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08.02.2007

Gemeinsame Vergabestelle für die Stadt Langen und den Landkreis Cuxhaven

Seit dem 01.01.2007 werden sowohl die Ausschreibungen der Stadt Langen wie auch die des Landkreises Cuxhaven durch eine gemeinsame Vergabestelle durchgeführt.
Da dadurch mehr Verfahren in der Vergabestelle zu bearbeiten sind, können sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stärker spezialisieren. Außerdem werden sie zukünftig über mehr Routine und größere Erfahrung verfügen, da sie mehr gleichartige Fälle zu bearbeiten haben. Die gemeinsame Vergabestelle wird deshalb nach übereinstimmender Auffassung sowohl von Bürgermeister Krüger wie auch von Landrat Bielefeld zu einer Reduzierung der Kosten, der Verbesserung der Qualität und einer Beschleunigung des Verfahrens führen.
Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die zuständigen Kommunen Gebäude, Sachmittel und Personal vorhalten bzw. einsetzen. Die sich daraus ergebenden sekundären Aufgaben (z. B. Gebäudebewirtschaftung, öffentliche Ausschreibung, Beschaffung, Personalverwaltung usw.) sind bei allen Kommunen gleich. Eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen hätte für alle Beteiligten große Vorteile. Die gesetzlichen Regelungen schränken aber die Möglichkeiten einer entsprechenden Zusammenarbeit stark ein. Es musste deshalb eine neue Form interkommunaler Zusammenarbeit gefunden werden, die möglichst wenig zusätzlichen Aufwand zur Folge hat und die den beteiligten Kommunen ermöglicht, weiterhin in der gleichen Art und Weise Einfluss auf die Einzelfallentscheidung nehmen zu können. Die Lösung besteht darin, dass für bestimmte Aufgabenbereiche gemeinsame unselbstständige Organisationseinheiten gebildet werden, die räumlich entweder bei einer Stadt, einer Gemeinde, einer Samtgemeinde oder beim Landkreis angesiedelt werden. In diesen Organisationseinheiten werden dann die Fälle aller beteiligten Kommunen bearbeitet. Als erste gemeinsame Organisationseinheit wurde jetzt die gemeinsame Vergabestelle der Stadt Langen und des Landkreises Cuxhaven eingerichtet. Das Besondere dieser Lösung ist, dass es sich zwar um eine gemeinsame Organisationseinheit handelt, die Vergaben der Stadt Langen aber unter dem Briefkopf der Stadt Langen und die des Landkreises Cuxhaven unter dem Briefkopf des Landkreises Cuxhaven durchgeführt werden. Diese gemeinsame Vergabestelle handelt somit einmal als Vergabestelle der Stadt Langen und einmal als Vergabestelle des Landkreises Cuxhaven. Die mit den jeweiligen Vergaben befassten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen handeln in dem Moment auch als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kommune, für die die Vergabe durchgeführt wird. Da sie als Mitarbeiter bzw. als Mitarbeiterinnen der Kommunen handeln, für die die Ausschreibung durchgeführt wird, kann auch die Stadt Langen bzw. der Landkreis Cuxhaven in der gleichen Weise Einfluss nehmen auf die Entscheidungen dieses Mitarbeiters bzw. dieser Mitarbeiterin als sei es eine Vergabestelle ausschließlich der Stadt bzw. des Landkreises.
Der jetzt gebildeten gemeinsamen Vergabestelle können sich selbstverständlich weitere Gemeinden des Landkreises Cuxhaven anschließen. Je mehr Kommunen sich beteiligen, umso größer werden die Synergieeffekte. Neben der gemeinsamen Vergabestelle haben die Stadt Langen und der Landkreis Cuxhaven zum 01.01.2007 auch eine gemeinsame Rechtskanzlei eingerichtet, deren Tätigkeit sich aber auf die Prozessführung und Beratung in arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten beschränkt. Die Bildung weiterer gemeinsamer Organisationseinheiten wird zurzeit geprüft.
Quelle: Foto: www.pixelquelle.de