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12.06.2019

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven

zum Erörterungstermins im Genehmigungsverfahren nach § 10 Bundes-Immissionsschutz-gesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Windpark Nordleda, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven, Teil-Repowering des Windparks Nordleda

Die Firma PNE WIND AG (jetzt: PNE AG), Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven hat mit Antrag vom 18.08.2016 die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs „Siemens SWT-3.2-113“ mit einer Leistung von jeweils 3,2 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG – in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung) beantragt.

Die sechs Windenergieanlagen (WEA) haben eine Nabenhöhe von 92,50 m, einen Rotordurchmesser von 113,00 m bei einer Gesamthöhe von 149,00 m. Im Zusammenhang mit der Errichtung der sechs Windenergieanlagen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant: Rückbau von 26 (von 43 bestehenden) Windenergieanlagen, sechs neue Kranstellflächen, wegebauliche Maßnahmen, Kabelverlegungen, naturschutzfachliche erforderliche Kompensationsflächen und -maßnahmen.

Der Anlagenstandorte liegt in der Gemeinde Nordleda im Außenbereich und sind auf den folgenden Flurstücken geplant:

„WEA 1“ – Gemarkung Nordleda, Flur 11, Flurstücke 25 u. 28,

„WEA 2“ – Gemarkung Nordleda, Flur 11, Flurstücke 9 u. 12/1,

"WEA 3“ – Gemarkung Nordleda, Flur 11, Flurstück   2,

„WEA 4“ – Gemarkung Nordleda, Flur 12, Flurstück 30/3,

„WEA 5“ – Gemarkung Nordleda, Flur 12, Flurstück 16,

„WEA 6“ – Gemarkung Nordleda, Flur 12, Flurstück 19/1.

Der Antrag und die Antragsunterlagen haben im Zeitraum vom 18. März 2019 bis einschließlich 18. April 2019 öffentlich ausgelegen. Innerhalb der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.

Der für Donnerstag, den 20. Juni 2019, um 10.00 Uhr im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, vorgesehene Erörterungstermin findet statt.

Ich gebe die Entscheidung hiermit öffentlich bekannt (§ 12 Abs. 1 der 9. BImSchV).

Cuxhaven, 12.06.2019 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
 

In Vertretung
Bammann