Briefwahlunterlagen zur Europawahl und zu den Direktwahlen im Landkreis Cuxhaven
Am Sonntag, den 26. Mai 2019 werden sowohl das Europäische Parlament als auch der Landrat des Landkreises Cuxhaven neu gewählt. In der Stadt Cuxhaven und der Gemeinde Beverstedt werden die Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus auch für die Wahl des Oberbürgermeisters bzw. des Bürgermeisters an die Wahlurne gebeten.
Für alle Wahlen sind alle EU-Bürger wahlberechtigt, die seit mindestens drei Monaten im Landkreis bzw. der Stadt Cuxhaven oder der Gemeinde Beverstedt wohnen. Allerdings muss die Aufnahme ins Wählerverzeichnis für die Europawahl von EU-Bürgern, die keine deutschen Staatsbürger sind, im zuständigen Wahlbüro explizit beantragt werden.
Für die Wahl des Landrates, des Oberbürgermeisters der Stadt Cuxhaven und des Bürgermeisters der Gemeinde Beverstedt (Direktwahl) muss das 16. Lebensjahr und für die Wahl zum europäischen Parlament das 18. Lebensjahr erreicht sein, um teilnehmen zu dürfen.
Alle wahlberechtigten Personen erhalten von ihrer Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde eine Wahlbenachrichtigungskarte oder einen Wahlbenachrichtigungsbrief mit der Post, sobald das Wählerverzeichnis abgeschlossen ist. Mit diesen Wahlbenachrichtigungen ist es möglich, Briefwahlunterlagen bei der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden dann direkt an die Wählerinnen und Wähler ausgegeben oder auf Wunsch per Post zugeschickt.
Für die Teilnahme an der Briefwahl ist es wichtig, zu wissen, dass die ausgefüllten Wahlunterlagen - bis spätestens 26. Mai 2019 um 18:00 Uhr - bei der zuständigen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde eingegangen sein müssen, damit die Stimme noch gewertet werden kann.
Die Rücksendung der Wahlunterlagen im Wahlbriefumschlag ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands kostenfrei. Wahlbriefe aus dem Ausland müssen allerdings mit dem erforderlichen Porto des Auslandes versehen werden.
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen gleich vor Ort bei der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde auszufüllen und dort zu belassen. Damit wäre auf jeden Fall sichergestellt, dass die Briefwahlunterlagen fristgerecht eingehen und die Stimmabgaben gewertet werden können.