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Boden- und Bauschuttdeponie Langen:
Die neuen Vorschriften sehen nämlich vor, dass die Deponie nach Stilllegung mit einem kostenaufwendigen Oberflächenabdichtungssystem versehen werden muss. Für die Ablagerung von Boden und Bauschutt wird beim Landkreis auch künftig großer Bedarf gesehen. Zumal viele Nachbarkreise und –städte ihre Deponien angesichts des gesetzlich geforderten Mehraufwandes kurzfristig schließen wollen.
Nach der abfallrechtlichen Genehmigung ist die Deponie als Deponieklasse I auch zugelassen für die Ablagerung von belasteten Böden bis zum Zuordnungswert Z 2. Diese Böden werden ab sofort zum Preis von 13,65 € pro Tonne angenommen. Wer Böden dieser Kategorie anliefert, benötigt einen so genannten vereinfachten Entsorgungsnachweis, der bei der Abfallwirtschaft des Landkreises beantragt werden kann. Mit dem Entsorgungsnachweis wird dem Anlieferer die ordnungsgemäße Entsorgung seines Abfalls bescheinigt. Bei der Anlieferung ist grundsätzlich eine Deklarationsanalyse, aus der die entsprechenden Werte für die Einstufung des Bodens ersichtlich sind, vorzulegen.
Die Annahmegebühr für unbelastete und geringfügig belastete Böden bis Zuordnungswert Z 1.2 beträgt wie bisher 8,20 € pro Tonne.
Mit dem Weiterbetrieb der Boden- und Bauschuttdeponie und der Annahme auch von belasteten Böden kommt der Landkreis insbesondere der Bauwirtschaft entgegen.