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Plötzlich nicht mehr deutsch
Hierbei soll es sich um eine Größenordnung von ca. 50.000 Personen handeln.
Nach dem seit dem 01.01.2000 geltenden deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist in den Fällen, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem 31.12.1999 erworben wurde und die frühere Staatsangehörigkeit wiedererworben wurde, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erloschen. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde zuvor eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt hat. Diese Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor eine fremde Staatsangehörigkeit erworben wird.
Mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gehen alle daran geknüpften Rechte und Pflichten verloren. Wer nicht deutscher Staatsangehöriger ist, wird in Deutschland grundsätzlich als Ausländer betrachtet und benötigt für den rechtmäßigen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel. Damit einhergehend ist auch die Notwendigkeit des Besitzes einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.2005 haben Personen, die schon einmal die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Aufenthaltstitel in einem solchen Fall innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden muss. Wer also bereits am 01.01.2005 seine bisherige Staatsangehörigkeit wieder erworben hatte, sollte noch vor dem 30.06.2005 den Antrag stellen, um sich diese Möglichkeit für einen Aufenthaltsstatus mit gleichzeitiger Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu sichern. Ansonsten kann ein Aufenthaltstitel dann nur nach den allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsrechts erteilt werden, wenn deren jeweilige Voraussetzungen erfüllt sind.
Für nähere Auskünfte steht die Ausländerbehörde des Landkreises Cuxhaven unter der Telefonnummer: 04721 – 66 20 73 zur Verfügung.