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21.05.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 21.05.2021, 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Donnerstag, 20.05.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.480 Personen
(+5 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.214 Personen
(+16 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 164 Personen
(+5 im Vergleich zur letzten Meldung - verstorben im Februar, aufgenommen in die Statistik nach Datenabgleich und -bereinigung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 102 Personen
(+5/-16/-5 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich.
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 2 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
51.100
Zweitimpfungen:
20.414
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 19.05.2021)
Erstimpfungen:
25.990
Zweitimpfungen:
2.253


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

13,10

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 279 (+3)

264

11 (+3/-1)

4 (+1)
SG Börde Lamstedt 84
83
0
1
Gem. Hagen i. Br. 249
237
6
6
SG Hemmoor 229
224
3
2
SG Land Hadeln 452
428 (+2)
6 (-2)
18
Gem. Loxstedt
474
450 (+6)
17 (-6)
7
Gem. Schiffdorf
396 (+1)

373 (+6)

10 (+1/-6)
13
Stadt Cuxhaven 1.293 (+1)

1.215

14 (+1/-2)
64 (+2)
Stadt Geestland 796
725 (+3)
28 (-3/-2) 
43 (+2)
Gem. Wurster Nordseeküste 228
215 

6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.480 (+5)
4.214 (+16)
102 (+5/-16/-5)
164 (+5)


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Freitag, 21.05.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
14.05.2021
37,90
15.05.2021
31,80
16.05.2021
31,80
17.05.2021
29,80
18.05.2021
29,30
19.05.2021
23,70
20.05.2021
14,10
21.05.2021
13,10
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 13,10

Beurteilung der Lage

Dem Gesundheitsamt wurden erneut Neuinfektionen im einstelligen Bereich gemeldet. Der Inzidenzwert für den Landkreis Cuxhaven ist wiederum leicht gesunken. Damit wird auf der Internetseite des RKI für den Landkreis der niedrigste Wert in Niedersachsen und der drittniedrigste im Bundesgebiet ausgewiesen. Landrat Kai- Uwe Bielefeld freut sich über diese Entwicklung, macht aber deutlich, dass es nicht selbstverständlich ist, dass dieser Wert so bleibt: „Derzeit scheinen sich die Ereignisse zu überschlagen. Viele Lockerungen sind angekündigt oder schon vollzogen und wir dürfen in den kommenden Tagen wieder zahlreiche Gäste begrüßen. Wir müssen nun schauen, wie sich diese Entwicklung auf die Infektionszahlen auswirkt. Ich vertraue aber auf die Vernunft der Menschen und bin zuversichtlich, dass uns die Infektionslage in den kommenden Monaten viele Dinge ermöglicht, die wir lange vermisst haben.“

Der Landrat macht darauf aufmerksam, dass derzeit im Zuge der Umstellung auf eine neue Software ein umfangreicher Datenabgleich vorgenommen wird. „Dabei ist es in den vergangenen Tagen mehrfach dazu gekommen, dass länger zurückliegende Todesfälle erst jetzt in die Statistik aufgenommen worden sind. Dies erklärt den zuletzt deutlichen Anstieg. Leider lassen sich aufgrund der Komplexität der Datenübertragung solch bedauerliche Fehler nicht immer vermeiden.“

Schulunterricht – Wechsel in Szenario A

In einer Pressekonferenz hat Kultusminister Grand Hendrik Tonne heute angekündigt, dass ab Montag, dem 31. Mai 2021, bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke beziehungsweise die Betreuung im Szenario A in den Kindertagesstätten stattfinden kann.

Landrat Bielefeld freut sich sehr, dass dies für die Kinder und Jugendlichen im Landkreis Cuxhaven aller Voraussicht nach zutreffen wird: „Zu den schmerzlich vermissten Dingen gehört vor allem der Schulunterricht in Präsenz für alle Schülerinnen und Schüler“, macht er deutlich. „Kinder und Jugendliche aber auch ihre Eltern brauchen jetzt dringend wieder eine Perspektive. Und das nicht nur aus wirtschaftlichen und bildungspolitischen sondern vor allem aus psychosozialen Gründen. Ich bin daher sehr froh, dass diese erfreuliche Entwicklung auch bei uns im Landkreis den Wechsel in den Präsenzunterricht ab dem 31. Mai 2021 als sehr realistisch erscheinen lässt. Die Vorbereitungen, die uns als Verwaltung dafür obliegen, werden wir in der kommenden Woche treffen. Die Schulen im Landkreis Cuxhaven werden rechtzeitig über das weitere Verfahren informiert!“

Anfragen zur Corona Verordnung

Seit dem Inkrafttreten der derzeit gültigen Corona-Landesverordnung hat sich die Situation sehr dynamisch entwickelt. Die Gerichtsentscheidung zur sogenannten „Landeskinderregelung“, sinkende Inzidenzen, eine angekündigte Änderungen der Verordnung und der noch nicht gültige aber bereits veröffentlichte Entwurf des Stufenplans haben dabei in der Bevölkerung zu einer verständlichen Verunsicherung geführt. Es fällt vielen schwer, den Überblick darüber zu behalten, was aktuell erlaubt ist und was nicht.

Bürgertelefon und Gesundheitsamt erhalten daher viele Anfragen von Menschen, die wissen möchten, ob und wie sie im Juni eine Familienfeier abhalten können, ob Sportveranstaltungen möglich sind oder welche Regelungen für die Außengastronomie oder den Einzelhandel gelten oder auch in den kommenden Monaten gelten werden.

Antworten auf diese Fragen können aber leider nur auf der Basis der jetzigen Verordnung gegeben werden. Diese Verordnung gilt noch bis zum 30. Mai 2021. Für die danach geltende Verordnung sind Veränderungen in vielerlei Hinsicht angekündigt, die vermutlich einige weitere Lockerungen beinhalten dürften. Der Landkreis selbst erhält jedoch den genauen Verordnungstext erst kurz vor der neuen Geltungsdauer – in der Regel an dem Wochenende vor ihrer Gültigkeit.

So gern die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes und des Bürgertelefons die vielen Fragen derzeit beantworten möchten, so schwierig bis unmöglich ist das in den allermeisten Fällen in der jetzigen Situation, in der sich Regelungen sehr häufig ändern und in Aussicht stehende Möglichkeiten noch nicht feststehen. Noch schwieriger ist eine Beurteilung, welche Regelungen im Juni oder später gelten könnten.

Es entspricht nicht unserem Verständnis von seriöser Bürgerinformation, hier vor Kenntnis des tatsächlichen Verordnungstextes auf Basis von Mutmaßungen Antworten zu geben. Der Landkreis bittet daher um Verständnis dafür, dass in der Zeit bis zum 28.05.2021 eingehende allgemeine Anfragen zur Verordnung nicht in jedem Fall beantwortet werden können. Es wird angeregt, auf Anfragen zu verzichten, die sich auf die Zeit ab dem 31.05.2021 beziehen. Sollten nach Veröffentlichung der neuen Verordnung noch Fragen offen sein, werden wir selbstverständlich weiterhin unter gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de oder am Bürgertelefon mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt Fragen privatrechtlicher Natur wie Entschädigungs- oder Haftungsfragen, nicht beantworten kann.

Positiver Corona Schnelltest – was nun?

Die Beherbergung von Gästen, die uns aus touristischen Gründen besuchen möchten, ist nun wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings ein regelmäßiger negativer Schnelltest. Was aber, wenn dieser nicht das erhoffte Ergebnis bringt und ein Test positiv ist? Das Gesundheitsamt bittet in diesem Fall, unbedingt folgende Schritte zu unternehmen:

  1. Lassen Sie das Ergebnis sofort durch einen PCR-Test abklären. Eine Übersicht der Anbieter von PCR-Testungen finden Sie unter www.landkreis-cuxhaven.de/corona. Lassen Sie bitte – falls nicht geschehen - Ihre Mitreisenden ebenfalls sofort testen.
  2. Isolieren Sie sich in Ihrer Unterkunft, so wie Sie es auch zu Hause machen würden. Sollten nicht alle Mitreisenden betroffen sein, versuchen Sie – sofern möglich – eine Isolierung der betroffenen Person sicherzustellen. Sofern Sie sich nicht komplett isolieren können, tragen Sie am besten eine FFP2-Maske, da diese die Ansteckungsgefahr reduziert. Organisieren Sie sich bei Bedarf telefonisch über Ihren Vermieter eine Versorgung mit notwendigen Lebensmitteln bis das PCR Ergebnis vorliegt.
  3. Das Gesundheitsamt des Landkreis Cuxhaven wird über die angegebenen Kontaktdaten Kontakt aufnehmen.
  4. Teilen Sie das Ergebnis des PCR-Testes dem Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven über die E-Mail Adresse gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de mit. Sollten Sie über keine Möglichkeit verfügen, das Ergebnis per Email zu versenden, können Sie sich auch an das Bürgertelefon unter der Nummer: 04721 66-2006 wenden.
  5. Bei einem positiven PCR-Test treten Sie bitte zusammen mit Ihren Mitreisenden die Heimreise an und begeben sich in Quarantäne. Für Mitreisende mit negativen PCR-Test gilt die Quarantäne ebenfalls, da Sie Kontaktperson ersten Grades sind. Nutzen Sie für die Heimreise keine öffentlichen Verkehrsmittel und tragen Sie eine FFP2-Maske. Etwaige rechtliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter wegen der vorzeitigen Beendigung des Aufenthaltes o.ä. sind privatrechtlicher Natur und eigenverantwortlich zu klären.
    Bei einem negativen PCR-Test können Sie Ihren Urlaub wie geplant fortsetzen.

Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt Fragen privatrechtlicher Natur wie Entschädigungs- oder Haftungsfragen, nicht beantworten kann.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven