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Pressearchiv

16.11.2017

Abfrage zu den Abfallgebühren geht in die zweite Runde

Zur Vorbereitung einer gerechteren Systematik bei der Abfallgrundgebühr ab dem Jahr 2019 führen der Landkreis Cuxhaven und die Gemeinden derzeit eine Abfrage bei allen betroffenen Grundstückseigentümern durch.

Hierüber hat die örtliche Presse bereits ausführlich berichtet.
Zwischenzeitlich sind alle Fragebögen zugestellt worden und die Antworten treffen bei der beauftragten Firma AIXDATA GmbH ein. Allein von Samstag, 04.11.2017 bis Montag, 06.11.2017 waren es 13.500 ausgefüllte Formulare.
Wie erwartet, gab es viele Rückfragen bei den Ansprechpartnern in den Gemeinden und beim Landkreis Cuxhaven. Auch kritische Anmerkungen waren dabei: Warum erfolgt der Versand überwiegend per Dialogpost, wie bei einer Werbesendung? Dürfen die Daten der Grundstückseigentümer an einen Dienstleister weitergegeben werden?
Der Landkreis und die Gemeinden sind gehalten, mit den Steuergeldern ihrer Einwohner sorgsam umzugehen. Daher erfolgte der Versand per Dialogpost, einer kostengünstigen Variante der Deutschen Post AG, die bei Massenabfragen erhebliche Portokosten einspart. Briefe, die mit dem Absender „Gemeinde“ per Dialogpost eintreffen, sollten daher unbedingt geöffnet und nicht ungelesen weggeworfen werden.

Die auch im Interesse der Bürger liegende Suche nach kostengünstigen Lösungen hat dazu geführt, dass immer mehr Verwaltungen dazu übergehen, bei der Erledigung ihrer Aufgaben Teile auf spezialisierte private Anbieter zu übertragen. Der § 6 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) erlaubt eine solche „Auftragsdatenverarbeitung“, bei der Landkreis und Gemeinden als Auftraggeber personenbezogene Daten an ein Unternehmen als Auftragnehmer weitergeben, daher auch ausdrücklich. Der Auftraggeber bleibt aber für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen verantwortlich. Der Landkreis hat daher seine Datenschutzbeauftragte intensiv in die Vorbereitung und Vergabe des Auftrages einbezogen, damit die Einhaltung der strengen Datenschutz und - sicherungsmaßnahmen gewährleistet wird. Nicht zuletzt wurde sichergestellt, dass alle Daten nach Abschluss der Arbeiten zum Landkreis Cuxhaven und seinen Gemeinden zurück gelangen und beim Auftragnehmer vollständig gelöscht werden.

Der Landkreis Cuxhaven macht weiter darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer, die die Anfrage nicht fristgemäß (das Rücksendedatum steht oben rechts auf dem Erfassungsbogen) beantwortet haben, ab der 47. Kalenderwoche erneut angeschrieben und an die Übersendung der Angaben erinnert werden. Der Erhebungsbogen ist innerhalb einer Frist an den beauftragten Dienstleister, Firma AIXDATA GmbH in 50171 Kerpen, zurückzusenden. Daneben besteht weiter die Möglichkeit, die Daten online zu erfassen. Das Onlineformular kann im Internet unter der Adresse www.cuxland-abfallwirtschaft.de abgerufen werden.

Die Seite ist auch über den Internetauftritt der Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven www.landkreis-cuxhaven.de>>Wir für Sie>>Abfallwirtschaft erreichbar. Der Landkreis Cuxhaven und die Gemeinden bitten alle betroffenen Grundstückseigentümer, sich an der Abfrage zu beteiligen, da die Daten für eine korrekte und gerechte Kalkulation der Abfallgebühren notwendig sind. Eine Verweigerung kann schlimmstenfalls die Verhängung eines hohen Bußgeldes zur Folge haben.

Weitere Fragen beantworten gerne die auf dem Erfassungsbogen genannten Ansprechpartner in den jeweiligen Gemeinden und die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven (Telefon: 04721 66-2525 oder 66-2606, Email: abfallberatung(at)landkreis-cuxhaven.de).

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven