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04.04.2006
So macht ein Osterfeuer Freude
Am Karsamstag und den Osterabenden in der Gemeinschaft mit anderen ein Feuer zu entzünden, ist ein alter Brauch.
Damit aber die Freude an der Sache auch weiterhin ungetrübt bleibt, müssen einige einfache Regeln beachtet werden.
Osterfeuer müssen der Samtgemeinde / Gemeinde angezeigt und gemeindliche Festsetzungen beachtet werden. In jedem Fall muss geklärt werden, ob notwendige Abstände zu Gebäuden und schützenswerten Biotopen eingehalten werden. Osterfeuer auf Moorboden sind grundsätzlich nicht erlaubt, da sich Schwelbrände im Untergrund ausbreiten können. Auch bei starkem Wind muss auf das Osterfeuer verzichtet werden.
In Osterfeuern darf nur Gehölzschnitt verbrannt werden. Ansonsten ist das Verbrennen von Abfällen außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen grundsätzlich verboten. Das Verbrennen von behandeltem Holz, Reifen, Möbeln, Kunststoffen oder gar von Sondermüll wie Altöl ist nicht gestattet. Ein solcher Missbrauch des Osterfeuers zur illegalen Abfallbeseitigung wird aus gutem Grund als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet. Das Material für ein Osterfeuer muss außerdem trocken sein, denn nasses Holz führt durch seine übermäßige Rauchentwicklung zu unnötigen Umweltbelastungen. Das Feuer darf mit Stroh angefacht werden. Andere feste oder flüssige Brennstoffe zum Anfachen sind nicht erlaubt. Die Verbrennungsrückstände müssen ordnungsgemäß und zeitnah entsorgt werden. Asche von unbehandelten Hölzern eignet sich übrigens auch als Beimengung für den heimischen Komposthaufen.
Damit Igel, Vögel und andere Tiere den angesammelten Haufen nicht als Unterschlupf für sich entdecken, darf erst zwei Wochen vor dem Osterfest mit dem Anhäufen des Gehölzschnittes begonnen werden. Aus dem gleichen Grund muss der Haufen am Tag des Osterfeuers unbedingt umgeschichtet werden. Dabei sollten ungeeignetes Brenngut und Abfälle ausgesondert werden. Der aufgeschichtete Haufen muss überschaubar bleiben, damit das Feuer innerhalb weniger Stunden vollständig abgebrannt sein kann.
Eine Bemerkung zum Schluss: Osterfeuer machen Freude, für die Pflege des Brauchtums spielt die Größe des Haufens aber keine Rolle. Es genügt daher ein kleines symbolisches Feuer, damit die Belastungen und Gefahrenquellen für Mensch und Umwelt möglichst gering gehalten werden.
Fragen bezüglich der Anzeige beantworten Ihnen gerne Ihre Samtgemeinde / Gemeinde / Stadt Langen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven, Telefon (04721) 66-2606 oder E-Mail abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung.
Osterfeuer müssen der Samtgemeinde / Gemeinde angezeigt und gemeindliche Festsetzungen beachtet werden. In jedem Fall muss geklärt werden, ob notwendige Abstände zu Gebäuden und schützenswerten Biotopen eingehalten werden. Osterfeuer auf Moorboden sind grundsätzlich nicht erlaubt, da sich Schwelbrände im Untergrund ausbreiten können. Auch bei starkem Wind muss auf das Osterfeuer verzichtet werden.
In Osterfeuern darf nur Gehölzschnitt verbrannt werden. Ansonsten ist das Verbrennen von Abfällen außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen grundsätzlich verboten. Das Verbrennen von behandeltem Holz, Reifen, Möbeln, Kunststoffen oder gar von Sondermüll wie Altöl ist nicht gestattet. Ein solcher Missbrauch des Osterfeuers zur illegalen Abfallbeseitigung wird aus gutem Grund als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet. Das Material für ein Osterfeuer muss außerdem trocken sein, denn nasses Holz führt durch seine übermäßige Rauchentwicklung zu unnötigen Umweltbelastungen. Das Feuer darf mit Stroh angefacht werden. Andere feste oder flüssige Brennstoffe zum Anfachen sind nicht erlaubt. Die Verbrennungsrückstände müssen ordnungsgemäß und zeitnah entsorgt werden. Asche von unbehandelten Hölzern eignet sich übrigens auch als Beimengung für den heimischen Komposthaufen.
Damit Igel, Vögel und andere Tiere den angesammelten Haufen nicht als Unterschlupf für sich entdecken, darf erst zwei Wochen vor dem Osterfest mit dem Anhäufen des Gehölzschnittes begonnen werden. Aus dem gleichen Grund muss der Haufen am Tag des Osterfeuers unbedingt umgeschichtet werden. Dabei sollten ungeeignetes Brenngut und Abfälle ausgesondert werden. Der aufgeschichtete Haufen muss überschaubar bleiben, damit das Feuer innerhalb weniger Stunden vollständig abgebrannt sein kann.
Eine Bemerkung zum Schluss: Osterfeuer machen Freude, für die Pflege des Brauchtums spielt die Größe des Haufens aber keine Rolle. Es genügt daher ein kleines symbolisches Feuer, damit die Belastungen und Gefahrenquellen für Mensch und Umwelt möglichst gering gehalten werden.
Fragen bezüglich der Anzeige beantworten Ihnen gerne Ihre Samtgemeinde / Gemeinde / Stadt Langen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven, Telefon (04721) 66-2606 oder E-Mail abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven