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20.05.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 20.05.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Mittwoch, 19.05.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.475 Personen
(+4 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.198 Personen
(+8 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 159 Personen
(+1 [77 J., w.] im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 118 Personen
(+4/-8/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich.
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 2 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
50.534
Zweitimpfungen:
20.019
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 14.05.2021)
Erstimpfungen:
22.103
Zweitimpfungen:
999


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

14,10

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 276 (+2)

264 (+1)

9 (+2/-1)

3
SG Börde Lamstedt 84
83
0
1
Gem. Hagen i. Br. 249
237
6
6
SG Hemmoor 229
224
3
2
SG Land Hadeln 452
426
8
18
Gem. Loxstedt
474 (+2)
444
23 (+2)
7
Gem. Schiffdorf
395

367 (+2)

15 (-2)
13
Stadt Cuxhaven 1.292 (+1)

1.216 (+1)

15 (+1/-1/-1)
62 (+1)
Stadt Geestland 796 (-1)
722 (+3)
33 (-1/-3)
41
Gem. Wurster Nordseeküste 228
215 (+1)
7 (-1)
6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.475 (+4)
4.198 (+8)
118 (+4/-8/-1)
159 (+1)


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Donnerstag, 20.05.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
13.05.2021
38,90
14.05.2021
37,90
15.05.2021
31,80
16.05.2021
31,80
17.05.2021
29,80
18.05.2021
29,30
19.05.2021
23,70
20.05.2021
14,10
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 14,10

Beurteilung der Lage

Die Zahl der Neuinfektionen steigt heute nur leicht und bewegt sich weiter auf einem niedrigen Niveau. Auch der Inzidenzwert sinkt erneut spürbar. Landrat Kai- Uwe Bielefeld nimmt erfreut zur Kenntnis, dass diese Entwicklung auch im überregionalen Vergleich positiv zu bewerten ist: „Wir liegen inzwischen auf Rang 4 der Landkreise im gesamten Bundesgebiet. Für die kommenden Pfingstferien ist das eine beruhigende Feststellung. Leichtsinn ist dennoch nicht das Gebot der Stunde. Ich bin mir aber sicher, dass sowohl die Einheimischen als auch unsere Gäste die Regeln inzwischen so verinnerlicht haben, dass angenehme Pfingsttage mit der gebotenen Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme möglich sein werden.“

Allgemeinverfügung Kontaktbeschränkungen

Die derzeit stabil niedrige Infektionslage im Landkreis Cuxhaven macht es möglich, bei den privaten Zusammenkünften mehr Möglichkeiten zuzulassen. Ab dem kommenden Samstag dürfen sich höchstens zehn Personen, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen, wieder gemeinsam treffen. Bei der Berechnung dieser Höchstpersonenzahl werden vollständig geimpfte und im Sinne der Bundesverordnung genesene Personen ebenso wenig mitgezählt wie Kinder unter 15 Jahren. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

Allerdings dürfen an einer solchen Zusammenkunft Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt in einer anderen Kommune haben, nur dann teilnehmen, wenn auch in dieser Kommune Voraussetzungen für eine solche Erweiterung der Kontaktbestimmungen bestehen. Diese Regelung gilt also nicht für Gäste, die aus einem Landkreis kommen, der eine stabile Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/innen noch nicht erreicht hat.

Diese Regelung gilt, solange die kumulative 7-Tage-Inzidenz von 35 im Landkreis Cuxhaven nicht überschritten wird. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht.

Testpflicht im Einzelhandel

Entsprechend der geltenden niedersächsischen Corona Verordnung besteht in Geschäften über 200 m², die nicht der Grundversorgung dienen, nach wie vor eine Testpflicht für Kundinnen und Kunden. „In der Erwartung, dass die derzeit erfreulich niedrigen Inzidenzwerte zu einer Abkehr von dieser Verpflichtung führen könnten, erreichen uns dazu zahlreiche Anfragen“, berichtet der Landrat. Der von der Landesregierung veröffentlichte Stufenplan ist noch nicht in eine entsprechende Landesverordnung umgesetzt worden und kann daher noch nicht als Grundlage für eine Entscheidung über Erleichterungen und Öffnungsschritte dienen. „Uns sind daher momentan in dieser Hinsicht die Hände gebunden“, so der Landrat. „Wir haben aber die Möglichkeit, die Einrichtung möglichst vieler Testmöglichkeiten zu unterstützen und es den Kundinnen und Kunden damit so bequem wie möglich zu machen, die Geschäfte zu besuchen. Diese Möglichkeit nutzen wir, wie der wöchentliche Anstieg der Testmöglichkeiten zeigt. Hier bin ich sehr dankbar für die Unterstützung durch die verschiedenen Anbieter aber auch durch die Bürgermeister in den Städten und Gemeinden.“

Folgendes gilt konkret für den Zutritt zum Einzelhandel:

In den über die notwendige Grundversorgung hinausgehenden Bereichen des Einzelhandels ist der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig. Es ist nicht möglich, die Testpflicht für die Kundinnen und Kunden zu umgehen, indem in Geschäften mit einer Größe von mehr als 200 m² einzelne Bereiche abgetrennt werden.
In Geschäften jenseits der Grundversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Im zweiten Fall sind die Daten der Kundinnen und Kunden zu erheben. Die Inhaberinnen und Inhaber müssen sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.

Drive In Testmöglichkeit für Einheimische und Touristen in Cuxhaven

In Abstimmung mit dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven wird die Tourismuswirtschaftsgemeinschaft zusätzlich zu den zwei bereits im Hafen betriebenen Teststationen eine feste Teststation auf dem Parkplatz des Kreishauses in Cuxhaven einrichten. Diese Station ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Teststrategie und soll den zu erwartenden Besucherstrom in die Kurgebieten versorgen.

Bereits ab dem kommenden Freitag wird die Teststation aus zwei Containern im hinteren Bereich des Parkplatzes ihren Betrieb aufnehmen. Sie wird hauptsächlich mit dem Auto befahrbar sein, aber auch zu Fuß angesteuert werden können. Tests werden dort täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich sein.

Bielefeld ist überzeugt, dass die umfangreiche Testung auf eine Infektion mit dem Corona Virus eine der Säulen ist, um das Infektionsgeschehen auch bei zunehmenden Öffnungsmöglichkeiten im Griff zu behalten. „Voraussetzung dafür, dass dies nicht zum Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme führt, ist ein ausreichendes und gut zu erreichendes Testangebot. Gerade für die auswärtigen Gäste, die wir nun wieder willkommen heißen dürfen, ist diese Teststation eine attraktive Möglichkeit, an einen Testnachweis zu kommen.“

Alle Testmöglichkeiten im Landkreis Cuxhaven finden Sie hier auf unserer Homepage.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven