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16.05.2007

Erweiterte Projektgruppe Einvernehmen Elbevertiefung am 26. April 2007 erstmals zusammengetreten

Auf Einladung des Projektgruppenleiters Ltd. Baudirektor Andreas Montz vom NLWKN traf sich die „Erweiterte Projektgruppe Einvernehmen Elbevertiefung“ am 26. April 2007 zu ihrer ersten Sitzung in Stade.
Auf Wunsch von Herrn Umweltminister Sander war die Projektgruppe Einvernehmen um Vertreter der Landkreise, Deichverbände und Unterhaltungsverbände der betroffenen Elbregion erweitert worden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Regionsinteressen in Fragen der Elbevertiefung mit denen des Landes gebündelt werden. Die Einvernehmensprojektgruppe agiert auf fachlicher Basis. Die Arbeitsergebnisse sind letztlich Grundlage für die Einvernehmensentscheidung des Landes Niedersachsen. Aus dem Landkreis Cuxhaven sind Baudirektor Günter Wortmeyer, Leiter des Amtes Wasser- und Abfallwirtschaft, und Torsten Heitsch als Geschäftsführer des Hadelner Deich- und Uferbauverbandes in der Projektgruppe.
Zur Aufgabe der Projektgruppe bestimmt § 14 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes: „Soweit das Vorhaben Belange der Landeskultur oder der Wasserwirtschaft berührt, bedürfen die Feststellung des Planes, die Genehmigung und die vorläufige Anordnung des Einvernehmens mit der zuständigen Landesbehörde. Über die Erteilung des Einvernehmens ist innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung des Entscheidungsentwurfs zu entscheiden.“ Nach klassischer Auslegung ist der Begriff „Landeskultur“ eng gefasst auf Fragen der Bewirtschaftung der Landflächen, nicht jedoch des Naturschutzes; die „Wasserwirtschaft“ umfasst auch den Küstenschutz.
Das Mitwirkungsrecht des Landes als Einvernehmensbehörde ist eine scharfe Waffe im von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD) eingeleiteten Verfahren zur erneuten Elbevertiefung, die es zu nutzen gilt. Das Einvernehmen ist nämlich auf die völlige Willensübereinstimmung zwischen Bund und Land ausgerichtet, wie sich aus dem Kommentar „Friesecke“ zum Bundeswasserstraßengesetz ergibt. Schon die erste Sitzung der Projektgruppe ergab, dass aufgrund einer Fülle fachlich begründeter Bedenken gegen den Ausbauantrag von Willensübereinstimmung nicht die Rede sein kann. Die eigentliche Arbeit der Projektgruppe beginnt allerdings erst, wenn ihr der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses der WSD Nord vorliegt. Dann gilt es, binnen drei Monaten Bedenken so begründet vorzutragen, dass die Planfeststellungsbehörde sie sich zu eigen zu machen hat.
Bis dahin, so die Vereinbarung der Projektgruppenmitglieder, sollen die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, auch des NLWKN für das Land, und vorgebrachten Einwendungen ausgetauscht werden, um für den Erörterungstermin absolut fit zu sein. Ebenso sollen sich die von verschiedenen Landkreisen und Verbänden eingeschalteten Fachgutachter austauschen.
Baudirektor Günter Wortmeyer vom Landkreis Cuxhaven machte auf der ersten Sitzung abschließend deutlich, dass der Antrag auf vorläufige Anordnung für vorgezogene Teilausbaumaßnahmen keineswegs vom Tisch sei. Die Forschungsstelle Küste des NLWKN sei frühzeitig in besonderer Weise gefordert, die Fachargumente gegen vorgezogene Maßnahmen zu strukturieren und zu formulieren.