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13.12.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 13.12.2021, 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 12.12.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 6.868 Personen
(+60) im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 6.290 Personen
(+75 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 185 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 393 Personen
(+60/-75 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
1 Person
(-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
0 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 462 (+4)

409 (+5)

48 (+4/-5)

5
SG Börde Lamstedt 142 (+1)
135 (+1)
6 (+1/-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 350 (+9)
315 (+7)

29 (+9/-7)

6
SG Hemmoor

348 (+3)

320 (+2)
26 (+3/-2)
2
SG Land Hadeln 642 (+6)
580 (+9)
42 (+6/-9)
20
Gem. Loxstedt
701 (+1)
665 (+4)
23 (+1/-4)
13
Gem. Schiffdorf
684 (+6)

635 (+3)

33 (+6/-3)
16 
Stadt Cuxhaven 1.792 (+5)

1.669 (+15) 

59 (+5/-15) 
64
Stadt Geestland 1.337 (+20)
1.201 (+21)
85 (+20/-21)
51
Gem. Wurster Nordseeküste 410 (+5)
361 (+8)
42 (+5/-8)
7
Wohnort wird noch ermittelt
0
0
0
0
Gesamt

6.868 (+60) 

6.290 (+75)

393 (+60/-75)

185 

Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
107,6
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
6,3
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
10,3%


Ab dem 01.12.2021 gilt laut dieser Allgemeinverfügung im Landkreis Cuxhaven Warnstufe 2.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.09.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 10.12.2021):
Erstimpfungen:
1.476
Zweitimpfungen:
390
Drittimpfungen:
14.253


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 04.12.2021):

Erstimpfungen:

66.431
Zweitimpfungen:

67.073

Drittimpfungen:
25.424

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

149.532
Zweitimpfungen:
145.560
Drittimpfungen:
39.679

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Montag, 13.12.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
07.12.2021
114,7
08.12.2021
127,2
09.12.2021
127,2
10.12.2021
125,2
11.12.2021
125,2
12.12.2021
107,6
13.12.2021
107,6
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

107,6

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Bewertung der Lage

Die als „Omikron“ bezeichnete Virusvariante ist auch im Landkreis Cuxhaven angekommen. Betroffen ist eine junge Familie, bei der die Infektion nach der Rückkehr aus dem Urlaub festgestellt wurde. „Nach bisherigen Erkenntnissen ist diese Variante deutlich ansteckender als die bisher vorherrschende Delta-Variante. Es war also zu erwarten, dass sie sehr bald auch den Weg in unseren Landkreis findet“, weiß Landrat Kai-Uwe Bielefeld.

Bisher deutet sich an, dass der Impfschutz mit der vollständigen Erstimmunisierung zwar abgeschwächt ist, aber durch eine dritte Impfung deutlich erhöht werden kann. Bielefeld wirbt daher um die Inanspruchnahme der Impfangebote: „Sofern Ihre Impfung schon eine Zeitlang zurückliegt, sollten Sie eine zeitnahe Auffrischungsimpfung ins Auge fassen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr allgemeiner Gesundheitszustand das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes nahelegt.“

Inzidenzwert trügerisch – Keine Fallzahlübermittlung aufgrund technischer Probleme

Trotzdem sich die Anzahl der Neuinfektionen auf gleichbleibend hohem Niveau bewegt, wird auf der Internetseite des RKI ein im Vergleich zu den Vortagen deutlich niedrigerer Inzidenzwert ausgewiesen. "Da die Datenübertragung gestört war, ist der ausgewiesene Wert trügerisch und gibt die tatsächliche Lage im Landkreis derzeit nicht wieder“, ordnet Bielefeld diese Diskrepanz ein.

Bereits gestern hatte das Niedersächsische Sozialministerium mitgeteilt, dass aufgrund einer technischen Störung im Landesnetz am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) gestern keine Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz von den Niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten empfangen und an das RKI übermittelt werden konnten. Entsprechend wurden keine neuen Fälle im RKI-Dashboard ausgewiesen. Die ausgewiesene 7-Tages-Inzidenz fällt entsprechend niedriger aus, als es der tatsächlichen Lage entspricht. Möglicherweise wird das Problem erst im Laufe des heutigen Tages behoben werden können.

Aktualisierung der Corona-Landesverordnung – geänderte Regeln auch im Landkreis Cuxhaven

Die Corona Landesverordnung wurde erneut aktualisiert. Seit gestern gelten daher auch im Landkreis Cuxhaven angepasste Regelungen. Ein bedeutender Punkt der Anpassungen ist, dass während von Beginn der Weihnachtsfeiertage bis einschließlich Neujahr in ganz Niedersachsen die verschärften Regelungen der dritten Warnstufe gelten sollen – unabhängig davon, wie sich die Lage im jeweiligen Landkreis darstellt. In der Konsequenz dürfen Discotheken, Clubs aber auch Weihnachtsmärkte nicht öffnen. Private Treffen sind auf 25 Personen (im Außenbereich 50 Personen) beschränkt. Wie im vergangenen Jahr gilt auch für das kommende Jahresende, dass Feuerwerkskörper nicht verkauft werden dürfen. Auch das Abbrennen ist in diesem Jahr untersagt. Alle besonderen Regelungen für die Weihnachtsfeiertage finden Sie in dieser Grafik:

Weitere wichtige Regelungen im Einzelnen

Zusammenkünfte und Feierlichkeiten

Insbesondere für den ungeimpften Teil der Bevölkerung gelten nun verschärfte Kontaktbeschränkungen. Schon ab der ersten Warnstufe (im Landkreis gilt derzeit Warnstufe zwei) darf sich eine ungeimpfte Person privat nur noch mit anderen Personen aus dem eigenen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem weiteren Haushalt gleichzeitig treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Nicht eingerechnet werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren. Ausnahmen gibt es auch für Begleitpersonen und Betreuungskräfte.

Ab Warnstufe drei sind auch geimpfte und genesene Personen von Kontaktbeschränkungen betroffen. Private Feiern und Zusammenkünfte sind dann auch unter 2Gplus-Bedingungen nur mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 200 Personen unter freiem Himmel zulässig. Sonderregelungen gelten über die Feiertage (siehe oben).

Die Regeln zu Zusammenkünften und Feierlichkeiten finden Sie hier zusammengefasst.

FFP2 Maske ab Warnstufe 2 im öffentlichen Personenverkehr

Schon ab Warnstufe 2 ist jetzt für alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr im öffentlichen Personennah- und fernverkehr, an Haltestellen, Bahnhöfen oder Fähranlegern, eine FFP2 Maske (oder eine Maske mit vergleichbarem Schutzniveau) verpflichtend. Eine OP-Maske reicht nicht mehr aus.

Körpernahe Dienstleistungen – 3G unabhängig von der Warnstufe

Körpernahe Dienstleistungen dürfen zukünftig mit einem Nachweis über einen aktuellen negativen Test auch wieder von Personen in Anspruch genommen werden, die weder geimpft noch genesen sind. Die Landesregierung reagiert damit auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das den vollständigen Ausschluss Ungeimpfter von allen körpernahen Dienstleistungen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens in Niedersachsen für unangemessen befunden hat. Kundinnen und Kunden, die eine Dienstleistung in geschlossenen Räumen entgegennehmen wollen, müssen ab der Warnstufe zwei in Innenräumen eine FFP2-Maske tragen. Ab Warnstufe drei gilt generell die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

2Gplus – Ausnahmen vom Testerfordernis

Vollständig geimpfte Personen, die entweder

  • einen Nachweis über eine Auffrischimpfung
  • oder einen Nachweis über eine (Durchbruchs-)Infektion und Genesung nach einer vollständigen Schutzimpfung

vorlegen können, müssen keinen zusätzlichen Nachweis über ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, um die von der 2Gplus-Regel betroffene Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen zu betreten beziehungsweise zu nutzen.

Zudem besteht für Inhaberinnen und Inhaber von Gastronomiebetrieben, Beherbergungsstätten sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der an sich möglichen Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt in diesen Einrichtungen 2G statt 2Gplus. Wenn in Sportanlagen mindestens 10m² je sporttreibender Person zur Verfügung stehen, kann ebenfalls auf einen zusätzlichen Test verzichtet werden. Auch in dem Fall gilt dann 2G.

Mit der Verordnung wurden zahlreiche weitere Aspekte angepasst. So wurden die Obergrenzen für die Teilnehmenden von Veranstaltungen nach unten korrigiert und es wurden Regelungen für Regionen mit besonders hohen Inzidenzen geschaffen. Alle wesentlichen Änderungen finden Sie in dieser Presseinformation des Landes Niedersachsen. Die auf Basis der Warnstufe 2 im Landkreis geltenden Regelungen finden Sie in der folgenden Grafik:

Gemeinsame Kontrolle von Polizei und Gesundheitsamt

Bis auf eine Ausnahme keine gravierenden Verstöße gegen die geltenden Corona Regeln – diese Feststellung trifft die Polizeiinspektion Cuxhaven in einer Zusammenfassung der Kontrollen, die Beamte der Polizeiinspektion und der Polizeikommissariate Hemmoor, Geestland und Schiffdorf in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven und Mitarbeitenden der Gemeinden am Freitag durchgeführt haben. Den umfassenden Pressebericht finden Sie hier.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven