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17.12.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 17.12.2021, 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Donnerstag, 16.12.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 7.045 Personen
(+50) im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 6.435 Personen
(+24 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 186 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 424 Personen
(+50/-24 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
0 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 470 (+2)

427

38 (+2)

5
SG Börde Lamstedt 146 (+1)
137 (+1)
8 (+1/-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 355
321 (+2)

28 (-2)

6
SG Hemmoor

357 (+3)

328
26 (+3)
3
SG Land Hadeln 659 (+2)

594 (+6)

45 (+2/-6)
20
Gem. Loxstedt
719 (+1)
671 (+1) 
35 (+1/-1)
13
Gem. Schiffdorf
723 (+10)

656 (+3)

51 (+10/-3)
16 
Stadt Cuxhaven 1.804 (+4) 

1.698 (+5)

42 (+4/-5)
64
Stadt Geestland 1.378 (+18)
1.228 (+5)
99 (+18/-5)
51
Gem. Wurster Nordseeküste 434 (+9)
375 (+1)
52 (+9/-1)
7
Wohnort wird noch ermittelt
0
0
0
0
Gesamt

7.045 (+50)

6.435 (+24)

424 (+50/-24)

186 

Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
126,7
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
6,0
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
10,6%


Seit dem 01.12.2021 gilt laut dieser Allgemeinverfügung im Landkreis Cuxhaven Warnstufe 2.

Mit der Allgemeinverfügung des Land Niedersachsen hier hat dieses festgestellt, dass ab dem 17. Dezember 2021 (0000 Uhr) die Warnstufe 2 gemäß § 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung landesweit für das Land Niedersachsen gilt.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.09.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 16.12.2021):
Erstimpfungen:
1.708
Zweitimpfungen:
753
Drittimpfungen:
19.965


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 11.12.2021):

Erstimpfungen:

66.924
Zweitimpfungen:

67.490

Drittimpfungen:
35.394

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

150.257
Zweitimpfungen:
146.340
Drittimpfungen:
55.361

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Freitag, 17.12.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
11.12.2021
125,2
12.12.2021
107,6
13.12.2021
107,6
14.12.2021
121,2
15.12.2021
120,2
16.12.2021
127,7
17.12.2021
126,7
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

126,7

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Weiter hohes Fallaufkommen – Fall- und Kontaktermittlung passt Priorisierungsmaßstab an

Täglich werden dem Gesundheitsamt derzeit bis zu 50 Neuinfektionen gemeldet. Jeder dieser Fälle zieht umfangreiche Aufgaben nach sich, die von dem ersten Kontakt mit der oder dem Infizierten über die Isolationsverfügung, die Kontaktermittlung und Kontaktnachverfolgung, Betreuung der Betroffenen bei Fragen bis zum Entlassmanagement reichen. Bei dem derzeit hohen Fallaufkommen können all diese Aufgaben nicht in gleicher Weise erfüllt werden. „Unser Mitarbeiterstamm ist nicht mehr beliebig erweiterbar“, erläutert Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus allen Teilen der Kreisverwaltung unterstützen den Krisenstab bereits bei seinen Aufgaben – und das zulasten ihrer eigentlichen Aufgaben. Darüber hinaus wurden auch zusätzlich externe Kräfte eingesetzt. Hier ist inzwischen das Ende der einsetzbaren Kapazitäten erreicht. Angesichts der anderenorts im Bundesgebiet noch deutlich angespannteren Lage ist auch mit Amtshilfe von außen kaum zu rechnen. Es bleibt uns daher nichts anderes übrig, als die Aufgaben priorisiert abzuarbeiten, so wie es auch in benachbarten Landkreisen geschieht.“

Im Einzelnen bedeutet das folgendes:

Es werden möglichst alle Personen vom Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert, für die bis 14:30 Uhr am gleichen Tag ein positives PCR-Ergebnis vorliegt. Sollte die Anzahl der gemeldeten Fälle zu umfangreich sein, wird das Fall- und Kontaktmanagement priorisiert die Fälle von älteren Personen, Personen innerhalb von Einrichtungen und Betroffenen mit Bezug zu bereits bekannten Fällen bearbeiten. Betroffene, die nicht erreicht werden können und sich auch nicht zurückmelden, erhalten ihren Absonderungsbescheid ausschließlich schriftlich. Dies bedeutet, dass sich diese Infizierten grundsätzlich in eine Isolation von 3 Wochen zu begeben haben. Eine weitere Kontaktaufnahme erfolgt nur, wenn die Person zu einer Risikogruppe gehört. Betroffene sind in jedem Fall zu einer Rückmeldung beim Gesundheitsamt via E-Mail gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de oder per Post verpflichtet.

Bei der Ermittlung der jeweiligen Kontakte der Betroffenen erfolgt zunächst die Ermittlung der Haushaltskontakte und danach werden die Kontakte innerhalb besonders sensibler Gruppen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder ähnliche Bereiche bevorzugt bearbeitet. Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes wie z.B. ungeimpfte Kinder die sich privat zum Spielen getroffen haben, sind eigenständig von der Infizierten Person oder deren Erziehungsberechtigten zu informieren. Eine Ermittlung und Verfolgung solcher Kontakte durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht.

Betroffene Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber von der Infektion zu unterrichten. Der Arbeitgeber muss dann selbstständig alles Notwendige veranlassen. Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel nicht. Dies gilt auch für Infektionsfälle bei Feiern, Veranstaltungen oder in Vereinen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, sich jeweils um die Information der Kontaktpersonen zu kümmern und über das angemessene Verhalten aufzuklären. Informationen dazu finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Landes Niedersachsen.

Ungeimpfte Kontaktpersonen haben sich laut Absonderungsverordnung hier eigenverantwortlich in Quarantäne zu begeben und auch wieder zu entlassen. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung in diesem Fall besteht nicht.

Stationäres Impfangebot im City-Center Cuxhaven startet – Boosterimpfung nach 4 Monaten

In der kommend Woche startet das stationäre Impfangebot der Mobilen Impfteams des Landkreises Cuxhaven im City-Center in der Segelckestr. 45 - 47 in Cuxhaven ohne Termin. Geimpft werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen gegen das Corona-Virus.

Der Erhalt einer Boosterimpfung ist grundsätzlich bei allen Impfangeboten der Mobilen Teams vier Monate nach dem Erhalt der Zweitimpfung möglich. Sofern zuvor der Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten wurde ist eine Boosterimpfung bereits vier Wochen nach der Impfung möglich.

Geimpft wird im City-Center am Montag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Von Dienstag bis Donnerstag (21.12. - 23.12.2021) können Impfwillige in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr das Angebot wahrnehmen.

Da dieses Angebot ohne eine vorherige Terminvereinbarung wahrgenommen werden kann, ist Wartezeit einzuplanen. Um die Wartezeiten vor Ort zu verkürzen, wird darum gebeten den Anamnese- und Einwilligungsbogen bereits ausgefüllt zur Impfung mitzubringen. Dieser Bogen kann auf der Seite des Robert Koch-Instituts hier in Deutsch und diversen anderen Sprachen heruntergeladen werden.

Des Weiteren sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Krankenkassenkarte
  • gültiges Ausweisdokument
  • Impfpass (wenn vorhanden, ansonsten Impfzertifikate für vorangegangene Impfungen)

Sollten Sie die gewünschte Impfung erhalten haben und vorweg bereits anderweitig einen Termin zur Corona-Impfung vereinbart haben, denken Sie daran diesen weiteren Termin zeitnah abzusagen. So ermöglichen Sie einer anderen Person diesen Termin zu erhalten.

Alle weiteren Termine der mobilen Impfteams sowie der im Landkreis Cuxhaven impfenden Ärzte sind auf der Homepage des Landkreis Cuxhaven hier zu finden. Hier ist ebenfalls das Impfangebot der Helios Klinik in Cuxhaven zu finden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven