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16.07.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 16.07.2021, 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Donnerstag, 15.07.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.527 Personen
(+3 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.347 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 174 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 6 Personen
(+3 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Derzeit werden in den Kliniken im Kreisgebiet keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt.
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
63.423
Zweitimpfungen:
45.845
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen
Erstimpfungen:

54.487

Zweitimpfungen:
35.013
Quote:
Erstimpfungen: 59,54 %; Zweitimpfungen: 40,83 %


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

3,00

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 280

275


5
SG Börde Lamstedt 85
84
0
1
Gem. Hagen i. Br. 251
245
0
6
SG Hemmoor 232
230
0
2
SG Land Hadeln 453
434

19
Gem. Loxstedt
484
473

11
Gem. Schiffdorf
400

387

0
13
Stadt Cuxhaven 1.302 (+3)

1.236

4 (+3)
62
Stadt Geestland 811
761
2
48
Gem. Wurster Nordseeküste 229
222
0
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.527 (+3)
4.347
6 (+3)
174


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Donnerstag, 15.07.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
09.07.2021
0,00
10.07.2021
0,00
11.07.2021
0,00
12.07.2021
0,00
13.07.2021
0,00
14.07.2021
0,50
15.07.2021
1,50
16.07.2021
3,00
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 3,00

Beurteilung der Lage

Bei drei weiteren Personen im Landkreis Cuxhaven wurde eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt. Die 7-Tage-Inzidenz steigt damit auch heute leicht an und liegt nun bei 3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche.

Landrat Kai-Uwe Bielefeld berichtet, dass alle Fälle bisher von außen in den Landkreis eingetragen wurden und Reiserückkehrern zuzuordnen sind. „Es war zu erwarten, dass sich der zunehmende Reiseverkehr auch bei uns niederschlagen wird“, macht er deutlich. „Angesichts des hoch dynamischen Infektionsgeschehens besteht in einer Vielzahl von Regionen weltweit ein Übertragungsrisiko. Dass durch Reisebewegungen Infektionen eingetragen werden, ist daher in der kommenden Urlaubs- und Feriensaison nicht auszuschließen.“

Bielefeld macht darauf aufmerksam, dass das Verhalten jedes Einzelnen entscheidend dazu beiträgt, die kommende Urlaubszeit so sicher wie möglich zu gestalten. Die folgenden Informationen können bei der Planung unterstützen:

Reisen während der Corona-Pandemie

Die bevorstehenden Sommerferien und die derzeit in Deutschland niedrigen Inzidenzwerte lassen nach den vielen Monaten in der Pandemie die Reiselust wieder ansteigen. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass die Reiselust nicht in Frust endet.

Bereits der Urlaubsplanung kommt in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu. Sofern Sie eine Auslandsreise planen, informieren Sie sich vor Abreise über die entsprechenden Reglungen des Landes in das Sie reisen möchten und behalten Sie die Infektionslage dort im Blick. Auch wenn es zusätzliche Kosten verursacht: Buchen Sie Ihre Reise mit einer Rücktrittsmöglichkeit.

Je nach Infektionslage in Ihrem Urlaubsland ist es möglich, dass nach der Rückreise Quarantäneverpflichtungen auf Sie zukommen. Die entsprechenden Regelungen sind dabei von der Klassifizierung des Landes, in dem Sie sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise aufgehalten haben, abhängig. Dabei werden folgenden Klassifizierungen unterschieden:

  • Kein Risikogebiet
  • Risikogebiet
  • Hochinzidenzgebiet
  • Virusvariantengebiet

Auf der Internetseite des Robert Koch Institutes (RKI) können Sie jeder Zeit nachprüfen, wie Ihr Urlaubsziel klassifiziert ist.

Bitte bedenken Sie: Die Klassifizierung eines Landes kann sich auch während Ihres Aufenthaltes ändern. Sie sollten also unbedingt vor Antritt der Rückreise noch einmal überprüfen, ob sich die Klassifizierung Ihres Urlaubsortes geändert hat und ob die entsprechenden Regelungen für Reiserückkehrer unverändert geblieben sind.

Personen, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bestimmte Regeln beachten:

1.) Anmeldepflicht:

Reisende nach Voraufenthalt in einem Risiko-, Hochinzidenz-, oder Virusvariantengebiet sind verpflichtet vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.

2.) Nachweispflicht:

Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis mit sich führen. Bei Voraufenthalten in einem Hochinzidenzgebiet ist auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich. Bei Einreise nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.

3.) Inanspruchnahme eines Beförderers:

Im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers muss immer ein Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorliegen. Eine Beförderung ohne oben genannten Nachweis ist ausgeschlossen.

4.) Quarantänepflicht:

Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.

Beendigung der Quarantäne:

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten greif die Zwei-Test-Strategie. Der zweite Test kann frühestens ab den fünften Tag nach Einreise vorgenommen werden.

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist in diesem Fall nicht möglich.

Landkreis empfiehlt, von Zeltfeten und Straßenfesten Abstand zu nehmen

Analog zu der freiwilligen Absage der Schützenfeste durch die Schützenverbände empfiehlt der Landkreis Cuxhaven, in diesem Jahr noch auf große Straßenfeste und Zeltfeten zu verzichten.

Die geltende Landesverordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen bei einem sehr niedrigen Inzidenzwert auch größere Veranstaltungen. Bis zu einer bestimmten Personenzahl ist bei einer Inzidenz unter 10 unter Anwendung eines Hygienekonzeptes, das u.a. eine Testpflicht bzw. den Impf- oder Genesenennachweis beinhaltet, sogar der Verzicht auf Abstände und Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Dennoch empfiehlt der Landkreis Cuxhaven dringend, die Planung von Zeltfeten, größeren Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen auf das kommende Jahr zu verschieben.

Entscheidender Faktor für diese Empfehlung ist zum einen die fehlende Eingrenzbarkeit des jeweiligen Veranstaltungsgeländes. Zudem spielt der im Vergleich zu anderen Veranstaltungen größere Ausschank von alkoholischen Getränken eine Rolle. Es ist zu erwarten, dass unter Umständen stark alkoholisierte Gäste die geltenden Verhaltensregeln nicht mehr befolgen.

Hinzu kommt, dass derartige Veranstaltungen durch die aktuelle Verordnung nur bei einem sehr niedrigen Inzidenzwert von unter 10 ermöglicht werden. „Durch das Voranschreiten der Delta-Variante des Virus und die bereits ansteigende Inzidenz auch im Landkreis Cuxhaven haben Veranstalter nicht die Planungssicherheit, die sie brauchen“, macht Bielefeld deutlich. „Bereits bei einem Inzidenzwert über 10 gelten unabhängig vom Impf- oder Teststatus der Gäste bereits wieder die Abstandsregelungen. Unter diesem Aspekt sind Straßenfeste und Zeltfeten ohnehin nicht mehr vorstellbar.“

Grundsätzlich bedürfen bei einer Inzidenz von unter 10 Veranstaltungen ab einer Besucherzahl von 1.000 Personen einer Genehmigung durch das Gesundheitsamt des Landkreises. Bei einer Inzidenz von über 10 sind bereits Veranstaltungen mit über 500 Personen genehmigungspflichtig.
Fragen richten Sie bitte an die E-Mail Adresse gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven