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18.07.2007

Gesetzlicher Schutzauftrag für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder

Der Landkreis Cuxhaven setzt sich umfassend für den Schutz von Kindern vor Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch ein.
Kinder und Jugendliche sind stets vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, insbesondere wenn Eltern ihre Rechte missbrauchen oder ihren Kindern durch Vernachlässigung schaden. Dafür ist das Jugendamt zuständig.

Der Schutzauftrag nach § 8 a Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verpflichtet das Jugendamt, mit den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder Vereinbarungen abzuschließen, so dass die Kinder auch dort vor Gefahren für ihr Wohl geschützt sind. Entsprechende Verträge sind vom Landkreis Cuxhaven auf den Weg gebracht worden. Der Landkreis bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Tageseinrichtungen darüber hinaus die notwendigen Fortbildungen und die erforderliche fachliche Beratung an.

Die Fachkräfte der Tageseinrichtungen für Kinder sind über diese Vereinbarung sowie über gewichtige Anhaltspunkte zur Kindeswohlgefährdung unterrichtet. Sie teilen zunächst Risiken für eine Kindeswohlgefährdung ihrer Leitung mit und fordern ggf. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte auf, Hilfen in Anspruch zu nehmen. Sie beraten sich mit Kolleginnen und Kollegen und ziehen erfahrene Fachkräfte für die Beurteilung eines Gefährdungsrisikos hinzu. Dazu gehören in erster Linie die Fachberatung für Kindertagesstätten sowie auch Erziehungsberatungsstellen. Wenn Erziehungsberechtigte nicht bereit oder nicht in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken, ist eine unverzügliche Meldung an das Jugendamt zwingend notwendig. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte werden dabei einbezogen und die Kinder beteiligt, wenn der wirksame Schutz der Kinder dadurch nicht in Frage gestellt wird.

Die beteiligten Fachkräfte der Tageseinrichtungen für Kinder dokumentieren schriftlich und nachvollziehbar die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Zur Sicherstellung des Schutzauftrages bestehen keine einschränkenden datenschutzrechtlichen Vorbehalte. Die Schweigepflicht für Erzieherinnen in Kindertagestätten gegenüber dem Jugendamt entfällt, wenn der Schutzauftrag betroffen ist.

Eltern, die selbst eine Gefährdung ihres Kindes wegen körperlicher Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauchs erkennen oder dazu Fragen haben, können sich direkt und kostenfrei an die Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern des Landkreises Cuxhaven in Bremerhaven, Tel.: 0471/20458, in Otterndorf, Tel.: 04751/911311 oder an die Beratungsstelle des Paritätischen für Eltern, Kinder und Jugendliche in Cuxhaven, Tel.: 04721/ 35066 wenden. Ein kurzfristiger Beratungstermin ist garantiert.
Quelle: Foto: www.pixelio.de