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25.05.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 25.05.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Montag, 24.05.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.493 Personen
(+13 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.234 Personen
(+20 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 165 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 94 Personen
(+13/-20/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich.
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 2 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
52.356
Zweitimpfungen:
22.019
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 19.05.2021)
Erstimpfungen:
25.990
Zweitimpfungen:
2.253


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

10,60

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 279

267 (+3)

8 (-3)

4
SG Börde Lamstedt 84
83
0
1
Gem. Hagen i. Br. 250 (+1)
240 (+3)
4 (+1/-3)
6
SG Hemmoor 232 (+3)
225 (+1)
5 (+3/-1)
2
SG Land Hadeln 452
429 (+1)
5 (-1)
18
Gem. Loxstedt
475 (+1)
453 (+3)
14 (+1/-3/-1)
8 (+1)
Gem. Schiffdorf
397 (+1)

375 (+2)

9 (+1/-2)
13
Stadt Cuxhaven 1.295 (+2)

1.215

16 (+2)
64
Stadt Geestland 800 (+4)
731 (+6) 
26 (+4/-6) 
43
Gem. Wurster Nordseeküste 229 (+1)
216 (+1)
7 (+1/-1)
6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.493 (+13)
4.234 (+20)
94 (+13/-20/-1)
165 (+1)


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Dienstag, 25.05.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
18.05.2021
29,30
19.05.2021
23,70
20.05.2021
14,10
21.05.2021
13,10
22.05.2021
14,60
23.05.2021
11,60
24.05.2021
11,10
25.05.2021
10,60
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 10,60

Beurteilung der Lage

„Über das Pfingstwochenende ist die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Cuxhaven weiter abgesunken und liegt heute bei 10,6. Die Zahlen entwickeln sich also weiter in die richtige Richtung, allerdings gilt es bei der Einordnung dieses Wertes zu beachten, dass an Feiertagen in der Regel weniger Testungen durchgeführt werden, wodurch die Anzahl der gemeldeten Erregernachweise niedriger ausfallen kann. Es bleibt daher weiterhin abzuwarten, ob wir die im Cuxland erreichte stabile Lage vor dem Hintergrund der Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen auch halten können“, bemerkt Landrat Kai- Uwe Bielefeld.

„Das Gesundheitsamt meldet zudem einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Den Angehörigen gilt meine aufrichtige Anteilnahme an ihrem Verlust“, so der Landrat.

Weitere Lockerungen in Kraft gesetzt

Seit dem vergangenen Samstag gilt eine geänderte Niedersächsische Coronavirus-Verordnung, mit der die Vorlage eines negativen Testnachweises als Zugangsvoraussetzung zu Verkaufsstellen des Einzelhandels bei einer regionalen Inzidenz unter 50 entfällt. Da die Inzidenz im Landkreis Cuxhaven aktuell nicht mehr als 35 beträgt, kann im Einzelhandel zudem auf die quadratmeterbezogenen Ka-pazitätsbeschränkungen verzichtet werden. Ungeachtet dieser Änderungen findet die Maskenpflicht nach wie vor Anwendung. Nähere Informationen zu den Lockerungen finden Sie in dieser Pressemitteilung sowie in der entsprechenden Allgemeinverfügung.

Des Weiteren hat der Landkreis Cuxhaven, im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechend der gel-tenden Landesverordnung, eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen für das Kreisgebiet verfügt. Demnach sind nun Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen zulässig, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind. Die Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht.

Impfnachweis – wichtiges Dokument

Menschen, die seit mindestens 15 Tagen vollständig geimpft sind, sind in Niedersachsen von einigen Corona-Beschränkungen ausgenommen und genießen dadurch mehr Freiheiten und Erleichterungen. So eröffnet eine vollständige Impfung den Zugang zu Aktivitäten und Angeboten in vielen gesellschaftlichen Bereichen, z. B. im Sport oder beim Besuch von Veranstaltungen. Entsprechend der geltenden Niedersächsischen Coronavirus-Verordnung kann die Notwendigkeit eines Schnelltests mit negativem Ergebnis auch durch den Nachweis einer vollständig abgeschlossenen Impfung ersetzt werden. Dem Impfnachweis kommt damit eine große Bedeutung zu.

Eine erfolgte Corona-Schutzimpfung wird von der jeweiligen Impfärztin bzw. dem jeweiligen Impfarzt im Impfpass erfasst. Sollten geimpfte Personen keinen Impfpass besitzen, erhalten sie ein gleichwertiges Impfdokument.

In letzter Zeit haben den Landkreis Cuxhaven vermehrt Anfragen von Geimpften erreicht, die ihren Impfnachweis verloren oder verlegt haben und nun einen Ersatz benötigen. Das Impfzentrum Cuxhaven ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, einen Ersatznachweis auszustellen. Über das Land Niedersachsen soll eine Möglichkeit geschaffen werden, bei Verlust des Impfdokuments einen Ersatz zu erhalten. Zu gegebener Zeit wird der Landkreis Cuxhaven darüber an dieser Stelle informieren.

Terminliche Verschiebung von Zweitimpfungen nur in Ausnahmefällen

Die bundesweit sinkenden Inzidenzen und bereits vollzogenen Lockerungen eröffnen wieder Möglichkeiten für eine aktive Freizeitgestaltung und gesellschaftliche Aktivitäten, auf die in den letzten Monaten weitestgehend verzichtet werden musste. Auch der Fortschritt der Impfkampagne hat maßgeblich dazu beigetragen und soll weiter vorangetrieben werden. Für eine reibungslose Umsetzung der Impfungen ist die Einhaltung von Impfterminen wesentlich. Eine Verschiebung dieser ist daher aus organisatorischen Gründen nur in absoluten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, möglich. Dagegen können ein Urlaub, ein geplanter Ausflug o. ä . leider nicht als Anlass für die Verschiebung eines Impftermins akzeptiert werden. Es wird darum gebeten, dies bei der Urlaubs- und Freizeitplanung zu berücksichtigen und von entsprechenden An-fragen an das Impfzentrum Cuxhaven abzusehen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven