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31.05.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 31.05.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 30.05.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.502 Personen
(+7 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.258 Personen
(+7 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 169 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 75 Personen
(+7/-7 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Zwei Personen werden aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt (keine Veränderung im Vergleich zur letzten Meldung).
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
54.433
Zweitimpfungen:
24.598
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 28.05.2021)
Erstimpfungen:
29.960
Zweitimpfungen:
6.507


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

6,10

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 279

269

5

5
SG Börde Lamstedt 85
83
1
1
Gem. Hagen i. Br. 251 (+1)
241 (+1) 4 (+1/-1) 6
SG Hemmoor 232
226
4
2
SG Land Hadeln 452
429
5
18
Gem. Loxstedt
475
460 (+2)
5 (-2)
10
Gem. Schiffdorf
400 (+3)

378 (+1)

9 (+3/-1)
13
Stadt Cuxhaven 1.297 (+1)

1.218 (+2)

14 (+1/-2)
65
Stadt Geestland 802 (+2) 736
23 (+2)
43
Gem. Wurster Nordseeküste 229
218 (+1) 5 (-1)
6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.502 (+7)
4.258 (+7) 
75 (+7/-7)
169


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Montag, 31.05.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
24.05.2021
11,10
25.05.2021
10,60
26.05.2021
9,60
27.05.2021
9,10
28.05.2021
6,10
29.05.2021
5,00
30.05.2021
6,10
31.05.2021
6,10
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 6,10

Beurteilung der Lage

Am Sonntag wurde eine neue Corona-Landesverordnung veröffentlicht, die ab heute gilt. Sie beinhaltet insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cuxhaven einige Erleichterungen, die sich durch den derzeit niedrigen Inzidenzwert ergeben. Landrat Kai-Uwe Bielefeld freut sich, dass Lockerungen möglich werden, betont aber die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Sollten wir den Inzidenzwert von 35 wieder überschreiten, muss erneut mit Einschränkungen gerechnet werden. Damit es nicht so weit kommt, müssen wir weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln im Blick behalten und versuchen, Infektionsketten mit regelmäßigen Tests schnell zu unterbrechen. Wichtig wird in den kommenden Wochen auch die Umsetzung der individuellen Hygienekonzepte sein. Aber das beste Konzept ist nutzlos, wenn es nicht umgesetzt wird. Bitte halten Sie sich daher an die jeweils geltenden Regelungen und folgen Sie den Anweisungen des Personals.“

Neue Corona Landesverordnung

Mit der seit heute geltenden Corona-Landesverordnung treten aufgrund des niedrigen Inzidenzwertes von derzeit 6,1 im Landkreis Cuxhaven zahlreiche Veränderungen in Kraft.

Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengestellt:

Kontaktbeschränkungen

  • Weiterhin dürfen sich nur maximal 10 Personen aus maximal 3 Haushalten privat treffen. Davon ausgenommen sind – wie auch bisher – vollständig geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren.
  • Diese Regel gilt auch für Feiern zu Hause in privatem Rahmen. Möglich sind aber Kindergeburtstage (bis 14 Jahre) mit Kindern aus unterschiedlichen Haushalten.
  • Private Feiern im Gastronomiebereich sind nach § 9 der Verordnung bis 100 Personen möglich. Für solche geschlossenen Veranstaltungen muss ein Hygienekonzept vorliegen. Die Abstandsregelungen müssen eingehalten werden, alle Teilnehmenden müssen einen negativen Test vorweisen und es gilt eine Maskenpflicht, solange man nicht am Tisch sitzt.

Einzelhandel

  • Einzelhändler dürfen mit Hygienekonzept uneingeschränkt öffnen. Schon in der vergangenen Woche ist die Testpflicht für den Einzelhandel und die Beschränkung der Besucherkapazität in Abhängigkeit von der Quadratmeterzahl nach der Allgemeinverfügung des Landkreises weggefallen. In den Geschäften gilt Maskenpflicht.

Gastronomie / Beherbergungsbetriebe / Bars, Diskotheken und Clubs

  • Ab heute können die Gastronomiebetriebe nicht nur im Außen- sondern auch im Innenbereich wieder Gäste empfangen. Eine Testpflicht besteht nicht, jedoch müssen die Kontaktdaten angegeben werden. In den Innenräumen muss eine Maske getragen werden, die am Tisch abgenommen werden kann.
  • Beherbergungsbetriebe sind nicht mehr von einer Begrenzung der Kapazität oder einer Wiederbelegungsfrist betroffen. Bei Einhaltung der Hygienekonzepte können Hotelzimmer und Ferienwohnungen wieder voll und durchgehend belegt werden. Für Gäste gilt weiterhin die bekannte Testpflicht.
  • Bars, Diskotheken und Clubs dürfen zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie wieder ihre Tore für Besucher öffnen. Der Zugang ist begrenzt auf 50% der maximalen Personenkapazität. Jeder Gast erhält nur mit negativen Testnachweis Zutritt. Die Kontaktdaten müssen angegeben werden.

Schulen / Kindertagesstätten

  • Die Schülerinnen und Schüler sind heute wieder in den Präsenzunterricht (Szenario A) zurückgekehrt. Ebenso kehren die Kindertagesstätten unter Beachtung der Hygieneanforderungen in den Regelbetrieb nach Szenario A zurück.

Sport

  • Sportanlagen, Schwimmbäder uns Saunen dürfen mit Hygienekonzept wieder uneingeschränkt öffnen. Der Vereinsbetrieb ist damit genauso wieder möglich wie der Besuch im Schwimmbad – und in der Sauna.
  • Kontaktsport ist unabhängig von der Anzahl und Altersgruppen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Eine Testpflicht für Teilnehmer oder Trainerbesteht nicht mehr.
  • Nach Abstimmung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Städten und (Samt-)Gemeinden sollen kommunale Sporthallen ab dieser Woche wieder für den Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.

Wichtig ist in allen Bereichen die Umsetzung des Hygienekonzeptes, das für nahezu alle öffentlich zugänglichen Bereiche vorliegen muss.

Da der Landkreis Cuxhaven bereits das Unterschreiten der maßgeblichen 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern per Allgemeinverfügung festgestellt hat, gelten die genannten Regelungen unmittelbar.

Sollte dieser Wert im Landkreis Cuxhaven an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, muss erneut mit Einschränkungen gerechnet werden. Nach der derzeit gültigen Landesverordnung würden zum Beispiel für den Einzelhandel die Zugangsbegrenzungen wieder greifen, für viele Bereiche würde erneut eine Testpflicht gelten und Bars, Diskotheken und Clubs müssten wieder schließen.

Detaillierte Antworten auf Fragen, die sich durch die aktuelle Landesverordnung ergeben, finden Sie auf der Internetseite des Landes Niedersachsen. Den Text der Landesverordnung finden Sie hier.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven