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Genehmigung für Windpark Sellstedt bestätigt
Geklagt hatte in dem vorläufigen Verfahren ein Anwohner, der neben anderen vor allem auch die Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften gerügt hatte . Das OVG führt in seinem Beschluss aus, dass es keinen Anlass zu Beanstandungen der Genehmigung hinsichtlich umweltrechtlicher Belange gäbe. Insbesondere hätte der Landkreis den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genüge getan.
Nachdem nun das vorläufige Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wird der Landkreis unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des OVG über die weiteren noch anhängigen Widersprüche mehrerer Anwohner entscheiden.
Unabhängig von dem nunmehr entschiedenen Verfahren ist auf Veranlassung des Landkreises eine Nachmessung der Windkraftanlagen durch eine anerkannte Messstelle während des laufenden Betriebes durchgeführt worden. Die Langzeitmessung wurde durchgeführt an einem kritischen Punkt im Bereich der Geestensether Straße. Die Auswertung der vorliegenden Messkontrolle hat ergeben, dass die Windkraftanlagen sämtliche Vorgaben der Genehmigung einhalten. Insbesondere werden alle Grenzwerte für Schallimmissionen im Bereich der Ortschaft Sellstedt eingehalten.