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08.04.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 08.04.2021, 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des Landes kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Mittwoch, 07.04.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 3.756 Personen
(+40 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 3.285 Personen
(+31 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 144 Personen
(+1 [81 J., m.] im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 327 Personen
(+40/-32 im Vergleich zur letzten Meldung)


          Anzahl der stationär Behandelten: 7 Personen
(-2 im Vergleich zur letzten Meldung)
          Davon
intensiv-medizinisch Behandelte:
3 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen:

Erstimpfungen:
25.419
Zweitimpfungen:
9.521


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

68,70

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 219 (+4)

191 (+3)

25 (+4/-3)

3
SG Börde Lamstedt 57 (+2)
47 (+2) 9 (+2/-2) 1
Gem. Hagen i. Br. 207 (+2) 188 (+1)
14 (+2/-1) 5
SG Hemmoor 188 (+5)
148 (+13) 39 (+5/-13) 1
SG Land Hadeln 359 (+3)
311 (+1)
31 (+3/-2) 17 (+1)
Gem. Loxstedt
404 (+8)
347 (+3)
52 (+8/-3)
5
Gem. Schiffdorf
330 (+2)

286 (+4)

31 (+2/-4) 13
Stadt Cuxhaven 1.099 (+2)

1.010 (+1)

36 (+2/-1) 53
Stadt Geestland 696 (+10)
588
68 (+10) 40
Gem. Wurster Nordseeküste 197 (+2)
169 (+3)
22 (+2/-3) 6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 3.756 (+40)
3.285 (+31)
327 (+40/-32)
144 (+1)


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: Internetseite des Landes Niedersachsen

Stand der Zahlen: Donnerstag, 08.04.2021, 09:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
01.04.2021
77,80
02.04.2021
82,80
03.04.2021
83,80
04.04.2021
70,20
05.04.2021
69,70
06.04.2021
68,20
07.04.2021
76,20
08.04.2021
68,70
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 68,70

Beurteilung der Lage

„Bedauerlicherweise erreicht uns heute die Mitteilung, dass eine weitere Person an oder mit einer Infektion mit dem Corona Virus verstorben ist“, teilt Landrat Kai-Uwe Bielefeld mit und spricht den Hinterbliebenen des Verstorbenen seine Anteilnahme aus.

„Mit Sorge beobachte ich in den vergangenen Tagen, dass sich Anrufe, die Mitarbeitende in meinem Haus entgegen nehmen, verändern. Auch wenn die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor einen freundlichen Umgang mit den Ansprechpartnern im Kreishaus pflegt, kommt es doch immer häufiger vor, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die an der Informationszentrale Anrufe entgegennehmen oder die an das Bürgertelefon gerichteten Anfragen beantworten, unangenehmen Äußerungen und teilweise sogar wüsten Beschimpfungen ausgesetzt sind.

Die Belastungen steigen mit Dauer der Pandemie für nahezu jeden von uns und die Lage zerrt zunehmend an den Nerven. Es darf aber nicht sein, dass Mitarbeitende des Landkreises oder auch anderer Behörden aus diesem Grund beschimpft oder beleidigt werden. Bei der Bewältigung dieser in der Geschichte beispiellosen Lage kommt es in manchen Bereichen zu Engpässen und es werden auf allen Ebenen in Politik und Verwaltung sicherlich auch Fehler gemacht. Die Verantwortung dafür liegt aber auf keinen Fall bei den Kolleginnen und Kollegen, die sich täglich dafür einsetzen, die Anruferinnen und Anrufer bestmöglich mit Informationen zu versorgen.“

Schulbesuch setzt negatives Testergebnis voraus

Mit Beginn des Unterrichtes nach den Osterferien wird ab der kommenden Woche für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen die Testpflicht eingeführt. Alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen müssen zweimal pro Woche an Präsenztagen auf das Corona-Virus getestet sein. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen.

Der kommende Montag, 12.4.2021 ist für alle Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte als Abholtag für die Selbsttest-Kits vorgesehen. Die Verteilung der Kits organisieren die Schulen eigenverantwortlich.

Wer keine Testung zu Hause vornehmen möchte, hat die Möglichkeit, sein Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.

Zusammengefasst sind folgende Regelungen geplant:

  • Jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte testen sich ab dem 12. April 2021 zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind.
  • Die Tests sind verpflichtend.
  • Getestet wird selbst und zu Hause - vor Unterrichtsbeginn und nur an Präsenztagen.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.
  • Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden.

Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Impfungen in Arztpraxen

Seit Wochenbeginn ist es den niedergelassenen Ärzten möglich, auch Impfungen gegen das Corona-Virus anzubieten. Der Umfang des Angebotes ist allerdings in den ersten Wochen äußerst begrenzt, denn den einzelnen Praxen stehen wöchentlich nur sehr wenige Impfdosen zur Verfügung.

Die Arztpraxen sehen sich derzeit mit einem sehr hohen Aufkommen an Anfragen konfrontiert. Vielfach wird der Wunsch geäußert, statt eines Platzes auf der Warteliste oder sogar eines bestehenden Termins in der Praxis geimpft werden zu können. Auch der Wunsch nach freier Wahl des Impfstoffes wird häufig geäußert. Diesen Wünschen können die Arztpraxen nicht nachkommen. Die Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, die Priorisierung nach der Impfverordnung des Bundes einzuhalten. Auf Menge und Auswahl des zur Verfügung stehenden Impfstoff haben sie keinen Einfluss.

Ziel ist, dass die niedergelassenen Praxen die Impfkampagne unterstützen, nicht aber ersetzen. Wer also bereits im Impfzentrum angemeldet ist, auf der Warteliste steht oder eine Erstimpfung erhalten hat, wird im Impfzentrum geimpft. Ein Tausch ist nicht möglich. Impftermine im Impfzentrum sollten also unbedingt wahrgenommen werden. Die Impfberechtigten sollten auf keinen Fall bereits bestehende Termine verfallen lassen, um bei ihrem Hausarzt geimpft zu werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, von derartigen Anfragen in den Arztpraxen abzusehen, um eine Überlastung in den Praxen zu vermeiden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven