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05.01.2021

Teilabschnitt Windenergie des Raumordnungsprogramms nun endgültig unwirksam

Der sachliche Teilabschnitt Windenergie aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven ist nun endgültig unwirksam.


Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte ein entsprechendes Urteil bereits im Februar des vergangenen Jahres gefasst. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils wurde im Dezember zurückgewiesen. Das berichtet die zuständige Kreisrätin Babette Bammann und erläutert: „Bisher hat die Beschwerde eine aufschiebende Wirkung entfaltet. Auf die potentiellen Betreiber von Windenergieanlagen kommt spätestens jetzt ein deutlich umfangreicheres Verfahren zu, denn bei der Antragsprüfung kann nicht mehr auf wirksam festgesetzte Vorranggebiete Windenergienutzung zurückgegriffen werden.“
Bereits seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat der Landkreis die potentiellen Antragstellerinnen und Antragsteller darüber informiert, dass zukünftig voraussichtlich für jeden Einzelfall ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss. „Das gilt nun tatsächlich so lange, bis wir einen neuen Teilabschnitt Windenergie des Raumordnungsprogramm vorlegen können“, macht Bammann deutlich.
Mit der Aufstellung eines neuen sachlichen Teilabschnitts Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms wurde bereits begonnen. Da es sich hierbei um ein umfangreiches Verfahren handelt, ist eine Fertigstellung frühestens in zwei Jahren zu erwarten.


Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven