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Pressearchiv
10.04.2006
Schweine aus NRW müssen untersucht werden-
Tierbewegungen sind in der Schweinedatenbank zu erfassen
Nachdem in den vergangenen Wochen in mehreren Betrieben in Nordrhein-Westfalen der Ausbruch der Schweinepest festgestellt worden ist, sind auch in Niedersachsen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Einschleppung der Seuche verschärft worden.
Hierauf weist das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven hin. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen seien dringend erforderlich, damit die von der EU-Kommission für Nordrhein-Westfalen erlassenen Regelungen nicht auf Niedersachsen ausgedehnt würden. Dies hätte gravierende Handelsbeschränkungen bis hin zu einem „Stand still“ für Schweinehalter und Schlachtbetriebe zur Folge, erklärte der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Voß.
Das vom Bund und vom Land Niedersachsen festgelegte Maßnahmenpaket sehe vor, dass alle Schweinebestände, die in letzter Zeit aus Nordrhein-Westfalen beliefert worden seien, klinisch und stichprobenweise auch serologisch untersucht werden müssten. Das Veterinäramt Cloppenburg fordere deshalb die Tierhalter auf, alle seit dem 1. Februar in Bestände im Landkreis Cuxhaven erfolgten Schweinelieferungen aus Nordrhein-Westfalen unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen. Damit die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Tierbewegungen gewährleistet sei, müssten – soweit noch nicht geschehen - alle Schweinelieferungen, die nach dem 1. Januar erfolgt seien, in die HIT-Schweinedatenbank eingegeben werden.
Besonderes Augenmerk müssten alle Schweinehalter auf die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen legen, fordert Dr. Voß. Beim Befahren und beim Verlassen von schweinehaltenden Betrieben müssten Räder und Radkästen der Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden. Dies gelte insbesondere für Fahrzeuge zum Transport von Futter, Gülle oder toten Tieren. Viehtransportfahrzeuge seien nach jedem Transport zweimal zu reinigen und zu desinfizieren. Dies fordere die EU-Entscheidung.
Dr. Voß verlangt von allen Schweinehaltern, die von Bund und Land verhängten Maßnahmen strikt zu beachten, da jeder Verstoß im Seuchenfall zu Regressforderungen an den einzelnen Tierhalter führen könne. Daneben seien Verstöße gegen die festgelegten Maßnahmen auch Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden könnten.
Das vom Bund und vom Land Niedersachsen festgelegte Maßnahmenpaket sehe vor, dass alle Schweinebestände, die in letzter Zeit aus Nordrhein-Westfalen beliefert worden seien, klinisch und stichprobenweise auch serologisch untersucht werden müssten. Das Veterinäramt Cloppenburg fordere deshalb die Tierhalter auf, alle seit dem 1. Februar in Bestände im Landkreis Cuxhaven erfolgten Schweinelieferungen aus Nordrhein-Westfalen unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen. Damit die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Tierbewegungen gewährleistet sei, müssten – soweit noch nicht geschehen - alle Schweinelieferungen, die nach dem 1. Januar erfolgt seien, in die HIT-Schweinedatenbank eingegeben werden.
Besonderes Augenmerk müssten alle Schweinehalter auf die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen legen, fordert Dr. Voß. Beim Befahren und beim Verlassen von schweinehaltenden Betrieben müssten Räder und Radkästen der Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden. Dies gelte insbesondere für Fahrzeuge zum Transport von Futter, Gülle oder toten Tieren. Viehtransportfahrzeuge seien nach jedem Transport zweimal zu reinigen und zu desinfizieren. Dies fordere die EU-Entscheidung.
Dr. Voß verlangt von allen Schweinehaltern, die von Bund und Land verhängten Maßnahmen strikt zu beachten, da jeder Verstoß im Seuchenfall zu Regressforderungen an den einzelnen Tierhalter führen könne. Daneben seien Verstöße gegen die festgelegten Maßnahmen auch Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden könnten.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven