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Weiter Aktuell: Warnung vor treibenden Bäumen in der Oste
Amtliche Bekanntmachung vom 16. August 2018
Auf Grundlage des § 13 i. V. m. § 2 der Verordnung über das Befahren der Oste (OsteVO) vom 31.05.2010 (Nds. MBl. Nr. 22/2010 S. 568), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.06.2011 (Nds. MBl. Nr. 25/2011 S. 469), ergeht seitens des Landkreises Cuxhaven als zuständige schifffahrtspolizeiliche Behörde folgende Warnung:
Im Fahrwasser der Oste ist mit treibenden Bäumen zu rechnen, die überwiegend aus den ausgedeichten Pütten abgeschwemmt werden. Diese Bäume sind an der Wasseroberfläche nur schwer auszumachen. Kollisionen mit Wasserfahrzeugen sind nicht auszuschließen.
Aufgrund der von den treibenden Bäumen ausgehenden potentiellen Gefahr sind die Führerinnen und Führer von auf der Landeswasserstraße Oste verkehrenden Wasserfahrzeugen bis auf weiteres angehalten, besondere Aufmerksamkeit und Umsicht walten zu lassen, das vor dem Wasserfahrzeug liegende Fahrwasser genau zu beobachten und insbesondere auf treibende Baumstämme zu achten, die Geschwindigkeit der Gefährdungslage anzupassen.
Cuxhaven, 16.08.2018 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |