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Aktuelle Informationen zur Betreuung in Kindertagespflege

Das Niedersächsische Kultusministerium hat am Montag die Betreuung in der Kindertagespflege wieder frei gegeben.

Die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.052020, die am 11.05.2020 in Kraft getreten ist und die bis dahin gültige Verordnung vom 17.04.20 abgelöst hat, regelt, dass der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten untersagt ist und weiterhin nur eine (ausgeweitete) Notbetreuung gilt.
Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen hingegen sind von der Verordnung nicht weiter betroffen und können ab 11.05.2020 bereits den Regelbetrieb wieder aufnehmen. Das bedeutet, dass bei der Kindertagespflege keine Einschränkungen mehr gelten, auch nicht für die Großtagespflege.
Der Niedersächsische Rahmenhygieneplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist zu beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugendamt des Landkreis Cuxhaven.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen im Familien- und Kinderservicebüro des Jugendamtes zur Verfügung:


Frau Finke für den Bereich der Stadt Geestland, Tel: 04721/ 66-2841.

Frau Folgmann für die Stadt Cuxhaven, Samtgemeinde Börde Lamstedt und Samtgemeinde Hemmoor, Tel.: 04721/66-2818.

Frau Hahne für die Gemeinde Wurster Nordseeküste, Gemeinde Schiffdorf und Gemeinde Loxstedt, Tel: 04721/ 66/ 2847.

Frau Jahn für die Samtgemeinde Hadeln, Gemeinde Hagen, Gemeinde Beverstedt, Tel: 04712/66- 2843.

Autor: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven, 13.05.2020