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Neue Standorte können verwirklicht werden
Am 31.03.2005 ist die Satzung und die Genehmigung im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung ist diese Windparkplanung rechtsverbindlich in Kraft getreten.
Damit können jetzt die neuen Standorte verwirklicht werden. Dabei handelt es sich um den neuen Vorrangstandort in Cuxhaven-Groden, das sogenannte Testfeld Elbe mit Anlagenhöhen bis zu 180 m. Darüber hinaus sind von den 1998 ausgewiesenen 28 Windparks 10 Standorte geändert worden. Vergrößert wurden die Vorrangstandorte Langen-Krempel, Loxstedt-Nückel, Bramstedt-Wittstedt, Ringstedt, Cuxhaven-Altenbruch und Holßel/Neuenwalde. Flächenmäßig reduziert wurden die Vorrangstandorte Midlum, Schiffdorf-Sellstedt, Heerstedt-Lohe und Lamstedt/Mittelstenahe. Beim Vorrangstandort Cuxhaven-Altenbruch sind in Teilbereichen bis zu 180 m hohe Anlagen zulässig, bei den Vorrangstandorten Lamstedt-Mittelstenahe und Holßel/Neuenwalde sind auf Teilflächen maximale Anlagenhöhen von bis zu 140 m optional ausgewiesen. Ansonsten bleibt für alle anderen Windparks im Landkreis Cuxhaven die maximale Höhenbegrenzung von 100 m bestehen.
Der in Kraft getretene Plan liegt ab sofort im Amt Kreisentwicklung der Kreisverwaltung, Vincent-Lübeck-Str. 2, in Cuxhaven während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.