Seiteninhalt

Pressearchiv

27.12.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 27.12.2021, 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 26.12.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 7.286 Personen
(+70 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 6.740 Personen
(+107 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 188 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
88 Jahre, weiblich
     Anzahl der akuten Infektionen: 358 Personen
(+70/-107 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
0 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 478 (+5)

451 (+7)

22 (+5/-7)

5
SG Börde Lamstedt 150
144 (+3)
5 (-3)
1
Gem. Hagen i. Br. 360 (+1)
345 (+7)
9 (+1/-7)
6
SG Hemmoor

372 (+6)

351 (+6)
18 (+6/-6)
3
SG Land Hadeln 675 (+5)

627 (+12)

28 (+5/-12)
20
Gem. Loxstedt
742 (+6)
695 (+9)
34 (+6/-9)
13
Gem. Schiffdorf
745 (+6)

683 (+19)

45 (+6/-19)
17
Stadt Cuxhaven 1.834 (+3)

1.733 (+9)

36 (+3/-9/-1)
65 (+1)
Stadt Geestland 1.453 (+21)
1.304 (+28)
98 (+21/-28)
51
Gem. Wurster Nordseeküste 477 (+17)
407 (+7)
63 (+17/-7)
7
Wohnort wird noch ermittelt
0
0
0
0
Gesamt

7.286 (+70) 

6.740 (+107)

358 (+70/-107)

188 (+1)  

Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
91,5
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
4,1
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
9,1%


Seit dem 01.12.2021 gilt laut dieser Allgemeinverfügung im Landkreis Cuxhaven Warnstufe 2.

Mit der Allgemeinverfügung des Land Niedersachsen hier hat dieses festgestellt, dass ab dem 17. Dezember 2021 (00.00 Uhr) die Warnstufe 2 gemäß § 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung landesweit für das Land Niedersachsen gilt.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.09.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 23.12.2021):
Erstimpfungen:
1.893
Zweitimpfungen:
1.328
Drittimpfungen:
24.653


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 18.12.2021):

Erstimpfungen:

67.513
Zweitimpfungen:

68.072

Drittimpfungen:
46.609

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

151.031
Zweitimpfungen:
147.497
Drittimpfungen:
71.264

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Montag, 27.12.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
21.12.2021
126,7
22.12.2021
121,2
23.12.2021
114,2
24.12.2021
109,6
25.12.2021
96,6
26.12.2021
75,4
27.12.2021
91,5
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

91,5

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Beurteilung der Lage

Der Inzidenzwert im Landkreis Cuxhaven liegt am dritten Tag in Folge im zweistelligen Bereich und damit im Bereich der Warnstufe eins. Landrat Kai-Uwe Bielefeld weiß jedoch, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu interpretieren sind: „Während der Feiertage wurde in zahlreichen Labore nur eingeschränkt gearbeitet und auch die Übermittlung der Zahlen über das Land an das Robert-Koch-Institut ist nicht täglich erfolgt. Die Zahlen stellen daher die Lage nicht vollständig dar. Ohnehin haben die derzeit verhältnismäßig niedrigen Werte keinerlei Auswirkungen auf die im Landkreis gültigen Corona Maßnahmen, denn die nunmehr bis zum 15. Januar verlängerte Weihnachtsruhe beinhaltet, dass landesweit unabhängig von der jeweiligen Lage die teilweise verschärften Regeln der Warnstufe drei gelten.“

Änderung der Corona-Verordnung - nur kleine Silvesterfeiern und längere „Weihnachtsruhe“

Mit einer weiteren Verordnungsänderung wurde die landesweit gültige „Weihnachtsruhe“ bis Mitte Januar verlängert. Gleichzeitig wird die erlaubte Personenzahl für private Feiern und Zusammenkünfte weiter eingeschränkt. Seit dem heutigen Montag ist die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt.

Mit der Verlängerung der Weihnachtsruhe gelten bis zum 15. Januar in ganz Niedersachsen zusammengefasst folgende Regeln:

  • Die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, ist auf zehn begrenzt.
  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit den Personen des eigenen Haushalts plus zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
  • Kinder unter 14 Jahren sowie notwendige Begleit- oder Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden hierbei jeweils nicht mitgezählt.
  • Sonstige Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind. Von der Testpflicht befreit sind geboosterte Menschen oder vollständig Geimpfte, die eine Durchbruchsinfektion durchgemacht haben. Auch bei einer nur 70-prozentigen Auslastung der Räumlichkeiten gilt die Testpflicht nicht. Auf all diesen Veranstaltungen muss Abstand gehalten und auch im Sitzen eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Zutritt zur Gastronomie haben ebenfalls nur geimpfte und genesene Personen mit negativem Test – mit den oben beschriebenen Ausnahmen. Das gleiche gilt für Beherbergungen mit der Maßgabe, dass zwei weitere negative Tests pro Woche eingefordert werden.
  • Tanzveranstaltungen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden sowie Messen sind nicht erlaubt.
  • Auch auf Sportanlagen greift die 2G-plus Regel mit den bekannten Ausnahmen bei Kapazitätsbegrenzungen auf 10 qm pro Person bzw. für Geboosterte und Menschen mit Durchbruchsinfektionen.
  • Clubs und Diskotheken müssen bis zum 15. Januar 2022 schließen.
  • Im gesamten Einzelhandel, im ÖPNV und bei den Körpernahen Dienstleitungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Im ÖPNV und bei den Körpernahen Dienstleitungen ist Nutzung bzw. Inanspruchnahme nur geimpft, genesen oder negativ getestet möglich.
  • Am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 ist das Abbrennen, in den Abend- und frühen Morgenstunden auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.

Impfaktion am Dienstag in der Helios Klinik Cuxhaven

Die Helios Klinik bietet am morgigen Dienstag Impfungen für Erwachsene und Kinder an. Das Angebot richtet sich vormittags an die jüngeren Kinder, während am Nachmittag Kinder und Jugendliche über 12 Jahren sowie Erwachsene angesprochen werden. Näheres finden Sie auf der Internetseite der Klinik.

Alle Impfangebote der mobilen Teams im Landkreis finden Sie hier.


Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven