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14.05.2020

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand: 14.05.2020, 16:00 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Fälle: 172 Personen
(+3 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der wieder Gesunden: 92 Personen
(keine Veränderung zum Vortag)
Anzahl der Todesfälle: 12 Personen
(+2 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der noch Erkrankten: 68 Personen
(+1 im Vergleich zum Vortag)
   
Anzahl der stationär Behandelten: 13 Personen
(-1 im Vergleich zum Vortag)
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 2 Personen
(keine Veränderung zum Vortag)

Nachrichtlich: 9 Personen der "Mein Schiff 3" sind mit einer Infektion bestätigt.

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Gesund Erkrankt Verstorben
Gem. Beverstedt 8 3 4 1
SG Börde Lamstedt 7 6 0 1
Gem. Hagen i. Br. 14 1 12 1
SG Hemmoor 5 5 0 0
SG Land Hadeln 18 17 1 0
Gem. Loxstedt 13 4 8 1
Gem. Schiffdorf 19 7 12 0
Stadt Cuxhaven 47 31 11 (-1) 5 (+1)
Stadt Geestland 35 (+3) 12 20 (+3/-1) 3 (+1)
Gem. Wurster Nordseeküste 6 6 0 0
Gesamt 172 (+3)
92
68 (+1)
12 (+2)

Aktualisierte Zahlen zu Infektionsorten und –ketten werden morgen wieder veröffentlicht.

Entwicklung der letzten sieben Tage
Datum Fallzahl Neuinfektionen
07.05.2020 143  
08.05.2020 158 +15
09.05.2020 160 +2
10.05.2020 160 +0
11.05.2020 160 +0
12.05.2020 163 +3
13.05.2020 169 +6
14.05.2020 172 +3
    +29
  Einwohnerinnen und Einwohner 198.216
  Quote Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnerinnen und Einwohner
14,63

Bewertung der Lage:

„Nachdem wir in der vergangenen Woche eine vergleichsweise dynamische Bewegung im Geschehen hatten, scheint sich die Lage nun langsam wieder zu beruhigen“, zeigt sich Landrat Kai Uwe Bielefeld erleichtert. „Solche Phasen können auch in den kommenden Wochen und Monaten immer mal wieder auftreten. Ich bin sehr dankbar, dass alle Beteiligten immer wieder an einem Strang ziehen, um solche Situationen in den Griff zu bekommen“, betont er.

„Meine Anteilnahme gilt den Angehörigen der Verstorbenen“, führt Bielefeld weiter aus.

Schrittweise Öffnung des Publikumsverkehrs beim Landkreis Cuxhaven ab kommenden Montag:

In der kommenden Woche wird das Kreishaus schrittweise wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Näheres entnehmen Sie bitte der gesonderten Pressemitteilung.

Nutzung von Sportplätzen:

Die heutige Pressemitteilung zur Nutzung der Sportplätze finden Sie hier.

Bürgertelefon jetzt noch von montags bis sonnabends besetzt:

Gleich zu Beginn der Corana-Pandemie hat der Landkreis Cuxhaven für die Einwohnerinnen und Einwohner ein Bürgertelefon eingerichtet, das gerade zu Beginn sehr gut angenommen wurde. Gerade am Wochenende gehen aber die Anrufe derart zurück, dass eine Anpassung der Besetzung vorgenommen werden kann. Deshalb ist das Bürgertelefon zukünftig an Sonn- und Feiertagen nicht mehr zu erreichen.

„Nach wie vor ist es aber werktags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie samstags zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr besetzt“, erläutert Landrat Bielefeld.

Auch am Himmelfahrtstag gelten die Corona-Regeln

Der bevorstehende Feiertag „Christi Himmelfahrt“ wird traditionell auch für „Vatertags-Touren“ und ähnliche Veranstaltungen zum Anlass genommen. Andererseits gelten aber auch in der kommenden Woche die Verhaltensregeln zum Schutz vor dem Corona-Virus.

„Der Infektionsschutz muss an Feiertagen genauso ernst genommen werden, wie im Alltag“, mahnt Landrat Bielefeld angesichts der positiven Wetterprognosen für die kommenden Tage „Auch wenn dies für viele enttäuschend sein mag: Bollerwagentouren sollten in diesem Jahr nicht stattfinden!“ ergänzt er und verweist dabei auf die aktuellen Vorschriften des Landes. „Da sich die Allermeisten in den Vergangenen Wochen daran gehalten haben, setze ich auch jetzt auf die Vernunft der Menschen.“

Umsetzung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung

Seit dem 27. April 2020 gilt fast bundesweit eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, wo Kunden die Filiale bzw. ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzen.

Nicht bei jedem trifft dies auf Akzeptanz, deshalb kommt es vor, dass Kundinnen und Kunden sich weigern, beim Einkaufen im Supermarkt einen Mundschutz aufzusetzen. In solchen Fällen müssen die Supermärkte gegebenenfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Menschen nicht hineinlassen. „Einzelhandel und Verkehrsanbieter sind verpflichtet, darauf zu achten, dass die Maskenpflicht eingehalten wird“, macht Landrat Bielefeld deutlich und ergänzt: „Dies gilt natürlich nur, wenn die betreffenden Personen nicht von dieser Pflicht ausgenommen sind.“

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie für Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen oder bei denen es aufgrund einer Behinderung durch eine Mund-Nasen-Bedeckung zu erheblichen Einschränkungen in der Kommunikation oder der Sinnenwahrnehmung kommt.

Situation auf der "Mein Schiff 3":

Zur aktuellen Lage wird auf die Website www.tuicruises.com/presse verwiesen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven