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17.06.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 17.06.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Mittwoch, 16.06.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.521 Personen
(+1/-1 Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.324 Personen
(+ 2/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 172 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 25 Personen
(-+1/-2/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Derzeit werden in den Kliniken im Kreisgebiet keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt.
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
56.742
Zweitimpfungen:
32.975
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 17.06.2021)
Erstimpfungen:
37.760
Zweitimpfungen:
18.777


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

2,50

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 279

273

1

5
SG Börde Lamstedt 85
84
0
1
Gem. Hagen i. Br. 251
244
1
6
SG Hemmoor 232
229
1
2
SG Land Hadeln 453
432
2
19
Gem. Loxstedt
482
468
4
10
Gem. Schiffdorf
400

387

0
13
Stadt Cuxhaven 1.300 (+1)

1.234

4 (+1)
62
Stadt Geestland 810
754 (+1)
9 (-1)
47
Gem. Wurster Nordseeküste 229 (-1)
219 (+1/-1)
3 (-1/-1)  
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.521 (+1/-1) 4.324 (+2/-1)
25 (+1/-2/-1)
172


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Donnerstag, 17.06.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
10.06.2021
1,50
11.06.2021
3,00
12.06.2021
2,50
13.06.2021
3,00
14.06.2021
3,00
15.06.2021
3,50
16.06.2021 3,00
17.06.2021
2,50
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 2,50


Beurteilung der Lage

Landrat Kai-Uwe Bielefeld berichtet: „Erfreulicherweise gab es lediglich eine Neuinfektion. Zwei Personen hingegen konnten als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Insgesamt gelten noch 25 Personen als erkrankt.“ Die Landesregierung arbeitet aktuell an einer weiteren Änderung der Corona-Verordnung mit diversen Lockerungen für Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 10 und an einer Erleichterung bei den Kontaktbeschränkungen in Regionen zwischen 10 und 35. Der Verordnungsentwurf wurde am Mittwoch in die Abstimmung mit den Ressorts, den Verbänden und dem Landtag gegeben. „Sofern diese Verordnung wie angekündigt veröffentlicht wird, ist eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Cuxhaven zu erlassen, da wir bereits seit dem 26. Mai stabil unter dem Inzidenzwert von 10 liegen. Diese Allgemeinverfügung wird dann ,wie gewohnt, auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht werden. Mit einer Veröffentlichung der Verordnung des Land Niedersachsen ist erfahrungsgemäß erst am kommenden Wochenende zu rechnen“, teilt Bielefeld mit und macht darauf aufmerksam, dass bis dahin die Regelungen der derzeitigen Verordnung gelten.

Urlaub in Corona-Zeiten
Informationen zum richtigen Verhalten für Reisende

Hier in Deutschland sinken die Fallzahlen, aber einige beliebte Reiseziele im Ausland kämpfen weiterhin mit hohen Werten oder Virusvarianten. Bei der Planung von Auslandsreisen ist daher auch in diesem Jahr einiges zu beachten.

Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, eine touristische Reise ein Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten im Ausland zu planen. Sollte eine solche Reise notwendig sein, müssen nach der aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung verschärfte Anmelde-, Quarantäne- und Test/Nachweispflichten in Kauf genommen werden. Was jeweils gilt, ist dabei von der Klassifizierung des Landes, in dem man sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise aufgehalten hat, abhängig. Auf der Seite des RKI (hier verlinkt) die Klassifizierung jederzeit nachgeprüft werden. Unterschieden wird zwischen

  • Kein Risikogebiet
  • Risikogebiet
  • Hochinzidenzgebiet
  • Virusvariantengebiet

Die Klassifizierung eines Landes kann sich während Ihres Aufenthaltes ändern. Bitte überprüfen Sie unbedingt vor Antritt der Rückreise, ob dies der Fall ist und ob sich die entsprechenden Regelungen für Reiserückkehrer während Ihrer Reise geändert haben.

Einreisen nach Deutschland mit dem Flugzeug:

Grundsätzlich muss dem Beförderer vor dem Abflug immer ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden.

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in einem Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen außerdem vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung (https://www.einreiseanmeldung.de) auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei kontrolliert.

Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen zusätzlich bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis mit sich führen. Nur bei Voraufenthalten in einem Hochinzidenzgebiet ist alternativ die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich.

Bei Einreise nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.

Eine Beförderung ohne die oben genannten Nachweise ist ausgeschlossen, sie müssen dem Beförderer also zwingend bei Antritt vorgelegt werden.

Quarantänepflicht

Personen, die sich in einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft zu Hause (oder in ihrer Unterkunft) absondern (= häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet beträgt die Absonderungszeit 10 Tage. Sie verlängert sich bei Rückkehr aus Virusvariantengebieten auf vierzehn Tage.

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übermittlung. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten sind zwei Tests erforderlich. Der zweite Test kann frühestens ab den fünften Tag nach Einreise vorgenommen werden.

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne nicht möglich.

Neben den Reglungen an die sich Einreisende nach Deutschland halten müssen, beachten Sie unbedingt auch die Reglungen, die im Einreiseland gelten.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven