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08.09.2017

Bundestags- und Landtagswahl

Bundestagswahl am 24. September 2017,
Wahlkreis Cuxhaven/Stade II,
Landtagswahl am 15.10.2017,
Wahlkreise 57 (Geestland) und 58 (Cuxhaven)

Für die Auszählung der Stimmen im Bundestagswahlkreis 29 (Cuxhaven/Stade II) wie auch der Landtagswahlkreise 57 (Geestland) und 58 (Cuxhaven) ist der Landkreis Cuxhaven mit Landrat Kai-Uwe Bielefeld als Kreiswahlleiter zuständig. Der Landtagswahlkreis 59 (Unterweser), zu dem auch die Gemeinden Loxstedt, Beverstedt und Hagen i.Br. gehören, wird vom Kreiswahleiter beim Landkreis Osterholz betreut. Das Gesamtergebnis der Stimmen aus den Urnen- und Briefwahlbezirken wird an den Wahltagen im Kreishaus ermittelt. Dafür müssen dort die Teilergebnisse der Urnenwahlergebnisse aus den Wahllokalen und aus den Briefwahlvorständen, die im Kreishaus die Wahlbriefe auszählen, zusammengetragen werden.

Während der Wahlabende kann der Stand der vorliegenden Ergebnisse immer aktualisiert auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter www.landkreis-cuxhaven.de/Wahlen/Wahlergebnisauskunft abgerufen werden. Ein Musterstimmzettel für den Wahlkreis 29 kann auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de/Wahlen/Bundestagswahl 2017) als PDF aufgerufen werden. Für die Landtagswahlkreise werden die Musterstimmzettel nach Abschluss des Zulassungsverfahrens ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.

Bundestagswahl: Wahlscheinantrag für Briefwahl nur bis zum 22.09.2013 möglich – Hinweise genau beachten!

Die Ausübung des Wahlrechtes durch Briefwahl wird immer beliebter. Bei der Bundestagswahl 2013 lag der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler bereits bei mehr als 16 % und es ist mit einer weiter steigenden Zahl zu rechnen.

Wer nicht im Wahllokal wählen möchte, kann bis einschließlich Freitag, den 22.09.2013, 18.00 Uhr, bei der zuständigen Meldebehörde der Gemeinden, Samtgemeinden oder Städte einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. In Ausnahmefällen, wie z. B. plötzlicher Erkrankung, kann dieser Antrag bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Wer für eine andere wahlberechtigte Person einen Wahlschein beantragen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung hierzu nachweisen.

Die dem Wahlschein beigefügten Hinweise zum Umgang mit den Briefwahlunterlagen sollten genau befolgt werden und sich im Stimmzettelumschlag nur der Stimmzettel und im roten Wahlbriefumschlag der verschlossene Stimmzettelumschlag und der Wahlschein befinden. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten außerdem beachten, dass die Post die Briefkästen am Wahlwochenende nicht mehr leert. Eine persönliche Abgabe der Wahlbriefe nur für den Wahlkreis 29 beim Kreiswahlleiter, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, ist jedoch auch am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr noch möglich. Wer von seiner Wohnortgemeinde angeboten bekommt, dass dort Wahlbriefe gesammelt und an den Kreiswahlleiter per Boten gegeben werden, sollte sich dort erkundigen, wann dieser Botengang letztmalig durchgeführt wird.

Spezielle Stimmzettel für Statistik in einigen Wahlbezirken

In einigen Wahlbezirken werden für wahlstatistische Auszählungen spezielle Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind. Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl in gesondert eingerichteten Statistikstellen des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden. Das Verfahren ist nach geltendem Wahlrecht zulässig und jede Verletzung des Wahlgeheimnisses dabei ausgeschlossen. Betroffen von der Repräsentativerhebung im Landkreis Cuxhaven sind lediglich einzelne Wahlbezirke in der Samtgemeinde Land Hadeln und der Gemeinde Loxstedt sowie im Landkreis Stade in Drochtersen. Dies gilt sowohl für die Bundestags- als auch die Landtagswahl.

Landtagswahlen: Verkürzte Fristen

Für die Landtagswahl können die Briefwahlunterlagen wegen der verkürzten Fristen und dem notwendigen Vorlauf für Satz und Druck der Stimmzettel nur unter größter Anstrengung den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wählerinnen und Wähler, die längere Abwesenheiten vom Wohnort planen, müssen damit rechnen, dass die frühzeitige Ausgabe von Briefwahlunterlagen auf Schwierigkeiten stößt. Der Kreiswahlleiter wird der Öffentlichkeit gesondert mitteilen, ab wann Briefwahlunterlagen bei den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zur Verfügung stehen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven