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07.06.2006

Vereinfachte Pfandregelung 

Die Pfandbestimmungen bei Einweggetränkeverpackungen sind durch die Bundesregierung ab Mai dieses Jahres neu geregelt worden.
Mit der Neuregelung sind Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit und ohne Kohlensäure sowie alkoholhaltigen Erfrischungsgetränken, so genannten Alcopops, pfandpflichtig. Das Pfand beträgt einheitlich 25 Cent. Pfandfrei bleiben wie bisher Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Getränkekartons, Folienstandbeutel aus Aluminium und Schlauchbeutel.
Der Vertreiber ist verpflichtet, vom Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Auf die Rückgabemöglichkeit ist durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln hinzuweisen. Die Rücknahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Verpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen. Der Endverbraucher kann beispielsweise Einwegkunststoffflaschen unabhängig von Verpackungsdesign, Marke, Größe und Getränkeart überall dort abgeben, wo sie in Verkehr gebracht werden. Die so genannten Insellösungen wurden zum 1. Mai 2006 beendet. Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auch nicht mehr zwischen der Plastikflasche aus dem Discounter und von der Tankstelle unterscheiden. Die Zeiten in denen man sich die Verkaufsstellen oder zumindest die Handelskette merken musste, um sein Pfandgeld wiederzubekommen sind also vorbei. Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackung der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt.
Haben Sie Fragen zur Pfandpflicht? Die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven hilft gern weiter: Telefon (04721) 662525 oder 662606, Fax (04721) 662538, Email abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven
Quelle: Foto: pixelquelle