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08.06.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 08.06.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Montag, 07.06.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.513 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.298 Personen
(+8 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 173 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 42 Personen
(-8 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Eine Person wird aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt (-1 im Vergleich zur letzten Meldung).
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
54.887
Zweitimpfungen:
28.816
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen
Erstimpfungen:
34.532
Zweitimpfungen:
11.428


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

6,10

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 279

273

1

5
SG Börde Lamstedt 85
83
1
1
Gem. Hagen i. Br. 251
243
2
6
SG Hemmoor 232
229
1
2
SG Land Hadeln 453
430 (+1)
4 (-1)
19
Gem. Loxstedt
480
464
6 10
Gem. Schiffdorf
400

384

3
13
Stadt Cuxhaven 1.297

1.230 (+5)

4 (-5)
63
Stadt Geestland 807
744 (+1)
16 (-1)
47
Gem. Wurster Nordseeküste 229
218 (+1)
4 (-1)
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.513
4.298 (+8)
42 (-8)
173


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Dienstag, 08.06.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
01.06.2021
6,10
02.06.2021
8,10
03.06.2021
9,60
04.06.2021
8,60
05.06.2021
8,10
06.06.2021 7,10
07.06.2021 7,10
08.06.2021
6,10
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 6,10

Beurteilung der Lage

Gestern sind keine neuen Infektionen im Landkreis bestätigt worden. Der Inzidenzwert sinkt erneut und liegt nun auf dem niedrigen Niveau von vor einer Woche. „Wir folgen damit dem bundesweiten Trend einer allmählichen Entspannung“, macht Landrat Kai-Uwe Bielefeld deutlich. „Unser Ziel ist, diese Situation aufrecht zu erhalten um den Einwohnerinnen und Einwohnern einen möglichst entspannten Sommer zu ermöglichen. In der Fall- und Kontaktermittlung werden daher die freiwerdenden Kapazitäten genutzt, verstärkt auf die Einzelfälle einzugehen und die Kontakte deutlich gründlicher zu erforschen, als dies noch vor ein paar Wochen möglich war. Zudem bereiten wir uns bereits jetzt auf verschiedene Szenarien vor, die mit Einsetzen der herbstlichen Witterung auf uns zukommen könnten.“

Soldaten der Bundeswehr beenden Ihren Dienst in den Alten- und Pflegeheimen

Seit der Hochphase des Infektionsgeschehens wurden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unter anderem in Alten- und Pflegeheimen eingesetzt, um dort mit Unterstützung der Testkampagne zu einem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner beizutragen. Die Entwicklung in den vergangenen Wochen mit einer in den Alten- und Pflegeheimen konsequent umgesetzten Impfkampagne und dem Rückgang der Fallzahlen insgesamt hat in diesen Einrichtungen zu einer merklichen Entspannung geführt. Bei einer Inzidenz unter 35 ist ein Test für Besucherinnen und Besucher nicht mehr notwendig. Außerdem gibt es inzwischen zahlreiche Testmöglichkeiten außerhalb der Einrichtungen. Dies alles hat dazu geführt, dass die Soldatinnen und Soldaten seit dieser Woche wieder in ihren regulären Dienst zurückkehren können. Landrat Bielefeld betont, dass die Unterstützung durch die Bundeswehr in den vergangenen Monaten von großer Bedeutung war. „Nicht nur in den Alten- und Pflegeheimen sondern auch in der Fall- und Kontaktermittlung konnten wir auf die unkomplizierte Unterstützung durch die Bundeswehr zählen. Das war und ist für alle Beteiligten eine unschätzbare Erfahrung, für die wir zu großem Dank verpflichtet sind.“

Impftermin beim Hausarzt? Bitte den Termin im Impfzentrum stornieren

Während die Impfkampagne im Landkreis Cuxhaven in den vergangenen Wochen an Fahrt aufnehmen konnte, können derzeit im Impfzentrum nur wenige Termine für Erstimpfungen angeboten werden. „Uns fehlen Lieferzusagen für weiteren Impfstoff“, berichtet Landrat Bielefeld und bedauert gerade deshalb, dass bestehende Termine im Impfzentrum nicht abgesagt werden, sofern sie nicht wahrgenommen werden können. „Dazu kommt es leider in den vergangenen Tagen gehäuft“, berichtet er. „Allein von den gestern erwarteten 250 Impflingen sind 40 Personen nicht erschienen.“

Sehr kurzfristige Absagen oder gar ein Nichterscheinen führen dazu, dass es keine Möglichkeit gibt, den Termin an andere Personen zu vergeben. „Der Impfstoff muss dadurch zwar nicht verworfen werden, aber es wurde 40 Personen von der nach wie vor umfangreichen Warteliste die Chance genommen, schnell an eine Impfung zu kommen“, macht der Landrat deutlich und zeigt auf, dass sich auf dieser Warteliste nach wie vor viele Menschen befinden, die aus gesundheitlichen Gründen dringend auf eine Impfung warten. Er bittet daher die Impfberechtigten um Solidarität: „Denken Sie daran, Ihren Termin, aber auch Ihren Wartelistenplatz zu stornieren, wenn Sie ein anderes Impfangebot erhalten haben.“

Chöre und Musikgruppen – was regelt die Verordnung?

Orchester, Musikgruppen und Chöre gehören zu den Gruppen, die pandemiebedingt besonders lange pausieren mussten. Umso größer ist die Freude bei den Vereinen und Verbänden, dass die derzeit niedrige Inzidenz im Landkreis den Probebetrieb wieder möglich macht. Vor dem ersten Treffen müssen sich die Verantwortlichen allerdings mit einigen Voraussetzungen auseinandersetzen, die hier einmal zusammengefasst werden sollen:

Bei einer Inzidenz von weniger als 35 gelten folgende Regeln:

  • Für alle Gruppen - auch Blasorchester und Chöre - gilt sowohl draußen als auch in geschlossenen Räumen keine Teilnehmerbeschränkung.
  • Ein Hygienekonzept muss erstellt und eingehalten werden. Die notwendigen Inhalte des Hygienekonzeptes sind in § 4 der aktuellen Verordnung festgelegt.
  • Das Hygienekonzept muss nicht vom Gesundheitsamt genehmigt und die Wiederaufnahme des Probebetriebes nicht extra beantragt werden. Bei Bedarf kann das Hygienekonzept natürlich mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden.
  • Das Abstandsgebot muss von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingehalten werden.
  • Die Teilnahme muss jeweils dokumentiert werden, um eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
  • Auch während des Unterrichts ist in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
  • Eine Ausnahme von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gibt es aus der Natur der Sache heraus für Bläser und Sänger. Hier kann auch in geschlossenen Räumen am Platz während des Übungsbetriebes die Maske abgenommen werden. Es empfiehlt sich allerdings, im Hygieneplan erweiterte Schutzmaßnahmen wie größere Abstände und/oder eine Testpflicht vorzusehen.
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven