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10.12.2013

Abfallbehörde des Landkreises bittet Betriebe um Auskunft

Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde das deutsche Abfallrecht im Jahr 2012 auf eine neue Grundlage gestellt.

Dabei geht es aber nicht nur darum, wie Abfälle zukünftig zu sammeln und zu verwerten sind. Das Gesetz stellt auch neue Anforderungen an die Abfallbehörden, zu deren Aufgaben es u. a. gehört, Betriebe und Anlagen, in denen Abfälle anfallen oder wo mit Abfällen umgegangen wird, zu überwachen. Das betrifft vor allem Abfälle, die als gefährlich gelten. Die Liste möglicher gefährlicher Abfälle ist lang; typische Beispiele sind Reste von lösemittelhaltigen Farben und Substanzen, Pflanzen- oder Holzschutzmitteln, Öl und ölhaltigen Materialien oder asbesthaltigen Baustoffen. War es bisher ausreichend, wenn die Abfallbehörde nur anlassbezogene Kontrollen durchführte, verlangt das Gesetz jetzt eine systematische und regelmäßige Überwachung.

Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, wird der Landkreis Cuxhaven in den nächsten Tagen damit beginnen, Betriebe, für deren Überwachung er abfallrechtlich zuständig ist, anzuschreiben. Es wird zunächst um Auskunft darüber gebeten, ob dort tatsächlich gefährliche Abfälle entstehen und um welche Arten und Mengen es sich handelt. Der Landkreis bittet alle Adressaten darum, ihm diese wichtigen Informationen, die dem Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren dienen, möglichst vollständig und fristgerecht zukommen zu lassen.

Die Befragung beginnt in den Samtgemeinden Bederkesa und Am Dobrock sowie in der Gemeinde Beverstedt und wird anschließend schrittweise auf den gesamten Landkreis ausgedehnt. Für Fragen steht die Abfallbehörde des Landkreises unter der Nummer 04721-662530 montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven