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23.09.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 23.09.2021, 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Mittwoch, 22.09.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 5.186 Personen
(+31 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.809 Personen
(+20 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 180 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 197 Personen
(+31/-20 im Vergleich zur letzten Meldung)
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 337 (+5)

294 (+2)

38 (+5/-2)

5
SG Börde Lamstedt 105
100
4
1
Gem. Hagen i. Br. 279 (+1)
261
12 (+1)
6
SG Hemmoor

292 (+1)

281
9 (+1)
2
SG Land Hadeln 498
468
11
19
Gem. Loxstedt
559 (+2)
523 (+1)
23 (+2/-1)
13
Gem. Schiffdorf
435 (+4)

407 (+3)

14 (+4/-3)
14
Stadt Cuxhaven 1.496 (+5)

1.394 (+9)

39 (+5/-9)
63
Stadt Geestland 910 (+12)
822 (+4)
38 (+12/-4)
50
Gem. Wurster Nordseeküste 275 (+1)
259 (+1)
9 (+1/-1) 
7
Gesamt 5.186 (+31)
4.809 (+20)  
197 (+31/-20)
180






Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
61,9
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
3,2
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
5,30 %


Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum (Stand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
66.383                                                
Zweitimpfungen:
63.198

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum wurde geschlossen.

Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 14.09.2021):

Erstimpfungen:

60.245                         
Zweitimpfungen:
58.015

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Quote                    
Erstimpfungen: 63,94 %;
Zweitimpfungen: 61,20 %


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Donnerstag, 23.09.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
17.09.2021
45,3
18.09.2021
46,3
19.09.2021
52,3
20.09.2021
47,8
21.09.2021
48,8
22.09.2021
54,8
23.09.2021
61,9
Einwohnende 198.038

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

61,9

Beurteilung der Lage

„Nach einigen eher ruhigen Tagen beobachten wir nun wieder eine sehr dynamische Entwicklung mit vielen Neuinfektionen“, beschreibt Landrat Kai-Uwe Bielefeld die Lage im Landkreis. „Dies ist eine Entwicklung die wir vermutet haben, zumal die Stadt mit der derzeit bundesweit höchsten Inzidenz von unserem Landkreis umschlossen ist. Angesichts dessen gehe ich derzeit nicht davon aus, dass wir weit über das Wochenende hinaus darauf verzichten können, die dauerhafte Überschreitung der Inzidenz von 50 erneut festzustellen.“

Positiver Selbsttest bei meinem Kind – Was ist nun zu tun?

Nach wie vor erreichen das Bürgertelefon viele Anfragen von besorgten Eltern, bei denen der Selbsttest der Kinder vor Schulbeginn positiv ausgefallen ist.

Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, behalten Sie bitte zunächst einmal Ruhe. Etwa zwei Drittel der Ergebnisse stellen sich nach einem PCR-Test als falsch positiv heraus. Informieren Sie aber bitte umgehend die Kindertagesstätte oder die Schule bzw. die jeweilige Leitung über das positive Testergebnis. Die Schule/Kindertagesstätte wird Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen und das positive Ergebnis des Schnelltests übermitteln.

Ein positives Testergebnis in einem Schnelltest gilt als Infektionsverdacht und muss mit einem Corona PCR-Test abgeklärt werden. Hierzu erhalten Sie eine Bescheinigung (meist per Mail) von der Schule, um eine kostenfreie PCR-Testung in einem Testzentrum oder bei Ihrem Hausarzt in Anspruch zu nehmen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die PCR-Testung und nehmen die Bescheinigung mit.

Fällt das Ergebnis des PCR- Test negativ aus, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung. Unter Vorlage dieser Bescheinigung kann Ihr Kind wieder am Unterricht bzw. an der Betreuung teilnehmen.

Wenn der PCR-Test positiv ausfällt wird das Testergebnis vom Hausarzt oder dem Testzentrum dem Gesundheitsamt gemeldet. Von dort erhalten Sie für Ihr Kind und für sich weitere Anordnungen zur Quarantäne. Informieren Sie bitte dennoch die Schule oder Kindertagesstätte über das positive PCR-Testergebnis. Damit erleichtern Sie die Kontaktnachverfolgung (Bestimmung der engen Kontaktperson) und leisten einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz.

Landesweit einheitliche Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen

Mit einer Absonderungsverordnung hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium seit dem vergangenen Dienstag verbindlich festgelegt, wie sich Betroffene im Fall eines positiven Tests auf das Corona-Virus verhalten müssen und wie lange enge Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne bleiben müssen und wann und unter welchen Voraussetzungen die Quarantäne enger Kontaktpersonen beendet werden kann. Die Verordnung beinhaltet unter anderem die Verpflichtung zu einer selbstständigen Absonderung bei Verdacht auf eine Infektion.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

1. Vorgehen bei positivem Test (PCR, Schnell- oder Selbsttest)

Personen, die einen Test auf das Coronavirus durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, sind nun verpflichtet, sich eigenständig abzusondern, das Testergebnis an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln und unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen. Schülerinnen oder ein Schüler müssen auch die zuständige Schulleitung informieren. Bei einem Kind mit Infektionsverdacht, muss die Leitung der Betreuungseinrichtung informiert werden.

2. selbstständiges Führen von Kontaktlisten

Die zur Absonderung verpflichtete Person muss unverzüglich eine detaillierte Kontaktliste mit allen Personen erstellen, zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor und seit der Durchführung des Tests bzw. vor dem ersten Auftreten von typischen Symptomen Kontakt hatte. Die Liste ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

3. Personen mit Symptomen

Personen, die an sich die typischen Symptome einer Corona-Infektion, insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust bemerken und sich deshalb einer PCR-Testung unterziehen oder ein PCR-Test angeordnet wurde, müssen sich absondern, bis durch den Test nachgewiesen ist, dass keine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt.

4. Verhalten bei positiv getesteten Personen im Haushalt

Wer mit einer Person in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde, muss sich ebenfalls absondern - unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test gehandelt hat. Dies gilt nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene, sofern sie keine Symptome haben – und auch nicht, sofern es sich um einen vor Schul- oder Kitabeginn durchgeführten Selbsttest handelt. Das Vorgehen in diesem Fall ist gesondert geregelt (siehe oben).

5. Quarantäne der engen Kontaktpersonen (Kategorie 1)

Die Quarantäne von Personen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen eingestuft sind endet automatisch nach 10 Tagen. Sie kann vorzeitig, durch einen negativen PCR-Test nach fünf Tagen oder durch einen negativen zertifizierten Corona-Test (PoC-Antigen-Test) nach sieben Tagen, beendet werden.

6. Quarantäne bei Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest (PoC-Antigen-Test) beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde. Zur Sicherstellung des Bildungsauftrags und des Bildungsanspruchs sollen Quarantäne-Anordnungen auf unmittelbare Kontakte beschränkt werden und nicht ganze Schulklassen oder ganze KiTa-Gruppen umfassen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich mich absondern muss

Absondern bedeutet, sich Zuhause zu isolieren und jeglichen persönlichen Kontakt zu anderen Menschen zu unterlassen, sofern er nicht zwingend notwendig ist. Dabei gelten Ausnahmen im Fall medizinischer Notfälle oder notwendiger Arztbesuche sowie bei der Versorgung von Tieren. Setzen Sie bitte unbedingt das medizinische Personal vorab über die Absonderung in Kenntnis. Das Haus darf auch verlassen werden, um einen PCR- oder Antigenschnelltest vornehmen zu lassen.

Das Impfzentrum schließt seine Türen – eine Erfolgsgeschichte mit Hindernissen

Am vergangenen Freitag wurden im Impfzentrum die letzten Impfungen verabreicht. In den „Hapag Hallen“ sind die Mitarbeitenden nun damit beschäftigt, die Einrichtungen zurückzubauen um sie zum 01.10.2021 wieder an den Vermieter übergeben zu können. Damit findet eine Geschichte ihr Ende, die in der Geschichte des Landkreises beispiellos ist:

Am 17. November 2020 legte das Land Niedersachsen ein Konzept zum Aufbau von Impfzentren vor, das die Landkreise aufgefordert hat, Impfzentren einzurichten und zu betreiben. Bereits zum Beginn des neuen Jahres sollten alle Impfzentren ihren Betrieb aufnehmen. In kürzester Zeit galt es also, passende Räume zu finden, Personal einzustellen und die Logistik aufzubauen – nicht nur für das Impfzentrum, sondern auch für mobile Impfteams des DRK, die im Auftrag des Landkreises die mobile Versorgung zunächst in den Alten- und Pflegeheimen übernehmen sollten.

Der Anspruch war herausfordernd, die Umsetzung gelang: Ab dem 4. Januar wurde im Landkreis Cuxhaven gegen das Corona Virus geimpft. Organisiert vom Impfzentrum starteten zunächst die mobilen Impfteams ihre Aktion, beginnend in den Alten- und Pflegeheimen um später in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe und nicht zuletzt für die Impfung vor Ort, für die vulnerablen Gruppen, Schulpersonal und Mitgliedern der Feuerwehr, weiter zu unterstützen. Die Teams wurden immer äußerst dankbar empfangen und mit großem Dank verabschiedet, als ihr Einsatz vertragsgemäß zum 30.06.2021 endete.

Die Öffnung des eigentlichen Impfzentrums folgte etwa einen Monat nach dem Start der Impfungen am 5. Februar - und war ebenfalls mit sehr viel Aufregung verbunden. Technische Probleme, Fragen nach Priorisierungen bestimmten neben dem alltäglichen Umgang mit den Impfwilligen und der allgemeinen Administration den Alltag von Leitung und Mitarbeitenden.

Bald nachdem all diese Probleme endlich behoben waren kehrte sich die Situation vollständig um. Viele hatten das Impfangebot in den vergangenen Monaten angenommen, aber die notwendige Impfquote war dennoch nicht erreicht. In den vergangenen Wochen war daher Werbung, Aufklärungsarbeit und Initiative gefragt, um möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner von einer Impfung zu überzeugen. Dem ist das Team des Impfzentrums unter anderem mit zahlreichen Sonderaktionen – auch am Wochenende oder mit dem Einsatz eines Impfteams aus dem Impfzentrum begegnet, das sich für Impfangebote vor Ort mit unserem Bücherbus auf den Weg in die Gemeinden gemacht hat.

Landrat Bielefeld zieht ein positives Fazit: „Insgesamt war die Impfung im Landkreis Cuxhaven über viele Monate mit großen Herausforderungen verbunden, die alle Beteiligten – Personal und Verwaltung im Impfzentrum und auch in den mobilen Teams mit beispiellosem Einsatz hervorragend gemeistert haben. Vor allem vor Ort - in den Städten und Gemeinden – wäre das alles aber ohne die tatkräftige Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aus den Gemeindeverwaltungen sowie zahlreicher Ehrenamtlicher nicht möglich gewesen. Sie alle haben sich engagiert und mit angepackt haben, um die Impfaktionen zum Erfolg zu führen.

Insgesamt haben durch diesen Einsatz rund 63.500 Personen eine vollständige Impfung erhalten. Bei in der Regel zwei Impfvorgängen pro Person entspricht das etwa 127.000 Impfungen im Impfzentrum. Allen Kolleginnen und Kollegen und allen die - haupt- oder ehrenamtlich - geholfen haben gilt dafür ganz besonderer Dank.“

Fahrbücherei bietet wieder Lieferservice per Kurier an

Da der Bücherbus pandemiebedingt noch nicht wieder eingesetzt werden kann, bietet das Team der Fahrbücherei erneut den Bücherlieferservice per Kurier zu den Gemeinderathäusern und anderen Abholstellen an. Start ist der kommende Montag (27. September 2021). Nähere Informationen finden Sie hier.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven