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11.07.2022

Afrikanische Schweinepest - gewissenhaftes Verhalten von Schweinehaltern und Jägerschaft ist jetzt entscheidend

Angesichts des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinbestand im Landkreis Emsland weist der Landkreis Cuxhaven nachdrücklich darauf hin, dass die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt eingehalten werden müssen, um eine weitere Verbreitung dieser für den Menschen ungefährlichen, für Schweine aber tödlichen Tierseuche zu verhindern. Kreisveterinärin Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt erläutert, was jetzt wichtig ist.

Mit dem ferkelerzeugenden Betrieb im Emsland trifft die ASP nach Betrieben in Baden-Württemberg und Brandenburg nun bereits den dritten Schweinehalter im Bundesgebiet. Allen Ausbrüchen gemein ist, dass nicht bekannt ist, wie das Virus in den Bestand gekommen ist. „Es kann im Prinzip jeden Betrieb treffen“, macht Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt deutlich. Die Einhaltung der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen sei daher umso wichtiger.

Dazu gehört, dass die Stallgebäude nur durch eine wirksame Hygieneschleuse und nicht durch betriebsfremde Personen betreten werden dürfen, Straßen- und Stallkleidung (auch das Schuhwerk) strikt getrennt wird, keine Speisereste verfüttert werden und ein Kontakt zu Wildschweinen durch entsprechende Einzäunung und den Schutz des gelagerten Futters ausgeschlossen ist. Ebenso gilt es, Schadnager zu bekämpfen. „Auch Hunde und Katzen haben in den Ställen nichts zu suchen“, betont die Leiterin des Kreisveterinäramtes und wirbt dringend darum, auch die Beschäftigten entsprechend zu schulen.

In den Wildschweinbeständen in unmittelbarer Nähe der betroffenen Betriebe wurde das Virus jeweils nicht festgestellt. „In diesem Fall“, so erläutert Tolmien-Burfeindt „kommen die klassischen Instrumente der Tierseuchenbekämpfung zum Einsatz.“ Dazu gehört die Einrichtung von Restriktionszonen, in denen ein u. a. Transport- und Beförderungsverbot für Schweine gilt. Die Genehmigungen für Freiland- und Auslaufhaltungen werden ausgesetzt. „Das ist vergleichbar mit dem hier leider inzwischen bekannten Vorgehen beim Ausbruch der Geflügelpest“, so die Amtstierärztin.

Die Maßnahmen sind für betroffene Betriebe äußerst belastend, ein Ausbruch in einem Wildschweinbestand ist aber deutlich verheerender. In dem Fall ist die Gefahr sehr groß, dass sich die Erkrankung flächendeckend ausbreitet. Der Unterstützung durch die Jägerschaft kommt daher entscheidende Bedeutung zu. „In dieser Hinsicht freuen wir uns, dass die Kreisjägerschaften eng und hervorragend mit uns zusammenarbeiten“, betont Tolmien-Burfeindt. Aufgabe der Jägerinnen und Jäger ist in diesem Zusammenhang, neben der Intensivierung der Bejagung des sogenannten Schwarzwildes, und der Probennahme von jedem erlegten oder tot aufgefundenem Wildschwein dem Veterinäramt sofort Auffälligkeiten z.B. vermehrtes Fallwild zu melden. „Das Wildtiermonitoring in Bezug auf ASP ist im Landkreis Cuxhaven wirklich vorbildlich. Das ermöglicht uns hoffentlich, auch einen Punkteintrag sofort zu erkennen“, so die Kreisveterinärin.

Der Gefahr einer Übertragung müssen sich die Jägerinnen und Jäger dabei immer bewusst sein. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die selbst Schweine halten oder Kontakt zu Schweinehaltern haben. „Auf keinen Fall sollten mit der Jagdkleidung Ställe betreten werden. Am besten, man fährt noch nicht mal mit dem im Wald genutzten Auto auf das Betriebsgelände“, so Tolmien-Burfeindt. Sie macht deutlich: „Das Virus hat eine enorme Überlebensfähigkeit, daher gilt es nun besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Nur so lässt sich eine Viruseinschleppung in unseren Landkreis verhindern bzw. rasch eindämmen.“

Abb.: Nur eine Übung: Im vergangenen Herbst wurde durchgespielt, was in der Realität nicht eintreten sollte: Der Ausbruch der ASP im Schwarzwildbestand.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven