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07.11.2007

Betreiber sind gefordert

Betreiber von Heizöllageranlagen sind für die Sicherheit ihrer Anlage selbst verantwortlich. Hierzu zählt neben der eigenen Kontrolle und der Überprüfung durch Sachverständige auch die Ausstattung der Anlagen mit den gesetzlich geforderten Sicherheitseinrichtungen.

Dazu gehören unter anderem Grenzwertgeber und Antiheberventile.

Die Grenzwertgeber verhindern zusammen mit den Überfüllsicherungen der Tankfahrzeuge ein Überfüllen der Heizöllageranlagen. Die Antiheberventile vermeiden ein Leerlaufen der Tankanlage durch Undichtigkeiten an den Rohrleitungen.
Grenzwertgeber sind ab Lagermengen von 1.000 Liter vorzusehen, Antiheberventile sind in der Regel bei allen oberirdischen Lageranlagen erforderlich.


Ältere Grenzwertgeber sollten regelmäßig durch einen Fachbetrieb gereinigt werden, da sie auf Grund ihrer Bauart verstopfen können und somit ein sicheres Abschalten der Förderpumpe am Tankfahrzeug nicht gewährleistet ist. Für Schäden, die auf Grund fehlender Sicherheitseinrichtungen entstehen, besteht kein Versicherungsschutz.

Die Sachverständigenorganisationen wurden von ihrer Aufsichtsbehörde aufgefordert, bei der Überprüfung von Heizöllageranlagen fehlende Antiheberventile als erheblichen Mangel einzustufen. Der Landkreis Cuxhaven empfiehlt daher vor der nächsten Überprüfung die Nachrüstung von Antiheberventilen durch nach dem Wasserhaushaltsgesetz zugelassene Fachbetriebe.
Für weitere Fragen stehen Ihnen beim Landkreis Cuxhaven, Amt Wasser- und Abfallwirtschaft Frau Hansen-Baird (04721/66-2514) und Frau Kaufmann (04721/66-2527) zur Verfügung.

Zum Download der Fotos in Originalgröße folgen Sie bitte folgendem Link:

Ölleitung mit unterirdischem und oberirdischem Abschnitt
mechanische Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern