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Pressearchiv
26.04.2006
Schwarzarbeitsermittler weiter aktiv
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, zunehmender steuerlicher Belastung von Bürgern und Betrieben und steigender Preise ist ein ständiger Anstieg von Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft festzustellen, der inzwischen ein alarmierendes Ausmaß angenommen hat.
Um dem dadurch entstehenden enormen volkswirtschaftlichen Schaden entgegenzuwirken, ist im Landkreis Cuxhaven und im Stadtgebiet Cuxhaven schon seit längerer Zeit ein Schwarzarbeitsermittler eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, Schwarzarbeitern und unerlaubter Handwerksausübung auf die Schliche zu kommen.
Der Schwarzarbeitsermittler ist als freier Mitarbeiter für den Landkreis und für die Kreishandwerkerschaften Cuxhaven-Land Hadeln und Bremerhaven-Wesermünde tätig. Er wurde vom Landkreis Cuxhaven und der Stadt Cuxhaven zum Vollzugsbeamten bestellt und ist mit allen erforderlichen Vollmachten und Kompetenzen sowie den notwendigen technischen Hilfsmitteln ausgestattet, ohne die heute keine intensiven, umfangreichen und vor allem erfolgreichen Feststellungen mehr möglich wären.
Die Hinweise auf mögliche Verstöße gegen handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften erhält der Ermittler nicht nur von aufmerksamen Bürgern oder Konkurrenten, sondern auch durch eigene Beobachtungen und im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Oberfinanzdirektion Köln. Durch die enge Zusammenarbeit und den ständigen Informationsaustausch mit allen Behörden werden weitreichende Ermittlungen mit vielschichtigen Auswirkungen ermöglicht. Dabei ist es dem Schwarzarbeitsermittler im Einzelfall bei entsprechendem Verdacht auch gestattet, mit richterlichem Beschluss Wohnungen und Geschäftsräume zu durchsuchen und Beweismaterial sicherzustellen.
Zweifelsfrei festgestellte und beweisbare Verstöße können für die Betroffenen nicht nur zu empfindlich hohen Bußgeldern, sondern für schwarzarbeitende Gewerbebetriebe auch zu einer negativen Eintragung in das Gewerbezentralregister führen. Auch von der Möglichkeit der „Gewinnabschöpfung“ anstelle des Bußgeldes wird künftig zunehmend Gebrauch gemacht. Damit soll der Vermögensvorteil, der durch die Umgehung der geltenden Vorschriften erlangt wurde, abgeschöpft werden.
Die Entscheidung des Landkreises und der Kreishandwerkerschaften einen Ermittler zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und unerlaubten Handwerksausübung einzusetzen, hat sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre als richtig erwiesen. Es wurden insgesamt 133 „schwarze Scharfe“ erwischt und zur Anzeige gebracht, wobei sich etwa 1/3 der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Auftraggeber und 2/3 gegen die Schwarzarbeiter richteten.
Allein das Wissen, dass ein erfahrener und ohne Ankündigung auftauchender Schwarzarbeitsermittler unterwegs ist, hält viele Auftraggeber und Firmen inzwischen von Schwarzarbeit oder unerlaubter Handwerksausübung ab.
Damit ist schon ein großer Schritt in Richtung des seinerzeit angestrebten Zieles und des erhofften Erfolges getan. Die aktuelle Entwicklung ist für den Landkreis Bestätigung und Ansporn zugleich, weiterhin mit Nachdruck in Sachen Schwarzarbeitsbekämpfung tätig zu werden.
Der Schwarzarbeitsermittler ist als freier Mitarbeiter für den Landkreis und für die Kreishandwerkerschaften Cuxhaven-Land Hadeln und Bremerhaven-Wesermünde tätig. Er wurde vom Landkreis Cuxhaven und der Stadt Cuxhaven zum Vollzugsbeamten bestellt und ist mit allen erforderlichen Vollmachten und Kompetenzen sowie den notwendigen technischen Hilfsmitteln ausgestattet, ohne die heute keine intensiven, umfangreichen und vor allem erfolgreichen Feststellungen mehr möglich wären.
Die Hinweise auf mögliche Verstöße gegen handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften erhält der Ermittler nicht nur von aufmerksamen Bürgern oder Konkurrenten, sondern auch durch eigene Beobachtungen und im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Oberfinanzdirektion Köln. Durch die enge Zusammenarbeit und den ständigen Informationsaustausch mit allen Behörden werden weitreichende Ermittlungen mit vielschichtigen Auswirkungen ermöglicht. Dabei ist es dem Schwarzarbeitsermittler im Einzelfall bei entsprechendem Verdacht auch gestattet, mit richterlichem Beschluss Wohnungen und Geschäftsräume zu durchsuchen und Beweismaterial sicherzustellen.
Zweifelsfrei festgestellte und beweisbare Verstöße können für die Betroffenen nicht nur zu empfindlich hohen Bußgeldern, sondern für schwarzarbeitende Gewerbebetriebe auch zu einer negativen Eintragung in das Gewerbezentralregister führen. Auch von der Möglichkeit der „Gewinnabschöpfung“ anstelle des Bußgeldes wird künftig zunehmend Gebrauch gemacht. Damit soll der Vermögensvorteil, der durch die Umgehung der geltenden Vorschriften erlangt wurde, abgeschöpft werden.
Die Entscheidung des Landkreises und der Kreishandwerkerschaften einen Ermittler zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und unerlaubten Handwerksausübung einzusetzen, hat sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre als richtig erwiesen. Es wurden insgesamt 133 „schwarze Scharfe“ erwischt und zur Anzeige gebracht, wobei sich etwa 1/3 der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Auftraggeber und 2/3 gegen die Schwarzarbeiter richteten.
Allein das Wissen, dass ein erfahrener und ohne Ankündigung auftauchender Schwarzarbeitsermittler unterwegs ist, hält viele Auftraggeber und Firmen inzwischen von Schwarzarbeit oder unerlaubter Handwerksausübung ab.
Damit ist schon ein großer Schritt in Richtung des seinerzeit angestrebten Zieles und des erhofften Erfolges getan. Die aktuelle Entwicklung ist für den Landkreis Bestätigung und Ansporn zugleich, weiterhin mit Nachdruck in Sachen Schwarzarbeitsbekämpfung tätig zu werden.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven