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22.02.2005

Verwaltungsgericht bestätigt grundsätzlich

Rechtmäßigkeit der Rückbauverfügungen Nach den jüngsten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stade ist davon auszugehen, dass die Wochenendhäuser in „Steertmoor“ auf die Festsetzung des Bebauungsplanes zurückgeführt werden müssen.

Auf Veranlassung der Gemeinde Loxstedt war das Wochenendhausgebiet in Loxstedt-Bexhövede durch den Landkreis Cuxhaven als Bauaufsichtsbehörde überprüft worden. Vielfach wurden Abweichungen von den Festsetzungen des dortigen Bebauungsplanes festgestellt. Durch An- oder Umbauten wurden häufig die nach dem B-Plan zugelassenen Größen überschritten.

Daraufhin hat der Landkreis reagiert und gegenüber den jeweiligen Eigentümern/Besitzern bauordnungsrechtliche Rückbau- und Beseitigungsverfügungen erlassen.

Hiergegen eingelegte Widersprüche wurden von der Bezirksregierung Lüneburg zurückgewiesen. Mehrere Eigentümer wehrten sich gegen die Rückbauverfügung vor dem Verwaltungsgericht in Stade.

Jetzt liegt das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vor. Das Verwaltungsgericht Stade stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Beseitigungsverfügungen des Landkreises Cuxhaven vorliegen. Das Gericht hat keine Zweifel an der Wirksamkeit des Bebauungsplanes und der Verbindlichkeit der Größenfestsetzungen. Es hat weiterhin festgestellt, dass den Bauten, die dem Bebauungsplan widersprechen, kein Bestandsschutz zukommt und dass der Landkreis ohne Ermessensfehler gehandelt hat. Einzig das Vorgehen, dass der Landkreis den Klägern einen Gestaltungsspielraum für den Rückbau einräumen wollte, hielt das Gericht für nicht rechtmäßig, weil die Verfügung dem Gericht insoweit zu unbestimmt erschien.

Sofern es bei dieser Auffassung bleibt, wird der Landkreis neue Verfügungen zu erlassen haben, die den genauen Rückbau im Detail festzulegen haben. Damit werden im Wochenendhausgebiet in Steertmoor insgesamt rechtmäßige Verhältnisse dann herbeigeführt werden.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven