Sozialpsychiatrischer Plan des Landkreises Cuxhaven
§ 9 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke vom 16. Juni 1997 legt verpflichtend fest, dass der Sozialpsychiatrische Dienst im Benehmen mit dem Sozialpsychiatrischen Verbund den Sozialpsychiatrischen Plan laufend fortschreibt. Seit der Erstellung des Sozialpsychiatrischen Planes im September 1999 folgten intensive fachliche Diskussionen in der Mitgliederversammlung des Sozialpsychiatrischen Verbundes und wurde die Situation der psychisch Kranken in dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Cuxhaven konsequent verbessert. Erstmalig werden die Diskussionspunkte schriftlich in der nun vorliegenden Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Planes zusammengefasst.
Zum vollständigen Text gelangen Sie über den folgenden Link:
Fortschreibung Sozialpsychiatrischer Plan
Bausteine: