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Aktuelles

 

09.10.2024

Neue Regeln für ukrainische Kraftfahrzeuge - Landkreis Cuxhaven weist auf Änderung hin

In Deutschland gelten seit dem 1. Oktober neue Bestimmungen für ukrainische Kraftfahrzeuge: Die Ausnahmeregeln für Fahrzeuge mit der ukrainischen Fahne auf dem Kennzeichen sind ausgelaufen.

Grundsätzlich dürfen ausländische Fahrzeuge vorübergehend, das bedeutet bis zu einem Jahr nach der Einreise, am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind und für diese Fahrzeuge eine gültige Grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung ausgestellt ist. Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss das eigene Auto in Deutschland zulassen. Diese Regel gilt seit dem 1. Oktober auch für ukrainische Fahrzeuge. Eine Verlängerung der bisherigen Ausnahmegenehmigungen ist nicht möglich.

Hierfür hat das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den Ländern ein neues Verfahren entwickelt. Demnach müssen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde folgende Dokumente vorlegen: 

  • ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben;
  • die ukrainische Zulassungsbescheinigung
  • gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) oder (sofern vorhanden) die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit einer zusätzlich durchgeführten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO;
  • der Nachweis der Versicherung (eVB – keine Grüne Versicherungskarte, keine Grenzversicherung, weil diese nur für den internationalen Verkehr gelten);
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (IBAN und BIC)
  • Verzollungsnachweis des zuständigen Hauptzollamtes.

Die ukrainischen Kennzeichen dürfen nicht mehr am Fahrzeug angebracht werden, solange das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Die Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig.

Termine für die Kfz-Zulassung können über die Internetseite des Landkreises vereinbart werden:
Kfz-Zulassung / Landkreis Cuxhaven (landkreis-cuxhaven.de)

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven