrenzung der Gebiete sowie weitere oder alternative Vorschläge mit Vorkommen entsprechender Vogelarten sind deshalb ausdrücklich erwünscht. Das öffentliche Verfahren läuft von Mitte Oktober bis zum 15. Dezember 2006.
Landkreise, Städte und Gemeinden können ihre Stellungnahmen bis zum 15.12.2006 über ihre Kommunalen Spitzenverbände (örtlich und regional tätige Verbände über ihre Landesverbände) an das Niedersächsische Umweltministerium richten.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an ihre Gemeinde zu wenden. Fragen zum Verfahrensablauf und zu den Informationsmaterialien können an das Niedersächsische Umweltministerium (Archivstr. 2, 20169 Hannover) oder unter der Tel.-Nr. 0511 120-3161 bzw. per E-Mail unter Vogelschutz@mu.niedersachsen.de gerichtet werden.
Die abschließende Entscheidung über eine Erklärung zum Europäischen Vogelschutzgebiet wird dann die Niedersächsische Landesregierung treffen.
Die einzelnen Gebietsvorschläge können im Internet unter www.umwelt.niedersachsen.de unter Aktuelles aufgerufen werden.
Eine Übersichtskarte finden Sie hier
Schwerpunkt der Nachmeldevorschläge ist der Küstenraum in den Landkreisen Aurich, Leer, Wittmund, Friesland, Wesermarsch und der Stadt Emden.
Im Landkreis Cuxhaven ist eine Erweiterungsfläche an das bereits bestehende Vogelschutzgebiet V 27 „Unterweser“ vorgesehen. Die nördlich an das bestehende Schutzgebiet angrenzende Fläche stellt einen Flussabschnitt im Naturraum Wesermarschen dar, der dem Vorland der großen Luneplate zwischen Flusskilometer 60 und 63 vorgelagert ist. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 98 ha und grenzt nördlich an das Deichvorland der großen Luneplate. Nach Informationen des Umweltministeriums erfolgte die Ausweisung, um einen bedeutenden Teillebensraum wertbestimmender Vogelarten in das bestehende Schutzgebiet zu integrieren. Die Flusswattflächen stellen bedeutende Rast- und Nahrungsflächen für Wat- und Wasservögel dar.
In einem öffentlichen Beteiligungsverfahren werden die jetzt vorgestellten Gebietsvorschläge mit den Betroffenen erörtert. Für den Bereich der Landkreise Wesermarsch und Cuxhaven findet am 03. November 2006 um 10.00 Uhr im Landkreis Wesermarsch (Brake, Kreishaus, Großer Sitzungssaal) eine Informationsveranstaltung statt, auf der die interessierte Öffentlichkeit der Ablauf des öffentlichen Beteiligungsverfahrens und die weiteren Schritte erläutert werden sollen. An dieser Informationsveranstaltung wird Herr Minister Sander persönlich teilnehmen.
Die Gebietsvorschläge sind auf der Grundlage der beim Land Niedersachsen vorhandenen Kenntnisse und Fachdaten entwickelt worden. Von Fall zu Fall können Korrekturen erforderlich werden, z. B. wenn ein Gebietsvorschlag Flächen eines rechtsverbindlichen Planfeststellungsbeschlusses, eines genehmigten Bauvorhabens oder eines gültigen Bebauungsplanes überlagert. Genauere und neuere Hinweise zur Auswahl und Abgrenzung der Gebiete sowie weitere oder alternative Vorschläge mit Vorkommen entsprechender Vogelarten sind deshalb ausdrücklich erwünscht. Das öffentliche Verfahren läuft von Mitte Oktober bis zum 15. Dezember 2006.
Landkreise, Städte und Gemeinden können ihre Stellungnahmen bis zum 15.12.2006 über ihre Kommunalen Spitzenverbände (örtlich und regional tätige Verbände über ihre Landesverbände) an das Niedersächsische Umweltministerium richten.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an ihre Gemeinde zu wenden. Fragen zum Verfahrensablauf und zu den Informationsmaterialien können an das Niedersächsische Umweltministerium (Archivstr. 2, 20169 Hannover) oder unter der Tel.-Nr. 0511 120-3161 bzw. per E-Mail unter Vogelschutz@mu.niedersachsen.de gerichtet werden.
Die abschließende Entscheidung über eine Erklärung zum Europäischen Vogelschutzgebiet wird dann die Niedersächsische Landesregierung treffen.
Die einzelnen Gebietsvorschläge können im Internet unter www.umwelt.niedersachsen.de unter Aktuelles aufgerufen werden.
Eine Übersichtskarte finden Sie hier