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29.12.2020

Übergangsregelung bei der Restmüllabfuhr im vier-Wochen-Rhythmus

Bei den Haushalten, die sich für eine Restmüllabfuhr im Rhythmus von vier Wochen entschieden haben, kann es mit Einführung der Biotonne über den Jahreswechsel zu einem Entsorgungsintervall von mehr als vier Wochen kommen. In diesem Fall darf der Restmüllbehälter bei Bedarf auch bei der ersten Restmüllleerung für die 14-tägliche Abfuhr in 2021 bereitgestellt werden.

Durch die Einführung der Biotonne wird das Restmüllvolumen deutlich reduziert, so dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für eine kleinere Tonne für den Restmüll entschieden haben. Nicht wenige aber haben auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von einer 14-täglichen Abfuhr auf eine 4-wöchentliche Abfuhr umzusteigen. Beides führt zu deutlichen Veränderungen bei den Restmülltouren. Die beiden Entsorgungsfirmen Meyer und Nehlsen haben sich darauf mit einen neuen Tourenplan bei der 4-wöchentlichen Abfuhr eingestellt. Diese Anpassung führt in einigen Fällen einmalig zu einem Entsorgungsintervall von mehr als vier Wochen. Die Möglichkeit, zu Jahresbeginn auch die erste 14-tägliche Abfuhr in Anspruch zu nehmen, ist auf die Haushalte beschränkt, die tatsächlich von diesem großen Intervall betroffen sind.

Für Fragen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Cuxhaven ist die Abfallberatung ab dem 4. Januar 2020 wieder erreichbar (E-Mail: abfallberatung(at)landkreis-cuxhaven.de; Telefon: 04721 66-2525, -2553 oder -2606).

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven