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Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Mittwoch, 09.06.2021, 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Dienstag, 08.06.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 4.514 Personen (+1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 4.300 Personen (+2 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 172 Personen (-1 im Vergleich zur letzten Meldung) *) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 42 Personen (+1/-2/+1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
*) Datenbereinigung aufgrund falscher Zuordnung |
|
Anzahl der stationär Behandelten: | Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Derzeit werden keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt (-1 im Vergleich zur letzten Meldung). |
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team: |
|
Erstimpfungen: |
55.303 |
Zweitimpfungen: |
29.305 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen |
|
Erstimpfungen: |
34.947 |
Zweitimpfungen: |
11.769 |
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw. |
3,00 |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 279 |
273 |
1 |
5 |
SG Börde Lamstedt | 85 |
83 |
1 |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 251 |
243 |
2 |
6 |
SG Hemmoor | 232 |
229 |
1 |
2 |
SG Land Hadeln | 453 |
430 |
4 |
19 |
Gem. Loxstedt |
480 |
464 |
6 | 10 |
Gem. Schiffdorf |
400 |
385 (+1) |
2 (-1) |
13 |
Stadt Cuxhaven | 1.298 (+1) |
1.231 (+1) |
5 (+1/-1/+1) |
62 (-1) *) |
Stadt Geestland | 807 |
744 |
16 |
47 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 229 |
218 |
4 |
7 |
Wohnort wird noch ermittelt | 0 |
0 | 0 |
0 |
Gesamt | 4.514 (+1) |
4.300 (+2) |
42 (+1/-2/+1) |
172 (-1) |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Dienstag, 08.06.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
02.06.2021 |
8,10 |
03.06.2021 |
9,60 |
04.06.2021 |
8,60 |
05.06.2021 |
8,10 |
06.06.2021 | 7,10 |
07.06.2021 | 7,10 |
08.06.2021 |
6,10 |
09.06.2021 |
3,00 |
Einwohnende | 198.344 |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. | 3,00 |
Beurteilung der Lage
Mit Freude bemerkt Landrat Kai-Uwe Bielefeld zur aktuellen Lage: „Der Inzidenzwert ist zur Wochenmitte noch einmal deutlich gesunken und liegt nun bei 3,0 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche. In keinem der Infektionsfälle ist derzeit eine intensivmedizinische Behandlung nötig. Glücklicherweise stehen diese Entwicklungen im Kontext eines bundesweiten Trends: So weisen mittlerweile mehr als 80 der rund 400 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland eine Inzidenz unter 10 auf.“ Weiter führt er fort: „Mit Blick auf die Urlaubssaison ist dies beruhigend, sollte aber nicht dazu verleiten, die Pandemie auf die leichte Schulter zu nehmen. Das Infektionsgeschehen im Landkreis Cuxhaven ist noch immer diffus und verteilt sich auf alle Gemeinden. Das Virus ist also weiterhin präsent, weshalb die Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen nach wie vor erforderlich ist.“
Das Hygienekonzept als wichtiger Rahmen für Lockerungen
Im Zuge der erfolgten umfassenden Lockerungen von Corona-Maßnahmen spielt ein Instrument zum Schutz vor Infektionen nach wie vor eine zentrale Rolle: das Hygienekonzept.
Dieses ist von der jeweils verantwortlichen Institution, Organisation oder Person zu erstellen und derzeit in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens unabdingbar, u. a. im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Sport oder auch bei Veranstaltungen. Sofern Lockerungen mit dem Vorhalten eines Hygienekonzeptes nach § 4 der niedersächsischen Coronavirus-Verordnung verbunden sind, sind an dieses Konzept Mindestanforderungen für Maßnahmen geknüpft.
So muss das Hygienekonzept zum Beispiel Maßnahmen beinhalten, welche die Zahl der Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern. Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind Maßnahmen zur Wahrung des wie bislang geltenden Abstandsgebotes. Zudem ist die Steuerung von Personenströmen inkl. Zu- und Abfahrten zu regeln, ebenso wie Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen. Die Nutzung und Reinigung sanitärer Anlagen muss bedacht sein und das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, ist ebenfalls ein wesentlicher Punkt. Für geschlossene Räume ist die Frischluftzufuhr sicherzustellen. Diese Maßnahmen müssen mindestens erfüllt sein; weitere können darüber hinaus zusätzlich getroffen werden und sind bei einer individuellen Betrachtung des Einzelfalls eventuell auch notwendig.
Ein Hygienekonzept setzt folglich immer auch eine individuelle Auseinandersetzung mit den jeweiligen Rahmenbedingungen voraus. „Wie groß ist mein Restaurant?“, „Wie viele Gäste werden zu meiner Veranstaltung erwartet?“, „Wie vermeide ich Warteschlangen vor meinem Geschäft?“ – diese oder ähnliche Fragen sollten bei der Erstellung eines entsprechenden Konzepts beantwortet werden.
Generell gilt, dass jede/r Verpflichtete die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, um die Einhaltung des Hygienekonzeptes zu gewährleisten. Es besteht jedoch keine allgemeine Pflicht, es vom Gesundheitsamt des Landkreises genehmigen zu lassen. Gleichwohl muss das Konzept auf Verlangen der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden können, wenn beispielsweise Zweifel an einer ordnungsgemäßen Umsetzung bestehen. Sollten Fragen zum Hygienekonzept auftreten, können diese unter der E-Mail-Adresse gesundheitsamt@landkreis.cuxhaven.de gestellt werden.
Austausch über Impfungen von Menschen mit Beeinträchtigungen
Am vergangenen Montag hat sich der Inklusionsbeirat des Landkreises Cuxhaven mit Ansprechpartnern des Impfzentrums und des Corona-Krisenstabes getroffen, um sich über die Impfmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen zu informieren und der Verwaltung die eigenen Erfahrungen mitzuteilen. Einen Schwerpunkt der Videokonferenz, die bereits zum dritten Mal in dieser Form stattfand, bildeten die medizinischen Aspekte der Impfungen, die zusammen mit dem ärztlichen Leiter Dr. Pio Faust erörtert wurden. Weitere Informationen zu den Inhalten und Ergebnissen dieses Treffens finden Sie in dieser gesonderten Pressemitteilung.
Impfung von Kindern und Jugendlichen – nicht ohne Empfehlung der Ständigen Impfkommission
Im Vorgriff auf die erwartete Entscheidung der Ständigen Impfkommission (Stiko) ist das Terminvergabeportal des Landes bereits angepasst worden und ermöglicht eine Terminbuchung für Kinder ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können aber derzeit im Impfzentrum noch kein Impfangebot erhalten, da eine endgültige Empfehlung der Stiko für diese Altersgruppe noch nicht vorgelegt wurde. Eltern werden gebeten, diese Empfehlung abzuwarten. Bereits gebuchte Termine müssen leider abgesagt werden.
Der Impfstoff des Unternehmens Biontec ist Ende Mai von der EU-Kommission für Kinder ab 12 Jahre offiziell zugelassen worden. Seitdem berät die ständige Impfkommission darüber, welche Impfempfehlung für diese Altersgruppe abgegeben werden kann. Auch wenn bereits Entwürfe veröffentlicht wurden, liegt eine abschließende Entscheidung darüber bisher nicht vor. Die Empfehlungen der Stiko dienen als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Medizinerinnen und Mediziner des Impfzentrums. Aktuell wird die Verabreichung des Impfstoffes erst ab einem Alter von 16 empfohlen. An diese Empfehlungen hält sich das Impfzentrum und bietet derzeit keine Impfungen für jüngere Kinder und Jugendliche an.