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27.07.2007

- Antragstellung jetzt möglich

Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Cuxhaven“ verabschiedet und damit einen wichtigen Baustein zur Finanzierung von Investitionen hiesiger Unternehmen gesetzt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels, des Gesundheits- und Sozialwesens, des Bau- und Verkehrsgewerbes, des Gastgewerbes -sofern sie mit dem Qualitätssiegel „ServiceQualität Niedersachsen“ zertifiziert sind oder innerhalb des Bewilligungszeitraumes zertifiziert werden-, des Dienstleistungsgewerbes, sowie freiberuflich Tätige mit Sitz im Landkreis Cuxhaven und Existenzgründer, die beabsichtigen, eine Betriebsstätte mit Sitz im Landkreis Cuxhaven zu errichten. Nicht antragsberechtigt sind Betriebe die auf Grund einer mangelnden Qualität des Vorhabens bei der NBank bereits abgelehnt wurden, sowie Unternehmen aus den Sektoren Landwirtschaft, Energieerzeugung, Fischerei und Aquakultur, sowie Betriebe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und Vereine.

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte, wenn dabei mindestens ein zusätzlicher Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz entsteht und die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 15 Prozent steigt sowie der bisherige Mitarbeiterstamm für die Dauer von 5 Jahren gesichert werden kann. Eine Diversifizierung und Rationalisierung einer Betriebstätte sowie die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte kann Unterstützung finden, wenn die vorhandenen Dauerarbeitsplätze für mindestens 5 Jahre erhalten bleiben.

Die Investitionshilfen werden in Form von sachkapitalbezogenen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 17,5 % für mittlere und 25% für kleine Unternehmen.

Über die Anträge wird im Rahmen von Einplanungsrunden unter Anwendung eines Scoringsystems entschieden. Die erste Einplanungsrunde wird im Oktober stattfinden. Um in der ersten Einplanungsrunde dabei zu sein, müssen die Anträge der Unternehmen bis zum 30.09.2007 in der Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven (A.f.W.) vorliegen. Für erst in der Planung befindliche Projekte ist jedoch keine Eile geboten, da die Förderung über diese Richtlinie abhängig von der Mittelverfügbarkeit bis zum Jahr 2013 möglich sein wird. Insgesamt wird in den knapp 7 Jahren eine Fördersumme von 4,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Aufgrund der für dieses Jahr zu erwartenden hohen Nachfrage wird noch für 2007 eine Jahrestranche in Höhe von 1 Million Euro für die Unternehmen zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss stammt dabei zu 75% aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zu jeweils 12,5% aus Kofinanzierungsmitteln der Gemeinde/Samtgemeinde vor Ort und des Landkreises Cuxhaven. Die weiteren Einplanungsrunden werden dann halbjährlich jeweils im Frühjahr sowie Herbst eines jeden Jahres folgen.

Damit den investitionswilligen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Projekte keine langen Wartezeiten entstehen, ist vorgesehen unmittelbar nach Antragseingang eine Bestätigung hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Vorhabens zu erteilen. Gleichzeitig darf das Unternehmen mit Zugang dieses Schreibens förderunschädlich mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Eine Förderzusage kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.

Die Formanträge und weitere Informationen zur Förderung stehen auf der Homepage www.afw-cuxhaven.de für die Unternehmen zum Download bereit. Zusätzlich steht Ihnen das Team der A.f.W. Cuxhaven unter 04721-59960 mit Rat und Tat zur Seite.