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08.02.2007

Unbürokratisches Verfahren ermöglicht reibungslosen Übergang

Im Zusammenhang mit dem Zuständigkeitsübergang für die Aufgaben der Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Cuxhaven auf den Landkreis mussten u. a. die Zuschüsse für die Kindergartengebühren neu berechnet werden. Die Stadt Cuxhaven hatte diese Hilfen bis zum 31.12.2006 befristet.
Um den Aufwand für die Eltern der Kindergartenkinder möglichst gering zu halten, hat der Landkreis auf die Antragstellung durch die Eltern verzichtet und stattdessen auf die bei der Stadt vorliegenden Angaben zu Beginn des Kindergartenjahres zurückgegriffen.
Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt entsprechend der im Landkreis seit Jahren bewährten Verfahrensweise. Diese Verfahrensweise orientiert sich an den gemeinsamen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe und Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Berlin.
Die rund 500 Fälle im Stadtgebiet konnten, abgesehen von den Fällen, in denen noch fehlende Unterlagen nachzureichen sind, bis Mitte Januar 2007 abgeschlossen werden.
Die Berechnung des Zuschusses ist Bestandteil des Bescheides und liegt den Eltern somit vor. Sollte es hierbei im Einzelfall zu falschen Werten gekommen sein, beispielsweise weil sich die Einkommensverhältnisse zwischenzeitlich geändert haben, werden die Betroffenen gebeten, sich bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Werner Buse (Tel. 04721/662833), Bärbel Lechner (Tel. 04721/662837) oder Tanja Reyelt (Tel. 04721/662804) zu melden.
Für die Zuschussgewährung für den Besuch von Kindertagessstätten stellt der Landkreis Cuxhaven im Jahr 2007 1.750.000 € zur Verfügung. Aus diesen Mitteln erhalten knapp ein Viertel der Kinder im Landkreis, die eine Kindertagesstätte besuchen, einen Zuschuss.