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03.12.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 03.12.2021, 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Donnerstag, 02.12.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 6.574 Personen
(+53 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 5.979 Personen
(+38 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 183 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 412 Personen
(+53/-38 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
3 Person
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
2 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 426 (+7)

391 (+1) 

30 (+7/-1) 

5
SG Börde Lamstedt 136
134
1
1
Gem. Hagen i. Br. 326 (+4)
303 (1)

17 (+4/-1)

6
SG Hemmoor

331 (+3)

314 (+1)
15 (+3/-1)
2
SG Land Hadeln 611 (+4)
555 (+3)
36 (+4/-3) 
20
Gem. Loxstedt
682 (+3)
634 (+1)
35 (+3/-1)
13
Gem. Schiffdorf
666 (+11)

602 (+5)

50 (+11/-5)
14
Stadt Cuxhaven 1.755 (+10)

1.582 (+14)

109 (+10/-14)
64
Stadt Geestland 1.264 (+7)
1.128 (+8)
85 (+7/-8)
51
Gem. Wurster Nordseeküste 376 (+4)
336 (+4)
33 (+4/-4)
7
Wohnort wird noch ermittelt
0
0
0
0
Gesamt

6.573 (+53) 

5.979 (+38)

412 (+53/-38) 

183

Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
120,7
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
7,0
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
10,3 %


Ab dem 01.12.2021 gilt laut dieser Allgemeinverfügung im Landkreis Cuxhaven Warnstufe 2.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.9.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 02.12.2021):
Erstimpfungen:
1.076
Zweitimpfungen:
226
Drittimpfungen:
7.455


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 27.11.2021):

Erstimpfungen:

65.842
Zweitimpfungen:

66.603

Drittimpfungen:
16.450

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

148.543
Zweitimpfungen:
144.926
Drittimpfungen:
23.907

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Freitag, 03.12.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
27.11.2021
142,3
28.11.2021
133,8
29.11.2021
133,8
30.11.2021
124,2
01.12.2021
120,2
02.12.2021
116,2
03.12.2021
120,7
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

120,7

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Bewertung der Lage

Nach einigen Tagen mit rückläufigen Zahlen steigt der Inzidenzwert heute wieder leicht an. Weiterhin treten Neuinfektionen in allen Bereichen der Bevölkerung auf. Cluster sind nicht auszumachen. „Die Lage ist diffus und durchaus dynamisch“, berichtet Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Wir folgen damit dem allgemeinen Trend, derzeit aber zum Glück auf deutlich abgeschwächtem Niveau.“ Auch mit über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gehört der Landkreis Cuxhaven derzeit zu den 10 Landkreisen mit dem niedrigsten Inzidenzwert im Bundesgebiet. „Das ermöglicht es dem Gesundheitsamt derzeit, die Lage einigermaßen beherrschbar zu halten. Eine entspannte Situation haben wir aber auch hier nicht. Auch bei uns gibt es Betroffene, die stationär oder gar intensivmedizinisch behandelt werden müssen.“

Durch die Einführung der 2Gplus-Regel in Niedersachsen ist das Interesse an Testzertifikaten deutlich gestiegen und kann von den derzeitigen Angeboten nur begrenzt aufgefangen werden. Es kommt teilweise zu langen Wartezeiten an den Teststationen. Diese Situation führt zu Unmut in der Bevölkerung, der zunehmend an den Beschäftigten des Landkreises ausgelassen wird. „Diesen Unmut kann ich verstehen, was ich aber nicht verstehen kann, ist, dass meine Mitarbeitenden für diese Situation verantwortlich gemacht und sogar beschimpft werden. Die Situation ist landesweit die gleiche und von uns nur sehr begrenzt steuerbar. Die Kollegen setzen alles daran, das Angebot zu vergrößern und können mit der großen Unterstützung der Betreiber der Teststationen bereits große Erfolge aufweisen“, so der Landrat.

Beschlüsse aus der Bund-Länder-Konferenz gelten nicht automatisch

In einer Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden gestern weitergehende Maßnahmen beschlossen, um die vierte Pandemiewelle einzudämmen. Die Beschlüsse können hier eingesehen werden.

Bielefeld macht darauf aufmerksam, dass diese Beschlüsse keine unmittelbare Gültigkeit haben, sondern durch eine Landesverordnung umgesetzt werden müssen: „Wir rechnen damit, dass wir zeitnah einen Entwurf der Änderungsverordnung zur Stellungnahme erhalten und eine Umsetzung dann in der kommenden Woche erfolgt. Bis dahin gelten die Regeln der Warnstufe zwei aus der aktuellen Verordnung unverändert weiter.“

Den Landkreis betreffende Änderungen werden an dieser Stelle zeitnah erläutert, sobald sie bekannt sind.

Korrekte Dokumentationen über Selbsttests dürfen akzeptiert werden

Nachweise über unter Aufsicht ausgeführte negative Selbsttests können über 24 Stunden als Testnachweis verwendet werden, sofern sie den Anforderungen der Landesverordnung entsprechen. Sie stellen in dem Fall eine Alternative zu einem Testnachweis aus dem Testzentrum dar. Das gilt sowohl für vom Arbeitgeber ausgestellte Nachweise als auch für Dokumente, die Betreiber oder Veranstalter ausgestellt haben.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Selbsttest vor dem Betreten des Betriebes oder des Veranstaltungsorts unter Aufsicht einer dafür abgestellten Person durchgeführt wurde oder, im Rahmen einer betrieblichen Testung, durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt ist. Zudem muss es sich um einen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen Test handeln, der nach Gebrauchsanweisung durchgeführt wurde. Das Ergebnis muss korrekt abgelesen und dokumentiert sein.

Zur Dokumentation wird auf der Internetseite des Landes ein Formular zur Verfügung gestellt. Sofern der Nachweis diesen Anforderungen entspricht, darf er für 24 Stunden an jeder Stelle akzeptiert werden, für die ein negatives Testergebnis erforderlich ist. Im Rahmen des Hausrechts können Betreiber oder Veranstalter jedoch abweichende Regelungen treffen.

Wichtig: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in der Regel (außer in Clubs und Diskotheken) keinen Testnachweis vorlegen. Diese Ausnahme gilt noch bis zum 31. Dezember 2021.

Ausführliche Informationen rund um die Testverpflichtungen finden Sie auf der Informationsseite des Landes Niedersachsen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven