Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 07.06.2021, 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Sonntag, 06.06.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 4.513 Personen (+1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 4.290 Personen (+8 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 173 Personen (keine Veränderung im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 50 Personen (+1/-8 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der stationär Behandelten: | Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Zwei Personen werden aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt (keine Veränderung im Vergleich zur letzten Meldung). |
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team: |
|
Erstimpfungen: |
54.686 |
Zweitimpfungen: |
27.852 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen |
|
Erstimpfungen: |
33.668 |
Zweitimpfungen: |
10.132 |
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw. |
7,10 |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 279 |
273 |
1 |
5 |
SG Börde Lamstedt | 85 |
83 |
1 |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 251 |
243 (+1) |
2 (-1) | 6 |
SG Hemmoor | 232 |
229 (+3) |
1 (-3) |
2 |
SG Land Hadeln | 453 |
429 |
5 |
19 |
Gem. Loxstedt |
480 (+1) |
464 |
6 (+1) | 10 |
Gem. Schiffdorf |
400 |
384 (+2) |
3 (-2) | 13 |
Stadt Cuxhaven | 1.297 |
1.225 |
9 |
63 |
Stadt Geestland | 807 |
743 (+2) | 17 (-2) |
47 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 229 |
217 |
5 |
7 |
Wohnort wird noch ermittelt | 0 |
0 | 0 |
0 |
Gesamt | 4.513 (+1) |
4.290 (+8) |
50 (+1/-8) |
173 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Montag, 07.06.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
31.05.2021 |
6,10 |
01.06.2021 |
6,10 |
02.06.2021 |
8,10 |
03.06.2021 |
9,60 |
04.06.2021 |
8,60 |
05.06.2021 |
8,10 |
06.06.2021 | 7,10 |
07.06.2021 | 7,10 |
Einwohnende | 198.344 |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. | 7,10 |
Beurteilung der Lage
„Die Corona-Lage im Landkreis Cuxhaven war ruhig über das vergangene Wochenende. Der Inzidenzwert ist erneut leicht gefallen auf aktuell 7,1. Damit verzeichnen wir im Landkreis Cuxhaven weiterhin ein stabiles und vergleichsweise niedriges Infektionsgeschehen. Mit Freude habe ich vernommen, dass seit der letzten Meldung zudem acht Personen eine Corona-Infektion überstanden haben und aus der Quarantäne entlassen wurden. Auch wenn die Zeichen derzeit augenscheinlich auf Grün stehen für einen Sommer mit mehr Möglichkeiten, ist ein verantwortungsbewusstes Verhalten das oberste Gebot für Zusammenkünfte aller Art, um auch diejenigen zu schützen, die bislang noch kein Impfangebot erhalten haben oder eine Impfung nicht in Anspruch nehmen können“, so Landrat Kai-Uwe Bielefeld.
Nachbesserungen in der niedersächsischen Coronavirus-Verordnung
Wie durch die Landesregierung in der letzten Woche angekündigt, ist am Samstag eine geänderte Fassung der Corona-Verordnung in Kraft getreten. Diese enthält redaktionelle Anpassungen wie auch Korrekturen und Erläuterungen in Bezug auf die vorige Version.
Die wesentlichen Überarbeitungen, die den Landkreis Cuxhaven mit einer Inzidenz von unter 35 derzeit betreffen, berühren insbesondere die Regelungen für Veranstaltungen. So sind Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 500 Personen und mit teilweise stehendem Publikum nun auch ohne vorherige Testung aller Teilnehmenden möglich. Bisher war eine Testpflicht ab 250 Personen vorgesehen. Abhängig vom Setting sind größere Veranstaltungen nach der Verordnung aber teilweise genehmigungspflichtig. In diesen Fällen wird geprüft, ob eine Testpflicht als Schutzmaßnahme dennoch erforderlich ist. Weiterhin wurde nachgebessert bei den Regelungen für Theater-, Opern- oder Konzertveranstaltungen, Kinovorstellungen oder ähnlichem, für die eine Belegung im Schachbrettmuster mit einem Abstand von mindestens einem Meter zu jeder Person auch unter freiem Himmel zulässig ist. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen mit sitzendem Publikum durchgeführt werden und nicht auf Kommunikation der Besucherinnen und Besucher ausgerichtet sind.
Die geänderte Landesverordnung enthält außerdem eine Ergänzung im Bereich der privaten Feiern, wie Hochzeiten oder Geburtstagen, mit einem geschlossenen Personenkreis in Gastronomiebetrieben: Die Pflicht zum Erbringen eines Nachweises über einen negativen Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung ist nun explizit genannt. Dadurch wurde eine Regelungslücke geschlossen.
Eine weitere Anpassung betrifft Diskotheken und Clubs. Beim Besuch einer entsprechenden Einrichtung muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, solange die betroffene Person nicht einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nicht eingehalten wird. Neu ist auch, dass mit der geänderten Corona-Verordnung Bars nicht mehr gleichgesetzt werden mit Diskotheken und Clubs, sondern unter die Regelungen für Gastronomiebetriebe fallen.
Darüber hinaus wurde klargestellt, dass im Beherbergungsbereich die Wiederbelegungssperre bis zum nächsten Tag nicht für Landkreise und kreisfreie Städte gilt, in denen die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Somit können Zimmer in Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze noch am Tag, an dem ein Mietverhältnis endet, von einer anderen Mieterin oder einem anderen Mieter bezogen werden.
Weitere Informationen zur aktuellen Landesverordnung finden Sie auf der Internetseite des Landes Niedersachsen. Den Text der Landesverordnung finden Sie hier.
In welchen Bereichen gilt die Testpflicht?
Mit Umsetzung des Stufenplans in der Landesverordnung ist die Testpflicht für einige gesellschaftliche Bereiche weggefallen – in anderen bleibt sie bestehen oder wurde als Voraussetzung für eine Öffnung aufgenommen. In diesen dynamischen Zeiten mag es bisweilen schwerfallen, den Überblick darüber zu behalten, welche Regelungen aktuell Gültigkeit haben. Deshalb sollen im Folgenden einmal diejenigen Bereiche und Aktivitäten aufgeführt werden, in denen bzw. für die im Landkreis Cuxhaven derzeit ein negativer Testnachweis oder ein Nachweis über eine Genesung oder vollständige Impfung erforderlich ist:
- bei privaten geschlossenen Feiern in Gastronomiebetrieben
- für Gäste von Beherbergungsbetrieben bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthaltes
- beim Besuch von Clubs und Diskotheken
- bei touristischen Busreisen
- im Schulbetrieb zweimal wöchentlich
- für Personal in Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen täglich bzw. dreimal wöchentlich
Wenngleich über diese Bereiche hinaus keine Pflicht zum Erbringen eines negativen Testnachweises besteht, sind die Testungen doch nach wie vor eine wirkungsvolle Schutzmaßnahme und wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Das Angebot der kostenlosen Bürgertests steht den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Cuxhaven auch weiterhin zur Verfügung. Im Kreisgebiet bieten derzeit 90 über das gesamte Kreisgebiet verteilte Teststationen sogenannte Bürgertests an. In der vergangenen Woche wurden etwa 31.609 Testungen durchgeführt, von denen insgesamt 20 ein positives Ergebnis zeigten. Dies entspricht einer Quote von 0,06%. Aufgrund der fortbestehenden Testpflicht für Gäste von Beherbergungsbetrieben ist die Anzahl der Testungen in den Touristengebieten nahezu unverändert geblieben. In anderen Regionen sind die Zahlen jedoch innerhalb der letzten Woche bereits erheblich zurückgegangen.
Landrat Kai-Uwe Bielefeld verdeutlicht in diesem Zusammenhang: „Nur mithilfe der Tests können auch symptomlose Infektionen erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Deshalb appelliere ich an die Bevölkerung, für ein sichereres Miteinander auch weiterhin von dem umfassenden Testangebot Gebrauch zu machen, damit wir die mit den Lockerungen neu erlangten Freiheiten aufgrund der niedrigen Inzidenz im Cuxland auch weiterhin genießen und die gut entwickelte Testinfrastruktur aufrechterhalten können.“