Seiteninhalt

Pressearchiv

15.03.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand der Zahlen: Sonntag, 14.03.2021, 24:00 Uhr *)

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 15.03.2021, 17:00 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Infektionen: 3.247 Personen
(+60 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 2.823 Personen
(+16 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 136 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 288 Personen
(+60/-16 im Vergleich zur letzten Meldung)


          Anzahl der stationär Behandelten: 13 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
          Davon
intensiv-medizinisch Behandelte:
3 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen:

Erstimpfungen:
12.476
Zweitimpfungen:
5.354


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

71,20

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 184 (+2)

155

27 (+2)

2
SG Börde Lamstedt 46 (+3)
41
4 (+3)
1
Gem. Hagen i. Br. 180 (+5)
158 (+1)
17 (+5/-1)
5
SG Hemmoor 122 (+2)
112
9 (+2)
1
SG Land Hadeln 312 (+1)
276 (+1)
22 (+1/-1)
14
Gem. Loxstedt
324 (+5)
283 (+4)
37 (+5/-4)
4
Gem. Schiffdorf
272 (+2)

248

13 (+2)
11
Stadt Cuxhaven 1.043 (+9)

941 (+4)

49 (+9/-4)
53
Stadt Geestland 603 (+23)
481 (+5)
82 (+23/-5)
40
Gem. Wurster Nordseeküste 161 (+8)
128 (+1)
28 (+8/-1)
5
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 3.247 (+60)
2.823 (+16)
288 (+60/-16)
136

*) Die angegebenen Zahlen basieren auf den jeweils um 00:00 Uhr des Tages vorliegenden Meldungen.

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: Internetseite des Landes Niedersachsen

Datum
Infektionsquote
08.03.2021
64,10
09.03.2021
67,20
10.03.2021
53,00
11.03.2021
61,60
12.03.2021
69,70
13.03.2021
70,20
14.03.2021
70,70
15.03.2021
71,20
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 71,20

Beurteilung der Lage

Die 7- Tage- Inzidenz im Landkreis Cuxhaven ist erneut leicht angestiegen. Sie liegt derzeit bei 71,2 im Vergleich zu 69,70 am vergangenen Freitag.

„Nach dem vergangenen Wochenende mit 60 neu gemeldeten Infektionen ist weiterhin eine Seitwärtsbewegung für den Landkreis Cuxhaven erkennbar, während im gesamten Land Niedersachsen die Inzidenz bei 79,1 liegt“, berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld. Weiter führt er aus:

„Veränderungen bzgl. der Situation in den Krankenhäusern mit den dort stationär bzw. intensiv- medizinisch Behandelten hat es glücklicherweise nicht gegeben. Das Infektionsgeschehen im Landkreis zeichnet sich weiterhin durch eine Verteilung auf das gesamte Gebiet des Cuxlandes aus. Es bestehen weiterhin keine Konzentrationen auf Einrichtungen. Insbesondere in den Alten- und Pflegeheimen ist vermutlich aufgrund der dort abgeschlossenen Impfungen eine erfreuliche Entspannung der Lage eingetreten.“

Terminvergabe durch das Land Niedersachsen für die Priorität 2 ist gestartet:

Impfberechtige Personen, insbesondere Menschen über 70 sowie Personen mit besonderen Er-krankungen, in besonderen Lebenslagen und Personal in bestimmten Einrichtungen können über hierüber einen Termin vereinbaren. Hierfür kann die Hotline 0800 99 88 665 (montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen) oder das Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de genutzt werden.

Ab Ende der kommenden Woche erhalten zusätzlich die Personen, die älter als 70 Jahre sind nach Jahrgängen gestaffelt von der Landesregierung ein persönliches Anschreiben mit allen wichtigen Informationen für die Anmeldung. Die Einladungen werden wochenweise nach Jahrgängen verschickt:

  • 79-, 78-, 77-Jährige
  • 76-, 75-, 74-Jährige
  • 73-, 72-, 71- und 70-Jährige

Weiter teilt das Land Niedersachsen mit, dass die Internetseite und die Hotline werden in den ersten Tagen vermutlich sehr belastet sein. Deswegen werden die Betroffenen gebeten sich möglichst erst dann für einen Termin registrieren zu lassen, wenn sie das Anschreiben des Landes erhalten haben. Dahinter steht die Absicht, den Ansturm etwas abzumildern. Alle Impfwilligen und anspruchsberechtigen Personen erhalten auf jeden Fall einen Termin, wenn auch nicht gleich sofort oder im ersten Anlauf.

In diesem Zusammenhang weist das Land darauf hin, dass alle Personen, die jetzt schon auf der Warteliste registriert sind (u.a. über 80-Jährige), ihren bevorzugten Terminanspruch auf jeden Fall behalten. Darüber hinaus können weiterhin Personen aus der Priorisierungsgruppe 1 Termine vereinbaren bzw. sich auf einen Wartelistenplatz setzen lassen.

Zur Priorisierungsgruppe 2 gehören insgesamt folgende Personengruppen:

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Krebserkrankte, Personen mit schwerer Lungenerkrankung (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, Mukoviszidose, COPD), sehr ausgeprägter Adipositas, schwerem Diabetes mellitus, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Termin im Impfzentrum oder Termin in einer Arztpraxis?

Aufgrund der Diskussionen zur Einbindung der Hausarztpraxen in die Impfungen der Bevölkerung ist bei vielen Mensch die o.g. Frage aufgekommen. Auch hierzu hat sich das Land Niedersachsen wie folgt geäußert:

In den Impfzentren werden bis auf weiteres alle mobilen Einzelpersonen geimpft. Das heißt, dass der Großteil der Impfberechtigen eine Einladung für einen Termin im Impfzentrum erhalten wird.

Ab April sollen grundsätzlich alle Hausarztpraxen Corona-Schutzimpfungen vornehmen können. Dabei werden zunächst aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe über die Hausarztpraxen nur bettlägerige bzw. immobile Patientinnen und Patienten per Hausbesuch und jetzt Anspruchsberechtigte mit schweren Erkrankungen geimpft werden. Hierbei gehen die teilnehmenden Arztpraxen direkt auf die Patientinnen und Patienten zu.

Das Land wird weiter über den aktuellen Stand unterrichten, wenn die notwendigen Voraussetzungen durch den Bund geschaffen worden sind.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven