Seiteninhalt


27.12.2021

Änderungen für Bauherren zum Jahreswechsel - digitaler Bauantrag verzögert sich

Ein Bauantrag ist derzeit in der Regel noch mit sehr viel „Papierkram“ verbunden. Der digitale Bauantrag soll das ab 2022 vereinfachen. Diese Möglichkeit wird bereits in einigen Landkreisen umgesetzt. Während einer Übergangsfrist bis 2024 ist es aber möglich, die Schaffung der technischen Voraussetzungen abzuschließen und so lange weiter auf das analoge Verfahren zu setzen. Von dieser Möglichkeit macht auch der Landkreis Cuxhaven Gebrauch.

Auf ein rein digitales Verfahren müssen sich potentielle Bauherren damit zum 1. Januar noch nicht einstellen. Stattdessen müssen zunächst weiterhin alle erforderlichen Anträge rund um das Thema „Bauen“ in Papierform an das Amt Bauaufsicht und Regionalplanung gerichtet werden.

Dennoch kommen auf die Bauherren einige Änderungen zu. So ist das Amt Bauaufsicht und Regionalplanung zukünftig die einzige Stelle für die Bauantragstellung. Die Abgabe der Anträge in den Rathäusern vor Ort ist nicht mehr möglich. Vorgesehen ist auch, dass die jeweiligen Entwurfsverfasser und nicht die Bauherren selbst bei der Antragstellung die Federführung übernehmen. Hintergrund dieser Neuerung ist, dass in der Regel nur Anträge ihren Weg in die Verwaltung finden, die grundsätzlich auch bearbeitungsfähig sind. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind aufgefordert, innerhalb von drei Wochen im Rahmen einer Vorprüfung fehlende Unterlagen zu identifizieren und nachzufordern. Sollten diese allerdings innerhalb einer gesetzten Frist nicht eingehen, gilt der Antrag zukünftig ohne weitere Bearbeitung als zurückgenommen.

Gegenwärtig arbeitet der Landkreis Cuxhaven an der Bereitstellung der technischen Voraussetzungen, um das digitale Bauverfahren schnellstmöglich einführen zu können. Der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven