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17.02.2025

Stimmzettel werden für die Urnenwahl neu gedruckt

Die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 29 Cuxhaven-Stade II zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 hat heute die Wahlleitungen der verantwortlichen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden darüber informiert, dass es bei der Erstellung des Stimmzettels für die Bundestagswahl zu einem Fehler gekommen ist. Bei der Langbezeichnung einer Partei auf der Landesliste (Zweitstimme) wurde das Wort „Die“ fälschlicherweise dem Parteinamen vorangestellt. Der fehlerhafte Stimmzettel wird umgehend durch einen korrigierten Stimmzettel ersetzt.

Keine Folgen für bereits ausgegebene Briefwahlunterlagen

Die bislang ausgegebenen Stimmzettel für die Briefwahl behalten ihre Gültigkeit.

Die Briefwahl wird weiterhin mit den derzeitigen Stimmzetteln bedient. So wird vermieden, dass alte und neue Stimmzettel bei der Briefwahl vermischt werden. Damit bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.

Korrigierte Stimmzettel für die Urnenwahl

In Abstimmung mit der beauftragten Druckerei wurde der Fehler behoben und ein Neudruck veranlasst. Die Auslieferung an die Kommunen wird rechtzeitig vor dem Wahltag am 23. Februar 2025 für die Urnenwahl erfolgen.

Auf diese Vorgehensweise hat sich die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 29 Cuxhaven-Stade II mit der niedersächsischen Landeswahlleitung - Hannover - verständigt. 

Die Kreiswahlleiterin 

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven