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09.10.2017

Landtagswahl 2017:

Kreiswahlleiter bietet umfangreiche Informationsmöglichkeiten an

Am Wahlabend kann der Stand der vorliegenden Ergebnisse immer aktualisiert auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter www.landkreis-cuxhaven.de/Wahlergebnisauskunft eingesehen werden. Außerdem ist auch eine telefonische Wahlergebnisauskunft unter der Telefon-Nr. 04721/66-2257 geschaltet, bei der aktuelle Teilergebnisse erfragt werden können.

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Kreiswahlleiter Kai-Uwe Bielefeld appelliert an die rund 126.000 Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Musterstimmzettel beider Wahlkreise können auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de/Landtagswahl 2017) als PDF-Datei aufgerufen werden. Im Original sind die Stimmzettel an der oberen rechten Ecke abgeschnitten. Diese Markierung dient der Orientierung von blinden Wählerinnen und Wählern für das richtige Einlegen des Stimmzettels in die vom Blinden- und Sehbehindertenverband entwickelte Wahlschablone.

Das Gesamtergebnis der Stimmen aus den Urnen- und Briefwahlbezirken wird am Wahltag im Kreishaus ermittelt. Bis heute, 6 Tage vor der Wahl, sind für die Wahlkreise 57 und 58 mehr als 7.500 Wahlbriefe eingegangen.

Wahlscheinantrag für Briefwahl nur noch bis zum 13.10.2017

Ein Wahlschein für die Briefwahl kann bis einschließlich Freitag, den 13.10.2017, 13.00 Uhr, bei der zuständigen Meldebehörde der Gemeinden, Samtgemeinden oder Städte beantragt werden. In Ausnahmefällen, wie z. B. plötzlicher Erkrankung, kann ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Am Samstag sind Sprechzeiten oder Rufbereitschaften für Notfälle eingerichtet. Diese sollten direkt bei den zuständigen Meldeämtern erfragt werden. Wer für eine andere wahlberechtigte Person einen Wahlschein beantragen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung hierzu nachweisen.

Briefwählerinnen und –wähler sollten beachten, dass die Post die Briefkästen am Wahlwochenende nicht mehr leert. Eine persönliche Abgabe der Wahlbriefe für die Wahlkreise 57 und 58 beim Kreiswahlleiter, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, ist jedoch auch am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr noch durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Kreishauses möglich. Dieser wird regelmäßig, zuletzt um 18:00 Uhr, geleert.

Spezielle Stimmzettel für Statistik in einigen Wahlbezirken

In einigen Wahlbezirken werden für wahlstatistische Auszählungen spezielle Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind. Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu fünf großen Gruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl in gesondert eingerichteten Statistikstellen des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden. Das Verfahren ist nach § 52 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes zulässig. Dabei ist jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Betroffen von der Repräsentativerhebung lediglich einzelne Wahlbezirke in der Samtgemeinde Hadeln.

Landrat Kai-Uwe Bielefeld hat als Kreiswahlleiter den Kreiswahlausschuss zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses in den Wahlkreisen 57 (Geestland) und 58 (Cuxhaven) zu der Kreiswahlausschusssitzung am Donnerstag, dem 19.10.2017, um 14.30 Uhr, eingeladen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven