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13.06.2007

99 m hohe Windenergieanlagen sind raumbedeutsam

Die Pläne des Hechthausener Windkraft-Investors Matthias Lietzau, im Landkreis Cuxhaven Windenergieanlagen außerhalb von im Raumordnungsprogramm gekennzeichneten Vorrangflächen zu errichten, haben einen Dämpfer erhalten.
In der mündlichen Verhandlung zu einem Vorhaben in Hechthausen-Kleinwörden bestätigte die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes Stade die Rechtsauffassung des Landkreises, dass die betreffenden Anlagen von 99 m Höhe raumbedeutsam seien und damit nur innerhalb von Vorrangflächen des Raumordnungsprogrammes zulässig seien.

Lietzau hatte im laufenden Verfahren immer wieder vorgetragen, das Raumordnungsprogramm des Landkreises weise Mängel hinsichtlich der Kriterien für die Ausweisung von Vorrangstandorten auf. Dieser Ansicht konnten sich die Richter nicht anschließen und bestätigten, dass das Raumordnungsprogramm auf rechtmäßige Art und Weise zustande gekommen sei.

Das Urteil der Stader Richter ist noch nicht rechtskräftig. Lietzau hat beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt.

Für weitere fünf Anträge betreffend Standorte in der Samtgemeinde Hemmoor findet die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Stade am 14. Juni 2007 statt.

Unabhängig von raumordnungsrechtlichen Fragen sind diese Verfahren von besonderem Interesse, da die Samtgemeinde Hemmoor als einzige Samtgemeinde im Landkreis von ihren Steuerungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan keinen Gebrauch gemacht und auf die Ausweisung von Potentialflächen verzichtet hat.